Pflege

Die Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen zu Hause ist ein sensibler Bereich.

10.06.2020 - Die medizinische und pflegerische Behandlung der Betroffenen ist umfangreich und komplex. Zugleich ist sie lukrativ, wodurch Intensivpatienten in der Vergangenheit vermehrt Opfer krimineller Geschäftspraktiken vereinzelter Pflegedienste wurden. So sollen zum Beispiel Patienten wegen der finanziellen Anreize länger als nötig künstlich beatmet worden sein. Ambulante Intensivpflegedienste betreuen in Deutschlandaktuell mehr als 20.000 Menschen in einer Beatmungstherapie.

Um Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken, hat das Bundeskabinett zum Jahresbeginn einen „Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-IPReG) verabschiedet. Insgesamt sieht der Entwurf vor, die Qualität der Intensivpflege zu verbessern und erstmals Qualitätsvorgaben für die außerklinische Intensivpflege zu schaffen.

Anlassbezogenes Prüfrecht für PKV sinnvoll

Anlässlich der bevorstehenden öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Der PKV-Verband unterstützt das Vorhaben des Gesetzgebers ausdrücklich, die Qualität in der außerklinischen Intensivpflege zu verbessern und Fehlversorgungen durch geeignete Maßnahmen zu identifizieren und einzudämmen. Patienten, Angehörigen sowie den Krankenversicherungen sollten zukünftig frei verfügbare, transparente Informationen darüber zur Verfügung stehen, welche Einrichtungen und Pflegedienste die Vorgaben zur Intensivpflege erfüllen.

Um die Qualität der Pflege sicherzustellen und Betroffene besser vor kriminellen Praktiken zu schützen sollten sich Pflegedienste bei vorliegenden Beschwerden oder begründeten Verdachtsfällen eine Qualitätsprüfung stellen. Auch die Private Krankenversicherung sollte in diesem Rahmen ein anlassbezogenes Prüfrecht erhalten. Die Expertise ist schon da. Bereits seit 2011 führt der Prüfdienst der PKV jährlich rund 3.300 Prüfungen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch („Pflege-TÜV“). Das sind zehn Prozent der von den Landesverbänden der Pflegekassen jährlich beauftragen Prüfungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen.