Die Linke will, dass Beamtinnen und Beamte im Bund eine Art Arbeitgeberzuschuss erhalten, wenn sie sich für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheiden. Allerdings gibt es mit der Beihilfe für die Staatsbediensteten ein hervorragend funktionierendes Fürsorgesystem: Die Beamtinnen und Beamten sowie ihre Angehörigen erhalten im Krankheitsfall einen Zuschuss von ihrem Dienstherrn zu den Behandlungskosten. Je nach Lebenssituation liegt diese Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Der Anteil, der dadurch nicht abgedeckt ist, wird über eine private Krankenversicherung abgesichert. Diese passt sich jederzeit flexibel an möglichen Änderungen der Beihilfesätze an.

Beamtenbund lehnt Vorstoß der Linken ab

Mit ihrem Vorstoß möchte die Linke nun ein System einführen, dass es seit kurzem in fünf regierten Bundesländern gibt. Schaut man sich die Umsetzung dort an, zeigt sich, dass es mit der versprochenen Wahlfreiheit für die Beamtinnen und Beamten nicht weit her ist. Entscheiden sie sich für den Zuschuss – auch pauschale Beihilfe genannt – zur Gesetzlichen Krankenversicherung, binden sie sich damit ein Leben lang. Dadurch wäre z.B. ein Umzug in andere Bundesländer mit massiven Problemen verbunden. Kein Wunder, dass sich die übergroße Mehrheit der Beamtinnen und Beamten bei ihrer „Abstimmung mit den Füßen“ weiterhin für die bewährte Kombination von Beihilfe und PKV entscheidet.

Auch der Beamtenbund lehnt diesen Vorstoß daher ab. Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender von Beamtenbund und Tarifunion (dbb), bezeichnet diesen Schritt als „systemwidrig und den völlig falschen Weg.“ Und die Vorsitzende der dbb-Jugend, Karoline Herrmann, beobachtet die Diskussion „mit großer Sorge.“

Die PKV bietet Aufnahmegarantie

Schließlich ist auch die Begründung der Fraktion der Linken für ihr Vorhaben nicht haltbar. Dort heißt es: „Zudem nutzt der Antrag denjenigen Beamtinnen und Beamten, die entweder selbst oder deren Angehörige Vorerkrankungen haben und die daher Probleme haben, in die private Krankenversicherung einzutreten.“ Diese Behauptung ist falsch. Denn die Private Krankenversicherung garantiert neuen Beamtinnen und Beamten seit vielen Jahren mit ihrer Öffnungsaktion eine Aufnahme – vollkommen unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderungen. Sollten Risikozuschläge notwendig sein, sind diese auf 30 Prozent begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung gestellt wird.

Sonderöffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte

Und die Private Krankenversicherung geht sogar noch darüber hinaus. Mit einer Sonderöffnungsaktion gelten diese Bedingungen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 zudem für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte. Die Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung bietet damit eine sehr gute Absicherung im Krankheitsfall.

Deswegen dürfte der Antrag kaum Aussicht auf Erfolg haben. Bis auf die Grünen haben jedenfalls alle anderen Parteien im Innenausschuss des Bundestages eine Ablehnung des Antrags empfohlen.

Informationsportal für junge Beamtinnen und Beamte: www.beamte-in-der-pkv.de