GASTKOMMENTAR
Der Erste Vorsitzende des Verbandes der privatärztlichen Verrechnungsstellen, Dr. Jochen-Michael Schäfer, über die Bedeutung der privaten Krankenversicherung für das Gesundheitssystem.
Die Gesundheitsreform 2007 ist ein Generalangriff auf die private Krankenversicherung. Sie hat Regelungen eingeführt, die dieses bisher so erfolgreiche Versicherungsmodell ernsthaft gefährden können. Wir halten den vom Gesetzgeber eingeschlagenen Weg für falsch. Denn wir wissen, dass der hohe medizinische Versorgungsstandard in unserem Land wesentlich auch der privaten Krankenversicherung zu verdanken ist. Und wir wissen, dass wir künftig mehr Leistungen privat absichern müssen als bisher.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann ihr uneingeschränktes Leistungsversprechen schon jetzt nicht mehr einlösen. Medizinische Leistungen werden bereits heute mehr oder minder versteckt rationiert, für die Finanzierung werden Schulden gemacht. Deshalb muss der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine medizinische Grundversorgung zurückgeführt werden. Über diese Grundversorgung hinausgehende Leistungen müssen dann individuell abgesichert werden. Wir brauchen die private Krankenversicherung aber nicht nur als Ergänzung zur Grundversorgung.
Die private Krankenvollversicherung garantiert den Versicherten den Zugang zu einer hochwertigen Medizin. Der Leistungsumfang ist vertraglich vereinbart und damit unabhängig von Wirtschaft und Politik. Die Honorierung ärztlicher Leistungen auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung trägt der Freiberuflichkeit des Arztberufes Rechnung und sorgt für Kostentransparenz. Kostenerstattung und Selbstbehalte fördern eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Das Kapitaldeckungsverfahren ist zukunftssicher und generationengerecht. All diese Gründe sprechen für eine Stärkung der privaten Krankenversicherung; ihre Strukturelemente könnten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgreich eingesetzt werden.
Zu Recht haben die privaten Krankenversicherungen das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die gegen sie gerichteten Regelungen der Gesundheitsreform überprüfen zu lassen. Die Richter haben die Klagen zwar abgewiesen, dem Gesetzgeber jedoch gleichzeitig eine Beobachtungspflicht auferlegt. Der Basistarif und die Erhöhung der Zugangshürden dürfen die private Krankenversicherung nicht gefährden. Das ist ein eindeutiges Bekenntnis zum bewährten Zwei-Säulen-Modell unseres Gesundheitssystems.
Es ist evident, dass demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt auch auf die private Krankenversicherung Auswirkungen haben. Die Versicherer fordern deshalb, dass bei der Novellierung der Gebührenordnungen eine Öffnungsklausel eingeführt wird, mit der die amtlichen Gebührentaxen umgangen werden können. Wir wollen ausdrücklich vor einer solchen Klausel warnen. Denn mit einer Öffnungsklausel setzt die private Krankenversicherung gerade das aufs Spiel, wodurch sie sich positiv von der gesetzlichen Krankenversicherung abhebt. Damit droht die Gefahr, dass ihr Leistungsangebot an Konturen verliert. Den Wünschen der Privatversicherten würde das sicherlich nicht gerecht. Statt sich gleich zu machen, sollte die private Krankenversicherung auf ihre Stärken bauen.
ist Erster Vorsitzender des Verbandes der privatärztlichen Verrechnungsstellen. Der Verband vertritt mehr als 38.000 Mitglieder aus dem Kreise der niedergelassenen Ärzte, Chefärzte und Zahnärzte.