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PKV Publik Ausgabe 08/2008

AUS DER PKV


Die Debatte über ein Lobbyistenregister hat begonnen

Nach langjährigen Debatten hat die EU-Kommission jetzt ein Lobbyistenregister eröffnet, das die Beziehungen zwischen professioneller Interessenvertretung und Politik transparenter machen soll. Unternehmen und Verbände, Berater und Anwälte, Nichtregierungs- und alle anderen Organisationen, die auf die Politikgestaltung Einfluss nehmen wollen, sind aufgefordert, sich einzutragen.

Die Registrierung ist freiwillig. Interessenvertreter müssen offenlegen, welche Ziele sie verfolgen und in wessen Auftrag sie handeln. Zum Teil wird auch die Finanzierung der Lobbyisten abgefragt. Außerdem stimmt, wer sich in das Register einträgt, einem Verhaltenskodex zu. Verstöße können mit dem Ausschluss aus dem Register und den damit verbundenen Zugängen zu Informationen und Personen geahndet werden. Für viele Kritiker geht dieser Ansatz, den vorpolitischen Raum zu normieren, nicht weit genug. Sie fordern ein obligatorisches Verzeichnis mit detaillierteren Angaben und deutlicheren Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen den Kodex.

Lobbyistenregister für Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat das Thema aufgegriffen und diskutiert die Einführung eines Lobbyistenregisters auch in Deutschland. Allerdings sind noch viele Detailfragen offen. Die Debatte steht hierzulande noch am Anfang. Dass sie geführt wird, ist gleichwohl richtig. Der PKV-Verband unterstützt die Forderung nach mehr Transparenz und Verhaltenskodizes, um das Zustandekommen politischer Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen.

Lobbyismus – das Wort hat in Deutschland häufig einen schalen Beigeschmack, als seien da dunkle Mächte am Werk, die vor nichts zurückschrecken, um ihre Interessen durchzusetzen. Die Realität sieht sicher anders aus. Schon Bertolt Brecht wusste: „Selbst der Wollhändler muss, außer billig einkaufen und teuer verkaufen, auch noch darum besorgt sein, dass der Handel mit Wolle unbehindert vor sich gehen kann.“ Wenn Politik bedeutet, kollektiv verbindliche Entscheidungen zu treffen und dabei den Rahmen einer sich kontinuierlich wandelnden Gesellschaft zu setzen, dann ist Lobbyismus die Beobachtung, Beratung und Beeinflussung genau dieser Rahmensetzung. Anders formuliert: Lobbyismus ist die Fortsetzung der Demokratie nach der Wahl.

Lobbyismus ist keine Einbahnstraße. Die Lobby bietet Bürgernähe, Sachkompetenz und innovatives Denken (Input) und macht Entscheidungen der Politik im gesellschaftlichen Raum transparent (Output). Die Basis ist das gegenseitige Vertrauen, das sich auf erkennbare Interessenlagen und wiederholte Bewährung stützt und durch persönliche Beziehungen regeneriert. Das ist eine sehr sensible Angelegenheit, beruhend auf Integrität, Ehrlichkeit, Kompetenz und Unabhängigkeit. Die beste Möglichkeit für einen Politiker, sich umfassend über ein Thema zu informieren, ist es, alle beteiligten Lobbyisten zu hören.

Partizipation wird professioneller

Das Problem liegt in der Informalität und Professionalität. Nicht nur die Politik, auch die politische Partizipation wird immer professioneller. Das schafft mehr Effektivität, sorgt aber für Intransparenz von Macht und Einfluss. Bismarck meinte: „Man darf den Menschen zwei Dinge nicht sagen: Erstens, wie werden Würste gemacht, und zweitens, wie werden Gesetze gemacht.“ Demgegenüber hat Kant das Prinzip der Publizität erhoben: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“ Das heißt: Wenn Absichten verheimlicht werden müssen, damit sie fruchten können, beinhalten sie Unrecht. Diese klassische Forderung nach Öffentlichkeit und Transparenz hat Kant damit verbunden, dass alle, die Vernunft haben, mitsprechen dürfen müssen.

Doch genau hier liegt ein weiteres Problem. Formal herrscht Demokratie, aber praktisch können nicht alle mitsprechen. Während sozioökonomische „Unterschichten“ kaum mehr in der Lage sind, ihre politischen Interessen autonom zu artikulieren, verfügen Wirtschaftseliten, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen über ausgeprägte Möglichkeiten professioneller Partizipation. Mit der Auslagerung politischer Kompetenzen auf Experten, Kommissionen und Lobbyisten geht eine Verlagerung der politischen Verantwortung und Legitimität einher. So kommt es weniger auf die Beteiligung der Bürger (Input), sondern mehr auf die Ergebnisse für die Bürger – Allgemeinwohl, Verteilungsgerechtigkeit – (Output) an. Es ist diese „postdemokratische“ Sorge, die, ob berechtigt oder nicht, die Forderung nach einem Lobbyistenregister motiviert. Ihre Bedingungen sind die Transparenz von Interessen, Personen und Finanzen sowie das moralisch kodifizierte Verhalten im Sinn von Verständlichkeit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit. Dem können wir im Grunde zustimmen.

Verhaltenskodizes für Mandatsträger

Wenn Demokratie etwas Gutes ist, dann ist mehr Demokratie etwas Besseres. Von daher gibt es zwei politische Interessen: erstens an den Ergebnissen der Demokratie (Output) und zweitens an der Partizipation dessen, was wir kollektiv verbindliche Entscheidungsfindung nennen (Input). Lobbyismus ist professionelle politische Partizipation. Sie stärkt die repräsentative Demokratie zivilgesellschaftlich. Der Verband der privaten Krankenversicherung sieht in der Einführung eines Lobbyistenregisters eine Möglichkeit, um den Forderungen nach mehr Transparenz und moralischen Grundsätzen im politischen Handeln stärker Rechnung zu tragen. Um es konkret zu sagen: Wir halten die Erweiterung der bereits existierenden Verbandsliste des Deutschen Bundestages zum Lobbyistenregister auf der Grundlage des EU-Registers für denkbar. Jedoch sollte sie einhergehen mit entsprechenden Verhaltenskodizes für Mandatsträger und Verwaltungsangestellte. Denn die letzte Verantwortung für eine faire Gestaltung unseres Gemeinwesens liegt ganz wesentlich im politischen Raum selbst. mpm

Die REGELN des Verhaltenskodexes der EU-Kommission

Interessenvertreter haben stets Folgendes zu beachten:
  1. Sie nennen sich namentlich und geben den Namen der Organisation(en) an, für die sie tätig sind oder die sie vertreten;
  2. sie machen über sich selbst keine falschen Angaben im Hinblick auf die Registrierung, um Dritte und/oder EU-Bedienstete zu täuschen;
  3. sie geben an, welche Interessen und gegebenenfalls welche Klienten oder Mitglieder sie vertreten;
  4. sie stellen sicher, dass die von ihnen bereitgestellten Informationen nach ihrem besten Wissen unverzerrt, vollständig, aktuell und nicht irreführend sind;
  5. sie beschaffen sich nicht auf unlautere Weise Informationen oder erwirken auf unlautere Weise Entscheidungen und unternehmen keine diesbezüglichen Versuche;
  6. sie verleiten EU-Bedienstete nicht dazu, gegen die für sie geltenden Regeln und Verhaltensnormen zu verstoßen;
  7. sie respektieren, falls sie ehemalige EU-Bedienstete beschäftigen, deren Pflicht, die für sie geltenden Regeln einzuhalten und ihrer Geheimhaltungspflicht zu genügen.
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