EDITORIAL
in den letzten Arbeitswochen vor Beginn der politischen Sommerpause und des Bundestagswahlkampfs haben die Gesundheitsexperten in Regierung, Parlament und Verbänden viel Arbeit in die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes gesteckt. Die Mühe hat sich gelohnt – auch aus unserer Sicht als Verband der privaten Krankenversicherung (PKV). Denn die Novelle ermöglicht Einsparungen bei den Ausgaben, ohne dass sich die Versorgung für die Patienten verändert.
Bislang zahlen die Privatversicherten für die Zubereitung von Arzneimitteln in Apotheken (z.B. Zytostatika für die Krebsbehandlung) einen Festzuschlag von 90 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis, der in der absoluten Höhe unbegrenzt ist – was bei den vielfach sehr hohen Preisen für Krebsarzneien zu einer unverhältnismäßigen Kostendynamik führt. Zum Vergleich: die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festzuschlag von nur drei Prozent des Apothekeneinkaufspreises sowie eine so genannte Hilfstaxe von durchschnittlich 50 Euro pro Zubereitung.
Klar ist: Die Apotheker sollen für ihre qualifizierte Leistung auch eine gute Bezahlung erhalten. Das entspricht der Leistungs-Philosophie der Privaten. Aber die bisherige Praxis geradezu absurder Mondpreise, bei denen die PKV für dieselbe Zubereitung zum Teil mehr als das Zehnfache des GKV-Betrags zahlen sollte, ist nicht zu rechtfertigen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Bei einem Arzneimittelpreis von 1.000 Euro (bei Krebsarzneien keine Seltenheit) zahlte die GKV für die Zubereitung bisher rund 80 Euro, die PKV aber 900 Euro.
Nun hat die große Koalition eine vernünftige Neuregelung beschlossen: Die PKV und die Apotheken oder deren Verbände erhalten ein Verhandlungsmandat, um bis Ende 2011 gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen. Bis dahin zahlen PKV-Versicherte für Zubereitungen den Betrag der GKV-Hilfstaxe plus einen Zuschlag von jeweils 30 Prozent, bezogen auf jene Taxe und nicht mehr auf den Arzneimitteleinkaufspreis. Diese Kappungsregel reicht aus, um die bisherige Preisdynamik zu stoppen.
Auch bei den anderen Partnern im Gesundheitswesen setzt die PKV auf die Möglichkeit zu Vertragsverhandlungen. Dazu wollen wir bei den anstehenden Novellen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte „Öffnungsklauseln“ verankern, um in freiwilliger und fairer Vereinbarung mit den Ärzten eigene Regelungen über Qualität, Mengen und Preise der Leistungen zu treffen. Wir wollen angemessen honorieren. Aber unsere Versicherten akzeptieren höhere Preise nur, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten.
Dr. Volker Leienbach
Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.