Da die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung unabhängig vom persönlichen Einkommen kalkuliert sind, werden – anders als in der GKV – für die Berechnung der Beiträge im Alter keine zusätzlichen Einkünfte aus Lebensversicherungen oder Mieten herangezogen.

Was gilt für ehemalige Angestellte?

Mit Eintritt ins Rentenalter bleibt der vereinbarte private Krankenversicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Nur eine Krankentagegeldversicherung endet ab Bezug einer Altersrente. Auch der Versicherungsbeitrag ändert sich durch den Rentenerhalt nicht grundsätzlich. Allerdings hat die PKV viele Weichen gestellt, um diesen im Alter zu begrenzen. Daten zu den durchschnittlichen Beiträgen der Privatversicherten zeigen, dass diese Instrumente gut funktionieren und es keineswegs zu Beitragsexplosionen im Alter kommt. 

Anstelle des Arbeitgeberzuschusses gibt es auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Dieser wird so berechnet, als bestünde eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen statt privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist damit abhängig von der Höhe der Rente.

Versicherte, die zur Altersvorsorge einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen haben, zahlen ab dem in den Bedingungen vereinbarten Alter einen geringeren Beitrag. Das Alter muss nicht mit dem Renteneintritt übereinstimmen, liegt aber in der Regel bei 65 bis 67 Jahren.

Was gilt für Pensionäre?

Ehemalige Beamte zahlen im Alter geringere Beiträge für ihre Krankenversicherung, denn mit der Pensionierung erhöht sich der Beihilfesatz üblicherweise von 50 auf 70 Prozent. Entsprechend verringert sich der selbst zu finanzierende Versicherungsumfang ab Beginn des Ruhestands auf 30 Prozent der Krankheitskosten. Damit sinkt auch der Versicherungsbeitrag.

Staatsbedienstete, die während ihrer aktiven Zeit beispielsweise in der Polizei einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hatten, erhalten nach der Pensionierung Beihilfe. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie spätestens eine private Krankenversicherung abschließen. Allerdings empfiehlt es sich, bereits in jungen Jahren eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Diese sichert auch bei zwischenzeitlichen Erkrankungen und trotz des höheren Alters beim Wechsel in die PKV einen moderaten Versicherungsbeitrag.

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So hoch sind die PKV-Beiträge im Alter

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