10.06.2020 - Die medizinische und pflegerische Behandlung der Betroffenen ist umfangreich und komplex. Zugleich ist sie lukrativ, wodurch Intensivpatienten in der Vergangenheit vermehrt Opfer krimineller Geschäftspraktiken vereinzelter Pflegedienste wurden. So sollen zum Beispiel Patienten wegen der finanziellen Anreize länger als nötig künstlich beatmet worden sein. Ambulante Intensivpflegedienste betreuen in Deutschlandaktuell mehr als 20.000 Menschen in einer Beatmungstherapie.
Um Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken, hat das Bundeskabinett zum Jahresbeginn einen „Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-IPReG) verabschiedet. Insgesamt sieht der Entwurf vor, die Qualität der Intensivpflege zu verbessern und erstmals Qualitätsvorgaben für die außerklinische Intensivpflege zu schaffen.