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PKV PUBLIK AUSGABE 5/2009

GESUNDHEITSPOLITIK

10 Prozent auf alles

Zur Finanzierung der Krankenversicherung will die Linkspartei sämtliche Einkommensarten belasten

Die Linkspartei ist der Ansicht, dass das heutige Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Beitragssatz von 10 Prozent in einer Bürgerversicherung finanziert werden könne. PKV Publik hat nachgerechnet.

Mit einem Beitragssatz von unter 10 Prozent wären die derzeitigen Leistungen der Krankenversicherungen auskömmlich in der Bürgerversicherung zu finanzieren. Und darin soll sogar noch genügend Spielraum sein, um die heutigen Zuzahlungen in den Krankenkassen abzuschaffen. So lautet ein Vorschlag der Linken, mit dem man im Wahlkampf sicher auch zum Wohlgefallen der SPD für die Bürgerversicherung werben möchte.

In Anbetracht der tatsächlichen Finanznot der Kassen und der Last der Beitragszahler mit einem Beitragssatz von 14,9 Prozent trotz milliardenschwerer Steuerzuschüsse ist das sicher ein für viele Wähler attraktiver Vorschlag.

Dass die private Krankenversicherung wohl aufgelöst werden sollte, alle Bürger in die Bürgerversicherung einbezogen und die 10 Prozent Beitragssatz auf alle Einkommensarten ohne Bemessungsgrenzen erhoben werden sollten, ist für viele wahrscheinlich eine leicht zu akzeptierende Maßnahme. Fraglich ist, ob diese Rechung tatsächlich aufgeht. Nachrechnen lohnt sich. Aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) entnimmt die Linke die derzeitigen Einkommen:

Auf diese Summe soll ein Beitragssatz von 10 Prozent berechnet werden. Das ergibt 195 Milliarden Euro, also insgesamt einen auskömmlichen Betrag zur Finanzierung der heutigen Gesundheitsleistungen. So weit, so gut. Aber trotzdem dürfte sich das Ganze als Irrweg erweisen.

Dazu ein Blick in die VGR: Die Daten sind der Berechnung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entnommen. Dabei wird entweder gerechnet, wie das BIP entstanden ist, also aus welchen Sektoren von der Landwirtschaft bis zum Baugewerbe, oder es wird gerechnet, wofür es ausgegeben wird, vom Konsum bis zu den Investitionen. Für die Berechnung der Linken kommt es aber auf einen anderen Aspekt an, nämlich wie sich das BIP auf die verschiedenen Einkommensbezieher verteilt. Dazu aber sagt das Statistische Bundesamt, das die VGR erstellt, wörtlich: „Eine komplette Berechnung des BIP über die Verteilungsseite ist in Deutschland wegen unvollständiger Basisdaten über die Unternehmens- und Vermögenseinkommen nicht möglich.“ Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Einkommensdaten nicht mit der wirklichen Einkommenssituation übereinstimmen müssen. Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um eine (unvermeidbare) statistische Ungenauigkeit, sondern dahinter stehen handfeste Probleme. Hierzu einige Beispiele:

Da die Berechnung von der Seite der Güterproduktion erfolgt, ist auch die eigengenutzte Wohnung als (statistisches) Einkommen mitberücksichtigt. In die Berechnung geht also auch eine fiktive Miete für eine eigengenutzte Wohnung ein. Konsequenz: Eine Familie bewohnt zum Beispiel ein eigenes Reihenhaus, für das eine fiktive Miete von 600 Euro pro Monat zugrunde gelegt wird. Im Konzept der Linken müsste die Familie hierauf 10 Prozent, also 60 Euro im Monat, an zusätzlichen Krankenkassenbeiträgen leisten. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür selbstverständlich nicht.

Aber auch die Mieter von Wohnungen kommen im Konzept der Linken nicht ungeschoren davon. Da Vermietungseinnahmen generell im Konzept der Linken beitragspflichtig wären und Vermieter in aller Regel ihre Kosten über höhere Mieten an die Mieter weitergeben (müssen), wäre mit einem generellen Anstieg aller Mieten von 10 Prozent zu rechnen. Insofern wird die Familie im eigengenutzten Reihenhaus nicht schlechter gestellt als alle Mieter.

Alle privaten Zinsen sollen beitragspflichtig werden. Statt 25 Prozent Abschlagsteuer (plus Solidaritätszuschlag) wären nunmehr zusätzlich 10 Prozent für die Krankenkasse abzuführen. Das sind fast 40 Prozent: deutlich höher als die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung. Davon betroffen wären auch jede Riesterrente und jedes noch so kleine Sparguthaben. Ob Millionen von Rentnern dafür Verständnis hätten?

Zu den Einkommen der privaten Haushalte gehören statistisch auch sogenannte „private Organisationen ohne Erwerbscharakter“. Das sind zum Beispiel Parteien oder auch Wohlfahrtsverbände, die etwa Kindergärten oder Pflegeheime mitfinanzieren. Sollen diese Organisationen Krankenkassenbeiträge bezahlen und werden die sozialen Leistungen dann teurer?

Unternehmen und Unternehmer brauchen Gewinne nicht nur zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts und für die Aktionäre, sondern auch zur Tätigung von betriebsnotwendigen Investitionen. In den Unternehmen, die etwa als Kapitalgesellschaften organisiert sind, stehen dafür nicht entnommene Gewinne zur Verfügung, auf die nach dem Konzept der Linken auch kein Kassenbeitrag gezahlt werden soll. Doch was macht der selbständige Handwerksmeister, der als Einzelunternehmer die Möglichkeit der nicht entnommenen Gewinne nicht hat, wenn er einen neuen Lieferwagen kauft? Dies darf er nach dem Konzept der Linken aus Einkommen finanzieren, das vorab mit einem Kassenbeitrag von 10 Prozent belastet wurde.

Solche Beispiele lassen sich fortsetzen. Sie sollten vor allem eines verdeutlichen: Ein Krankenkassenkonzept mit Zahlen aus dem VGR begründen zu wollen, die dafür schlecht geeignet sind, ist nicht seriös und führt zu krassen Fehlschlüssen.

Eine Abgabe von 10 Prozent auf alle Einkommen ist zudem nichts anderes als eine neue Steuer. Selbstverständlich kann man für ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen eintreten. Nur sollte man nicht der Illusion aufsitzen, dies ginge mit einer einfachen 10-Prozent-Abgabe auf alle Einkommen.

Ein Blick in das tatsächliche Steueraufkommen in Deutschland zeigt, worum es wirklich geht: Das gesamte Aufkommen an Einkommensteuer (ohne Solidaritätszuschlag) betrug im Jahr 2008 191 Milliarden Euro. Eine Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens über Einkommensteuer würde mehr als eine Verdopplung (!) der heutigen Steuerbelastung erforderlich machen. Ein anderes Beispiel: Die heutige Mehrwertsteuer mit ihrem Höchstsatz von 19 Prozent hat ein Aufkommen von 176 Milliarden Euro. Nicht einmal eine Verdopplung der Mehrwertsteuersätze würde also zur Finanzierung des Gesundheitswesens ausreichen.

Fazit: Die Idee des „Zehnten“ zur Finanzierung des Gesundheitswesens, die der Linkspartei vorschwebt, ist realitätsfremd.

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