PKV Publik Ausgabe 08/2008
AUS DER PKV
Brief aus Berlin und Köln
Die Bundesregierung hat im Oktober den einheitlichen Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auf 15,5 Prozent festgesetzt. Es spricht jedoch einiges dafür, dass der Finanzbedarf der GKV damit nicht gedeckt werden kann und der festgelegte Beitragssatz lediglich aus politischen Gründen nicht höher ausfallen durfte. Viele Experten gehen daher davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen schon im kommenden Jahr zusätzlichen Finanzierungsbedarf anmelden werden. Auch das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) prognostiziert in den kommenden Jahren einen steigenden Beitragssatz in der GKV.
Kostentreiber in der GKV
Ursache für den steigenden Finanzierungsbedarf in der GKV sind vor allem das Demografieproblem und der medizinisch-technische Fortschritt. Beides wird mit der Umlagefinanzierung allein nicht mehr zu schultern sein. Die GKV hat nur zwei Möglichkeiten, auf den entstehenden Finanzierungsdruck zu reagieren. Entweder der Beitragssatz wird weiter angehoben, oder es kommt zu weiteren Leistungseinschränkungen, zu Rationierungen. Wobei nicht nur der heutige Leistungskatalog von Rationierungen betroffen sein kann, sondern gerade auch zukünftige Innovationen. Es ist daher zu erwarten, dass die Teilhabe am medizinisch-technischen Fortschritt in der GKV erschwert wird.
Die private Krankenversicherung hingegen ist ein demografiefestes System, in dem Vorsorge für die mit dem Älterwerden steigende Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen getroffen wird. Zudem gibt es im Bereich der PKV einen weitgehend ungehinderten Zugang zu Fortschritt und Innovation. Und auch die finanziellen Auswirkungen des medizinisch-technischen Fortschritts lassen sich partiell mit dem so genannten Zehnprozent-Zuschlag gegenrechnen, den die Privatversicherten seit dem Jahr 2000 zu ihrer normalen Alterungsrückstellung zahlen.
Qualitätsstandard Privatmedizin
Die PKV will aber noch weiter gehen und die Qualitätssicherung der privatärztlichen Versorgung vorantreiben. Dazu entwickelt sie einen Qualitätsstandard Privatmedizin. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Vertragsinstrumentarium, das es erlaubt, verbindliche Verträge für die Branche abzuschließen.
Ein solches Instrument existiert bisher nur bei der Wahlleistung Unterkunft im Bereich der stationären Versorgung. Hier ist die PKV ausdrücklich autorisiert, Verträge mit Krankenhäusern abzuschließen. Das hat sie in der Vergangenheit bereits mit großem Erfolg getan. Es bestehen heute Vertragsbeziehungen mit rund eintausendfünfhundert Krankenhäusern, die dazu geführt haben, dass die Privatversicherten für dieses Leistungssegment deutlich weniger zahlen als in der Vergangenheit, und das bei gleichzeitig gestiegener Qualität.
Ähnliche Möglichkeiten hat die PKV in anderen Bereichen nicht. Wir haben den Gesetzgeber viele Male aufgefordert, uns dieses Instrumentarium zur Verfügung zu stellen.
Wir fordern, der PKV in der Gebührenordnungen für Zahnärzte und für Ärzte eine Öffnungsklausel einzuräumen, die es uns gestattet, verbindliche Absprachen mit den Leistungserbringern zu treffen. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für eine Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgelegt, der eine entsprechende Klausel beinhaltet. Zurzeit wird darüber abschließend verhandelt.
Letztlich geht es darum, dass der PKV eine Handhabe gegeben wird, gemeinsam mit der Ärzte- und Zahnärzteschaft auf freiwilliger Basis von den Gebührenordnungen abweichende Regelungen zu vereinbaren. Dabei trifft die Branche größtenteils auf offene Ohren. Bei einigen Standesvertretern muss jedoch noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Allen Ärzten und Zahnärzten sei aber geraten, eher auf diese Öffnungsklausel zu setzen als auf die gestaltende Kraft eines Ministeriums, das das Ziel formuliert, die Honorierungssysteme zwischen GKV und PKV gleichzuschalten.
Es führt kein Weg daran vorbei, dass wir – wo immer dies möglich ist – mit den Leistungserbringern in fairer Partnerschaft und auf freiwilliger Basis zu verbindlichen Verabredungen über Privatmedizin mit angemessener Qualität und angemessenen Preisen kommen müssen.
Kritiker mögen vor dem Hintergrund eines Qualitätsstandards Privatmedizin wieder das Schreckgespenst der Zweiklassenmedizin an die Wand werfen. Ihnen sei entgegnet, dass es Zweiklassenmedizin nur dort gibt, wo die Besserversorgung der einen zu Lasten der Versorgung anderer oder zur Grundversorgung führt. Dies war bei den Leistungen der privaten Krankenversicherung schon bisher nicht der Fall und wird es auch bei einem Standard Privatmedizin nicht sein.
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