Pflegeversicherung

Die betriebliche Pflegezusatzversicherung sollte in der Debatte um die künftige Finanzierung der Pflege nicht vergessen werden. Sie ist ein wirksames Mittel, um für das Finanzierungsrisiko im Pflegefall vorzusorgen – mit Vorteilen für alle Beteiligten.

06.05.2020 - Die Arbeitgeber setzen mit einem solchen Angebot nicht nur den Fürsorgegedanken im Arbeitsverhältnis um. Sie profitieren auch von einem wichtigen Instrument zur Mitarbeiterbindung im schärfer werdenden Wettbewerb um Fachkräfte.

Für die Arbeitnehmer – und je nach Ausgestaltung der betrieblichen Zusatzversicherung auch für ihre Angehörigen – handelt es sich um eine echte Zusatzleistung, die sie zu so attraktiven Bedingungen durch Einzel-Verträge in aller Regel nicht erlangen können.

Finanzierungsrisiko deutlich reduziert

Ein Beispiel: Vorreiter und zugleich exemplarisch für die Vorteile betrieblicher Pflegezusatzversicherungen ist die tarifliche Pflegezusatzversicherung „Care flex Chemie“. Auf ihre Einführung hatten sich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und der Arbeitgeberverband Chemie (BAVC) im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen geeinigt. Diese arbeitgeberfinanzierte tarifliche Pflegezusatzversicherung sichert insgesamt rund 435.000 Tarifbeschäftigte und optional 145.000 außertariflich Beschäftigte ab. Sie alle erlangen über ihren Arbeitgeber einen ergänzenden Schutz für die Pflegebedürftigkeit.

Für ambulante Pflege leistet die Versicherung in den Pflegegraden 2 bis 4 ein Pflegemonatsgeld von 300 Euro; bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 von 1.000 Euro pro Monat. Der durchschnittliche Eigenanteil von derzeit rund 2.000 Euro im Heim ist damit zur Hälfte abgedeckt.

Rund eine halbe Million Menschen profitiert somit von einem deutlich verringerten Finanzierungsrisiko im Pflegefall, ohne dass diese Arbeitnehmer selbst einen einzigen Euro an eine Versicherung überweisen müssen. Der Beitrag wird vollständig vom Arbeitgeber getragen. Über verschiedene Ergänzungen können weitere Leistungen und Personengruppen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Endet das Arbeitsverhältnis, besteht die Möglichkeit, die Pflegeversicherung freiwillig fortzuführen.

Steuerfreiheit der Pflege-Vorsorge sicherstellen

Das Beispiel sollte Schule machen. Die Politik wäre gut beraten, dieses für alle Seiten attraktive Angebot in der Diskussion um die zukünftige Finanzierung der Pflege zu berücksichtigen. Es kommt dabei unter anderem darauf an, rechtliche Hürden für diese besonders niedrigschwellige Form der Pflege-Eigenvorsorge zu beseitigen.

Ein wesentlicher Aspekt für die Verbreitung betrieblicher Pflegezusatzversicherungen ist ihre steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Die Belastung der Beiträge mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber würde die Vorsorge extrem verteuern und damit unattraktiv machen.

Derzeit nutzen Arbeitgeber entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die sogenannte 44 Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), bis zu der bestimmte Angebote des Arbeitgebers steuerfrei bleiben. Systematisch handelt es sich allerdings um eine „Krücke“: Die 44-Euro-Grenze wird von vielen Arbeitgebern häufig schon durch andere Sachbezüge „verbraucht“. Darüber hinaus steht sie durch die umstrittene steuerliche Bewertung von Tankgutscheinen, Einkaufsgutscheinen und dergleichen regelmäßig in der Diskussion.

Um die betriebliche Pflegeversicherung als wichtigen Baustein für die Finanzierung der Pflege nachhaltig abzusichern, plädiert der PKV-Verband für die Einführung eines eigenen Steuertatbestands – ähnlich dem § 3 Nr. 63 EStG für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung.

Die Politik könnte dabei bestimmte Produktmerkmale als Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit definieren: insbesondere die Einbeziehung der gesamten tarifgebundenen Belegschaft, den Verzicht auf Risikoprüfungen seitens des privaten Krankenversicherers und die Möglichkeit, den Vertrag beim Arbeitgeberwechsel oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses individuell weiter fortführen zu können. Durch einen solchen Schritt kann die wichtige Vorsorge für den Pflegefall gestärkt und stärker in der Gesellschaft etabliert werden.