03.03.2020 - Die Souveränität der Patienten über ihre Gesundheitsdaten soll gestärkt werden. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit den Referentenentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vorgelegt.
Mit dem Gesetz leitet das Ministerium die nächste Etappe in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ein. Es sollen die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Telematikinfrastruktur (TI) ausgestalten. Aber auch die elektronische Patientenakte (ePA) nimmt konkretere Gestalt an.