25.03.2020 - Denn auch wenn Arztbesuche von den verhängten Kontakteinschränkungen grundsätzlich nicht erfasst sind, ist es doch sinnvoll, jeden Praxisbesuch zu vermeiden, der durch eine Beratung oder Untersuchung auf anderem Wege ersetzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, dass die tariflichen Bestimmungen der meisten PKV-Verträge keinerlei Einschränkungen bei der Behandlung privat Versicherter via Videosprechstunde vorsehen. Auch einer – ggf. analogen – Abrechnung der einschlägigen Ziffern der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ steht nichts im Wege. In der PKV sind Videosprechstunden seit jeher nach Maßgabe der medizinischen Notwendigkeit im vereinbarten Umfang ohne Budgetbeschränkungen möglich.