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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern.

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur privaten Krankenversicherung (externer Link)

Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)

Mit dem VVG wird auch die gesondert zu erlassene "Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen" vorgeschrieben.

Die Regelungen der Informationspflichtenverordnung (externer Link)

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung sind, unterliegen dem Versicherungsaufsichtsgesetz.

Die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (externer Link)

Kalkulationsverordnung (KalV)

Verordnung über die versicherungsmathematischen Methoden zur Prämienkalkulation und zur Berechnung der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung
Die KalV im Volltext (externer Link)

Überschussverordnung (ÜbschV)

Verordnung zur Ermittlung und Verteilung von Überzins und Überschuß in der Krankenversicherung.
Die ÜbschV im Volltext (externer Link)

Das fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Auch wenn im SGB V im Wesentlichen die gesetzliche Krankenversicherung geregelt wird, sind einige der hier aufgeführten Paragraphen auch für den privaten Krankenversicherungsschutz relevant.

Dazu gehören vor allem die Vorschriften für die Versicherungspflicht bzw. die Versicherungsfreiheit für Arbeitnehmer (§ 5 und § 6 SGB V).

Das SGB V im Volltext

Das elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Im SGB XI sind die Vorschriften für die soziale und die private Pflegeversicherung aufgeführt. Für die private Pflegeversicherung sind hier vor allem § 23 (Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen) sowie § 110 und § 111 (Regelungen für die private Pflegeversicherung und Risikoausgleich) relevant. 
Das SGB XI im Volltext

Weitere relevante Rechtsquellen:

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