29.01.2020 - Dazu haben sich die Versicherungsunternehmen auf freiwilliger Basis bereit erklärt. Hintergrund dieser Selbstverpflichtung ist der Umstand, dass Gebärdensprach-Dolmetschen nicht mehr vom Fallpauschalsystem der Krankenhausvergütung erfasst wird, sondern separat bezahlt werden muss.
Die PKV begrüßt und unterstützt Maßnahmen, mit denen Menschen mit Hörbehinderung in die Lage versetzt werden, Sprachbarrieren bei medizinisch notwendiger Behandlung zu überwinden. Denn eine erfolgreiche Kommunikation ist Grundvoraussetzung für eine adäquate und sichere Behandlung. In diesem Sinne hat die PKV bereits im Jahr 2011 eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung zur Übernahme von Kosten für entsprechende Leistungen im Rahmen von ambulanten Behandlungen abgegeben. Die nachstehenden Erstattungsmaßgaben gelten nunmehr sowohl für den ambulanten wie auch für den stationären Bereich: