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PKV PUBLIK AUSGABE 9/2009

EDITORIAL


Liebe Leserinnen und Leser,

der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP für die Bundespolitik der nächsten vier Jahre bringt den überfälligen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik: hin zu mehr Gestaltungsfreiheit für die Bürger und für die Beteiligten im Gesundheitswesen, weg von einem Trend zum Einheitssystem mit immer mehr Staatseinfluss. Aus Sicht der privaten Krankenversicherung hätten wir uns zwar an manchen Stellen mehr Klarheit gewünscht, aber in der Gesamtbetrachtung werden die Wettbewerbskräfte der Sozialen Marktwirtschaft zum Vorteil der Versicherten und Patienten gestärkt.


Die Befreiung der Arbeitnehmer von der Drei-Jahres-Wartefrist gehört zu den wichtigen Schritten in die richtige Richtung. Damit müssen sie nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze künftig nicht mehr zusätzlich drei Jahre abwarten, bevor sie ihren Wunsch zum Wechsel in die private Krankenversicherung umsetzen können. Dies wird auch dem eigenen programmatischen Anspruch von Union und FDP gerecht, die für mehr Wahlfreiheit, mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung eintreten.


Der geplante Einstieg in eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung ist ebenfalls eine wichtige Weichenstellung. Denn ohne kapitalgedeckte Vorsorge ist der absehbare Anstieg der Pflegekosten infolge der Alterung unserer Gesellschaft gar nicht zu verkraften. Noch ist es früh genug, dafür vorzusorgen. Dabei müssen die Kapitalrücklagen staatsfern organisiert werden, um sie vor jedem sachfremden Zugriff zu schützen. Die private Krankenversicherung kann eine langjährige Erfahrung mit erfolgreicher Kapitaldeckung in der Kranken- und Pflegeversicherung vorweisen und ist zu zukunftsweisenden Lösungen bereit.


Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung der Koalitionspläne in den Gesetzgebungsverfahren an. Dabei steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Das gilt insbesondere auch für die geplante Novellierung der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Wir erwarten, dass die private Krankenversicherung Vertragskompetenz bekommt. Dabei setzen wir auf entsprechende Öffnungsklauseln in den Gebührenordnungen, um mehr Einfluss auf Qualität, Mengen und Preise der medizinischen Leistungen für unsere Kunden nehmen zu können.


Mit freundlichen Grüßen, Ihr

Volker Leienbach

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Dr. Volker Leienbach

Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.