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PKV Publik Ausgabe 08/2007

AUS DER PKV

Brief aus Berlin und Köln

Der Referentenentwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, den das Bundesgesundheitsministerium im September vorgelegt hat, enthält aus Sicht der Pflegebedürftigen begrüßenswerte Ansätze. So bringt die Reform erstmalig eine Dynamisierung der Pflegeleistungen sowie Leistungsverbesserungen etwa für Demenzkranke. Größtes Manko des Entwurfs ist und bleibt allerdings, dass die große Koalition die Chance auf einen zukunftsorientierten Umbau der Finanzierung in der gesetzlichen Pflegeversicherung vergeben hat. Und auch bei den zur Verbesserung der Pflegequalität vorgesehenen Maßnahmen sieht die private Pflegepflichtversicherung (PPV) noch erheblichen Verbesserungsbedarf.


Ergebnis- vor Strukturqualität

Der Aufbau einer zusätzlichen Infrastruktur – wie ihn der Referentenentwurf mit der Schaffung von rund 4.000 Pflegestützpunkten vorsieht – wird allein noch kein Garant für eine bessere Pflegequalität sein. Die schlechten Erfahrungen mit den seit 2001 aufgebauten Servicestellen für Menschen mit Behinderung zeigen dies in aller Deutlichkeit. Bürokratieaufbau führt nicht zu mehr Qualität und Versichertenorientierung. Wir wollen deshalb nicht den Aufbau einer Struktur, sondern den individuellen Anspruch auf Pflegeberatung in den Vordergrund stellen und unsere Aufmerksamkeit auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen konzentrieren.


Eigene Angebote der PPV ermöglichen

Die PPV muss die Möglichkeit erhalten, eigene Beratungsangebote zu schaffen. Durch die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen wird lediglich eine Mitfinanzierung der nicht überzeugenden Einrichtung von Pflegestützpunkten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) durch die PPV verankert. Dies lehnt die PPV ab. Auch wäre es rechtlich unzulässig, dass Pflegeberater der SPV finanzwirksame Entscheidungen treffen, die die PPV binden.


Von großer Bedeutung für die Pflegequalität ist dagegen der ebenfalls im Entwurf formulierte individuelle Rechtsanspruch auf Pflegeberatung. Im Hinblick auf eine möglichst effiziente Organisation muss es der PPV in Eigenverantwortung überlassen bleiben, wie sie diesen Rechtsanspruch ihrer Versicherten ausgestaltet.


Um die Qualitätssicherung auszubauen, ist die PPV zudem überall dort zu beteiligen, wo es um die allgemeinen Grundlagen der Pflege geht, die einheitlich für SPV und PPV gelten. Dies betrifft besonders die Begutachtungsrichtlinien, die Expertenstandards und die Sachverständigenkommission „Qualitätsentwicklung in der Pflege“.


Mehr Wettbewerb und Transparenz

Abgesehen von der Beteiligung an der Entwicklung dieser allgemeinen Standards wird die PPV für ihre Pflegebedürftigen ein eigenes Qualitätssicherungskonzept entwickeln. Dabei greifen wir auch auf die Erfahrung von Medicproof zurück, eine Tochtergesellschaft des PKV-Verbandes, die ihre Kompetenz in der Pflegebegutachtung eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. Neben der Dokumentation des jeweiligen Qualitätsgrads ist es das Ziel, für von schlechter Pflege Betroffene schnell Abhilfe zu schaffen.


Wir sind der festen Überzeugung, dass erst dieser eigenständige Weg der Versichertenorientierung und Qualitätssicherung einen echten Wettbewerb zur Verbesserung der Pflegequalität sowie mehr Transparenz ermöglicht. Dies kommt letztlich allen Pflegebedürftigen zugute.

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