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PKV PUBLIK AUSGABE 5/2009

EDITORIAL


Liebe Leserinnen und Leser,

um Sie aktuell über das wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform informieren zu können, haben wir den Erscheinungstermin für diese Ausgabe von PKV Publik ein wenig verschoben.


Das Verfassungsgericht hat zwar die Beschwerden der privaten Krankenversicherung zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Belastungen durch die Gesundheitsreform sieht. Zugleich aber hat es dem Gesetzgeber ausdrücklich eine „Beobachtungspflicht“ auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in der Zukunft „keine unzumutbaren Folgen für die Versicherungsunternehmen und die bei ihnen Versicherten“ hat.  


Das Gericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt. Es bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dürfe nicht gefährdet werden. Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der Privaten bestätigt. Das ist eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung.


Die private Krankenversicherung ist trotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mit Zukunft. Es wollen sich viel mehr Menschen privat krankenversichern, als die Politik erlaubt. Sie wollen Vielfalt und Sicherheit, gerade im Gesundheitswesen – und wir bieten sie. Nachdem das Verfassungsgericht leider auch die Beschwerden gegen die willkürliche 3-Jahres-Wartefrist für wechselwillige Arbeitnehmer zurückgewiesen hat, kämpfen wir weiterhin politisch für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten.


Dr. Volker Leienbach

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Dr. Volker Leienbach

Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.