AUS DER PKV
Die Pläne des Gesundheitsministeriums, einen nationalen Präventionsrat sowie entsprechende Räte auf Länderebene einzurichten und diese aus Mitteln der Sozialversicherungen und der privaten Krankenversicherung (PKV) zu finanzieren, laufen auf eine systematisch falsche Weichenstellung hinaus. Grundsätzlich teilt die PKV die Auffassung, dass Prävention eine wichtige Aufgabe jedes zukunftsweisenden Gesundheitssystems ist. Dabei hat Prävention viele Facetten: Letztlich ist ihr alles zuzuordnen, was auf Krankheitsvermeidung hinwirken will – wobei dies zunächst in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt. Politik kann die Menschen dabei in vielen Lebensbereichen unterstützen: So können neben der Gesundheits- auch die Familien-, Bildungs- und Umweltpolitik ihren Beitrag zur Prävention leisten.
Weil Prävention mithin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, muss sie auch gesamtgesellschaftlich, also über Steuern, finanziert werden. Eine Kostendeckung allein durch die (Sozial-) Versicherungsträger griffe zu kurz. Problematisch ist auch die institutionelle Ansiedlung bei diesen Trägern. Denn dadurch würde es dem Staat ermöglicht, sich unter Verweis auf die Aufgabe der Sozialversicherungen nach und nach ganz aus der Finanzierungs- und Organisationsverantwortung zurückzuziehen. Die Finanzierung allgemein politischer Aufgaben durch die private Krankenversicherung ist zudem schon aufgrund der rechtlichen Gestaltung der PKV nicht möglich. Beim geplanten Präventionsgesetz 2005 war dies der Bundesgesundheitsministerin noch bewusst. So sagte Ulla Schmidt seinerzeit im Bundesrat: „Niemand von uns wird ein Gesetz auf den Weg bringen,das Privatunternehmen verpflichtet, Geld für Prävention auszugeben.“ Vor diesem Hintergrund und bei allem Verständnis für einen Ausbau der Primärprävention in unserer Gesellschaft lehnt die PKV den Aufbau von Primärpräventionsmaßnahmen mit Versichertengeldern ab.
Das Engagement der PKV in der Aids-Prävention ist eine Ausnahme. In diesem Bereich besteht nicht nur unbestreitbar Handlungsbedarf, es ist vermutlich auch das erfolgreichste Primärpräventionsprojekt in Deutschland überhaupt.Aufgrund der versicherungsrechtlich unabweisbaren Einschränkung in der Verwendung von Beitragsgeldern ist der PKV-Einsatz von jährlich 3,5 Mio. Euro ein hoch anzusehendes, aber auch begrenztes Engagement, über das wir in diesem Heft auf Seite 106 nochmals ausführlich informieren. Durch die Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), einem international anerkannten, erfolgreichen Träger von Präventionsmaßnahmen, kann die PKV einen erfolgreichen Mitteleinsatz gewährleisten – ohne zusätzliche Bürokratiekosten und ohne Aufbau neuer Organisationsstrukturen. Anstatt mit Präventionsräten auf Bundesund Länderebene eine weitere, aufwendige Bürokratie zu schaffen, sollte die Präventionsgesetzgebung besser auf der in Deutschland bereits bestehenden, hervorragenden Infrastruktur aufsetzen.