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PKV PUBLIK AUSGABE 9/2009

TITEL

Vorsicht Schweinegrippe

Die Impfung startet mit heftigen Debatten über die Organisation und etwaige Risiken

Titelbild PKV Publik 9/09

Im Oktober wurde mit der Impfung gegen die Schweinegrippe begonnen. Manche Kritiker zweifeln den Nutzen der Aktion an. Auch deshalb war die Impfbereitschaft zunächst verhalten.


Der Start der größten Impfaktion in Deutschland seit fast 50 Jahren hätte kaum chaotischer verlaufen können. So zahlreich waren die Irritationen im Zusammenhang mit der Schweinegrippe, dass die Impfbereitschaft in der Bevölkerung nach Angaben des Meinungsforschungsinstituts Emnid von 51 Prozent im Sommer auf gerade einmal 13 Prozent im Oktober absank.


Für Unsicherheit sorgten etwa die Bedenken mancher Kritiker, die vor Risiken der Impfung warnten, da das Serum nicht ausreichend getestet worden sei. Hinzu kam im Oktober die Nachricht, dass für Bundeswehr, Bundesregierung und hohe Beamte ein Mittel bestellt wurde, das anders als die Impfdosen für den Rest der Bevölkerung keine Wirkungsverstärker enthält. Weitere Fragen drehten sich um die Finanzierung, die Zuteilung und die Vergütung für die impfenden Ärzte. Und schließlich ging es auch darum, ob Privatversicherte anders behandelt werden als gesetzlich Versicherte.


All dies bietet Anlass genug, die Hintergründe der laufenden Impfaktion noch einmal genauer zu betrachten: Nachdem die Weltgesundheitsorganisation die Schweinegrippe wegen ihrer starken Ausbreitung auf mehreren Kontinenten im Juni zur Pandemie erklärt hatte, machte die Bundesregierung den Weg für eine Massenimpfung in Deutschland frei. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erließ sie im August eine Rechtsverordnung, die die gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung der Impfkosten verpflichtet. Da der Impfstoff wegen der international sehr hohen Nachfrage kontingentiert ist, hätte dies bedeutet, dass Privatversicherten und somit auch den Beamten und ihren Angehörigen der Zugang zu einer Impfung verwehrt worden wäre. Daher räumt die Verordnung der privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern die Möglichkeit ein, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Unabhängig davon hatte der Verband der privaten Krankenversicherung dem Bundesgesundheitsministerium bereits im Mai eine Kostenbeteiligung entsprechend dem Versichertenanteil der PKV in der Bevölkerung zugesagt.


Privatversicherte haben daher denselben Anspruch auf Impfung gegen die neue Influenza wie gesetzlich Versicherte. Auch bei den Konditionen gibt es keine Unterschiede. Das ist angemessen, weil die Leistung identisch ist. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der privaten Krankenversicherung im Interesse des Gemeinwohls. Dies bedeutet aber auch, dass mit dem Finanzierungsbeitrag der PKV alle Impfleistungen abgegolten sind. Daher ist es den impfenden Ärzten auch nicht möglich, die Impfleistung bei Privatversicherten und Beamten gesondert über die Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen (s. Kasten). Sollte der Arzt diese Leistung dennoch in  Rechnung stellen, sollten die Betroffenen umgehend ihre private Krankenversicherung darüber informieren und um Unterstützung bitten.


Die Durchführung der Impfung wird durch die einzelnen Bundesländer organisiert und aus einem jeweils eigenen Länderfonds finanziert. Die bevölkerungsweite Impfung wäre ureigenste Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) der Bundesländer. Da aber die Personalausstattung des ÖGD nicht dazu ausreicht, die Impfungen aus eigener Kraft durchzuführen, haben die Bundesländer entsprechend den lokalen Notwendigkeiten weitere Ärzte, insbesondere Vertragsärzte und hier insbesondere Hausärzte mit der Durchführung der Impfung beauftragt. Die zugrunde liegenden Regelungen variieren zwischen den Ländern. Nur ausgewählte Ärzte können den Impfstoff von durch die Landesregierung ausgewählten Apotheken beziehen. Der Impfstoff ist also nicht frei erhältlich und kann daher auch nicht von Privatversicherten oder Selbstzahlern erworben werden.


Bestellt wurden zunächst 50 Millionen Impfdosen. Anspruch auf eine Impfung haben zuerst Personen, die einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind oder bei denen eine Infektion mit besonders hohen Gefahren verbunden ist. Zu der ersten Gruppe zählen etwa Mitarbeiter im Gesundheitswesen, zur zweiten chronisch Kranke. Im Anschluss daran soll der Impfstoff der übrigen Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Dies wird voraussichtlich ab Ende November der Fall sein.


Komplizierter ist die Frage zu beantworten, mit welchen Risiken eine Impfung gegen die Schweinegrippe verbunden ist. Vor allem, weil die Schweinegrippe in Deutschland bisher wesentlich milder verläuft als zunächst angenommen, bezweifelten Kritiker, ob der Nutzen einer Massenimpfung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt. Die Diskussionen drehten sich vor allem darum, dass die neuen Impfstoffe im Vorfeld noch nicht an größeren Gruppen getestet werden konnten und zudem meistens noch neuentwickelte Wirkungsverstärker enthalten. Diese sogenannten Adjuvantien bewirken, dass für den gleichen Impfschutz eine geringere Dosis benötigt wird.


So räumt auch die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts ein, dass die neuen Impfstoffe nicht an großen Kollektiven getestet werden konnten, als mit der Impfung vor der Influenza-Saison begonnen wurde. Alle bisher verfügbaren Daten und Analogieschlüsse würden jedoch gegen eine besondere Nebenwirkungsträchtigkeit der neuen Impfmittel sprechen.


Gleichzeitig muss man aber wissen, dass die Herstellung, Bereitstellung und Verabreichung eines neuen Impfstoffes eine große logistische Herausforderung darstellen. Dies schränkt die Möglichkeit ein, mit Impfungen an größeren Bevölkerungsteilen erst zu beginnen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Infektionsraten hoch sind oder gar die Krankheitsverläufe schwerer werden als bislang beobachtet. Die STIKO hielt es daher für nicht vertretbar, mit der Impfempfehlung zu warten, bis klinische Studien mit größeren Fallzahlen vorliegen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Empfehlung fortlaufend geprüft und gegebenenfalls geändert werden wird. Die Entscheidung, ob man sich impfen lässt oder nicht, muss letztlich also jeder für sich alleine treffen.


Weitere Informationen zur Impfung gegen die Schweinegrippe finden Sie im Internet:

Warum eine gesonderte Rechnungsstellung nicht möglich ist

Dass eine gesonderte Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht in Frage kommt, resultiert aus den besonderen Bedingungen der Seuchenbekämpfung. Diese Rechtsauffassung ergibt sich auch aus der amtlichen Begründung der Rechtsverordnung, wonach „die Abwicklung nach dem gleichen Verfahren wie bei den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt“. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben vom 3. September 2009 bestätigt.

Damit sind die Voraussetzungen des § 1 GOÄ erfüllt, wonach die GOÄ dann nicht anwendbar ist, wenn „durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist“. Es kann im Zusammenhang mit der Pandemieimpfung kein persönlicher Behandlungsvertrag zwischen Impfling und Arzt zustande kommen, weil der Impfstoff wegen seiner staatlichen Kontingentierung nicht der individuellen ärztlichen Verordnung zugänglich ist.

Würde die private Krankenversicherung den Impffonds der Länder nicht beitreten, wäre den Privatversicherten der Zugang zur Impfung verwehrt. Das aber würde dem Sinn und Zweck der Seuchenbekämpfung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider laufen. Der Impfarzt handelt hier unmittelbar oder mittelbar als Gehilfe bei der Umsetzung einer staatlichen Aufgabe; entsprechend wird diese Impfaktion vom öffentlichen Gesundheitsdienst zumindest koordiniert.

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Interview

Foto Fritze

Das Interview mit Professor Jürgen Fritze, leitender Arzt des Verbandes der privaten Krankenversicherung, zum Thema Schweinegrippe  lesen Sie hier.