19.11.2020 - Das Gesetz mit zahlreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz sieht auch Neuregelungen für die Private Krankenversicherung (PKV) vor.
Die PKV wird sich an den Kosten von zentral beschafftem Remdesivir beteiligen. Der antivirale Wirkstoff Remdesivir ist das erste Arzneimittel, das in der Europäischen Union eine bedingte Zulassung für die Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen mit COVID-19 erhalten hat und für diesen Fall eine Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung darstellt. Im Rahmen des Joint Procurement Agreement der EU-Kommission hat Deutschland 156.176 Durchstechflaschen Veklury® des Herstellers Gilead angefordert. Der PKV-Verband zahlt zunächst sieben Prozent des Betrages nach Abschluss des Beschaffungsprozesses; später erfolgt ein Abgleich mit den tatsächlich bei Privatversicherten eingesetzten Mengen, so dass nur tatsächlich verwendete Arzneimittel bezahlt werden.
Die PKV wird sich außerdem entsprechend ihrem Versichertenanteil an den Kosten der Corona-Impfung beteiligen, soweit diese nicht von Bund oder Ländern getragen werden. Das hatte der PKV-Verband bereits im Gesetzgebungsprozess in einer Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag angekündigt. Voraussetzung dafür ist, dass die noch vorzulegende Rechtsverordnung den Anspruch auf eine Impfung für Privatversicherte festlegt. In diesem Fall wird sich die PKV anteilig in Höhe von sieben Prozent an den Kosten der Verimpfung beteiligen.