Nach drei Wochen intensiver Verhandlungen haben sich die neuen Regierungsparteien auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Er enthält wichtige Vorhaben zur Gesundheits- und Pflegepolitik.
Die Würfel sind gefallen, der neue Bundestag ist konstituiert und die Regierung steht. Mit ihrem Koalitionsvertrag haben Union und FDP ambitionierte Pläne gefasst. Schwarz-Gelb setzt auf wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit. Die neue Koalition spannt einen „Schutzschirm für die Menschen“ und will mehr Wettbewerb wagen.
Dies gilt auch für das Gesundheitswesen, in dem der Handlungsdruck enorm wächst. Die große Herausforderung der Finanzierung des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts konnte bisher nicht gelöst werden. Der Gesundheitsfonds wird zunehmend schuldenfinanziert und weitet den staatlichen Einfluss auf das Gesundheitssystem aus. Dadurch wird der Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zwischen GKV und privater Krankenversicherung (PKV) erheblich geschwächt. Das ist ein ordnungspolitischer Irrweg.
Der Koalitionsvertrag bringt die überfällige Kurskorrektur. Auch wenn die Formulierungen zum Gesundheitsfonds noch relativ vage sind, soll in den kommenden Monaten eine Neuordnung mit mehr Beitragsautonomie und weniger Zentralismus ausgearbeitet werden. Insgesamt sollen die Wettbewerbskräfte wieder zum Tragen kommen. Daran anknüpfend enthält der Vertrag Beschlüsse, die das Nebeneinander von PKV und GKV im Gesundheitswesen wesentlich stärken. Die wichtigsten Eckpunkte sollen hier dokumentiert werden:
- Bekenntnis zur PKV: „Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns die privaten Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen.“ Die bürgerliche Koalition weiß, dass sich die Probleme unseres Gesundheitswesens nachhaltig und generationengerecht nur mit einer starken privaten Krankenversicherung werden bewältigen lassen. Die Stabilität der GKV wird heute weitgehend über neue Schulden erhalten. Eine Reform, die das ändern will, muss sich daher am Wachstumsmotor PKV orientieren.
- Befreiung von der Drei-Jahres-Frist: „Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.“ Damit müssen Arbeitnehmer nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze künftig nicht mehr zusätzlich drei Jahre warten, wenn sie in die PKV wollen. Das erleichtert den Wechsel und erhöht die Wahlfreiheit der Versicherten.
- Die Koalition bekennt sich zu der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Beobachtungspflicht, um bei einer unfairen Lastenverschiebung durch den Basistarif das Gesetz nachzubessern: „Wir werden die Entwicklung im Basistarif der privaten Krankenversicherung beobachten. Das Verhältnis von reduzierten Beiträgen im Basistarif aufgrund von Hilfebedürftigkeit und dem Abschluss privater Zusatzversicherungen wird überprüft.“ Die Beitragslücke für Hilfebedürftige soll ebenfalls überprüft werden. Korrekturen an diesen Stellen stärken die Versichertengemeinschaft insgesamt.
- Abgrenzung von Wahl- und Zusatztarifen: „Wir werden bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung die Abgrenzung zwischen diesen beiden Versicherungssäulen klarer ausgestalten und die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen erweitern.“ Zusatztarife haben in einer Sozialversicherung nichts zu suchen. In der Praxis sind sie oft reine Lockvogel-Angebote für freiwillig Versicherte auf Kosten der Pflichtversicherten. Auch können die Kassen solche Angebote im Umlageverfahren nicht seriös kalkulieren. Dies ist die klassische Aufgabe der PKV.
- Novellierung der Gebührenordnungen: „Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)/für Zahnärzte (GOZ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.“ Die private Krankenversicherung erwartet, dass sie wirkungsvolle Handlungsinstrumente bekommt, insbesondere Vertragskompetenzen. Dabei setzt sie auf Öffnungsklauseln in den Gebührenordnungen, um gemeinsam mit Ärzten und Zahnärzten mehr Einfluss auf Qualität, Mengen und Preise der medizinischen Leistungen für die Versicherten nehmen zu können.
- Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung: „Daher brauchen wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird dazu zeitnah einen Vorschlag ausarbeiten.“ Nur mit kapitalgedeckter Vorsorge ist der absehbare Anstieg der Pflegekosten zu bewältigen. Die Solidarität zwischen den Generationen ist ein Gebot der Stunde. Die private Pflegeversicherung steht für zukunftsweisende Lösungen bereit.
- Stärkung der Präventionsstrukturen: „Unsere Präventionsstrategie wird Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen […]. Dazu bedarf es einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung unter Berücksichtigung und Stärkung der vorhandenen Strukturen.“ Die PKV engagiert sich seit 2005 erfolgreich in der Aidsprävention und seit 2009 in der Prävention von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen. Sie erfüllt ihre gesellschaftliche Verantwortung ohne einen gesetzlichen Zwang. Dieses wichtige freiwillige Engagement kann jetzt fortgesetzt werden.
Die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Eckpunkte sind zukunftsweisend. Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung in den Gesetzgebungsverfahren an. Wann die Koalition die einzelnen Punkte anpacken will, ist noch nicht bekannt. Fest steht aber: Die private Krankenversicherung wird sich im Dialog mit der Politik konstruktiv daran beteiligen.