Hauptnavigation
Startseite > Publikationen > Zeitschrift PKV Publik > Archiv > pkv_publik_nr_6_2009 > Meldungen Gericht korrigiert Basistarif

PKV PUBLIK AUSGABE 6/2009

MELDUNGEN

Gericht korrigiert Basistarif für kleinere Versicherungsvereine

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nachtrag zum Urteil vom 10. Juni 2009 dem Gesetzgeber erneut Grenzen aufgezeigt und den gesetzlichen Zwang zum Basistarif korrigiert.

Die Karlsruher Entscheidung betrifft Spezialfälle zweier kleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ausschließlich Mitglieder aus der Berufsgruppe der Priester versichern. Die besondere Lage dieser kleineren Versicherungsvereine in der privaten Krankenversicherung wurde vom Gesetzgeber ignoriert. Das Gericht hat nunmehr klargestellt, dass in diesen Fällen kein genereller Zwang zum Abschluss von Verträgen für den Basistarif bestehen darf („Kontrahierungszwang“). Der durch die Gesundheitsreform 2007 für den Basistarif verhängte Kontrahierungszwang greife bei diesen kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit ein und dürfe daher nur für Bewerber gelten, die die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllten.

Das Verfassungsgericht hatte schon in seiner Hauptsache-Entscheidung vom
10. Juni 2009 dem Gesetzgeber ausdrücklich eine „Beobachtungspflicht“ auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft „keine unzumutbaren Folgen“ für sämtliche Privatversicherten und die Versicherungsunternehmen hat und das Sicherungsmodell der privaten Krankenversicherung nicht gefährdet.

Informationen zum Urteil im Internet: www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-078.html

nach oben versenden