AUS DER PKV
Es handelt sich dabei bereits um den zweiten Anlauf von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Der erste Entwurf eines Präventionsgesetzes, 2005 von Rot-Grün vorgelegt, war noch auf die erhebliche Kritik der unionsdominierten Länderkammer gestoßen und schließlich nach der Neuwahlentscheidung von Bundeskanzler Gerhard Schröder am Prinzip der Diskontinuität gescheitert, wonach alle unvollendeten Gesetzesverfahren einer Wahlperiode mit deren Ende verfallen. Trotz der Erfahrungen von 2005 scheint Ulla Schmidt einen weitgehend identischen Gesetzentwurf in der Schublade zu haben. Darauf deuten Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom September hin, die erneut die Etablierung einer Bundesstiftung für gesundheitliche Prävention vorsehen. Dieser Plan war wegen der damit einhergehenden Zentralisierung und neuen Bürokratie schon 2005 heftig umstritten.
Darüber hinaus will das BMG die private Krankenversicherung gesetzlich zwingen, diese Stiftung mitzufinanzieren, ohne dass die PKV auch nur daran beteiligt wäre. Möglicherweise ist dies Politpoker, an dessen Ende das pseudogeneröse Angebot eines Mitspracherechts steht. Daher sei hier gleich vorab gesagt: Ob mit oder ohne Beteiligung – jeder gesetzlich erzwungene Zugriff auf die Beiträge der privat Versicherten scheitert an unüberwindbaren verfassungsrechtlichen Hürden. Exakt aus diesem Grund hat Ulla Schmidt 2005 von einer Einbeziehung der PKV abgesehen.Mit ihrem Positionswandel will sie jetzt möglicherweise die geSozialversichescheiterte Einbeziehung der PKV in einen Finanzausgleich mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kompensieren. So setzen sich zwei Tendenzen von Schmidts Gesundheitspolitik fort: Sowohl ihre auf die Beseitigung der Dualität von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV gerichtete Bürgerversicherungsstrategie als auch die Einbindung der Sozialversicherung in zentralistische, möglichst staatsnahe Bürokratien.
Meist wird die geplante Bundesstiftung von ihren Verfechtern damit begründet, sie werde zur Koordinierung, Steuerung und verbindlichen Evaluation von Prävention dringend benötigt. Wohlklingende Begriffe, die oft leider nur das sprachliche Blendwerk für neue Strukturen sind. Für diese aber gibt es keine Rechtfertigung. Denn die finanziellen Mittel für Prävention sind begrenzt.Wenn die Mittel aber offenkundig knapp sind, dann muss jede Präventionsinitiative zwei Maximen folgen: Sie muss sich auf Dringliches konzentrieren und sie muss vorhandene Ressourcen und Träger nutzen, anstatt diese durch die Schaffung neuer Institutionen zu marginalisieren.
So sollten sich Programme zur Primärprävention nur auf wenige ausgewählte Maßnahmen beschränken, die unbestritten effizient und gesellschaftspolitisch bedeutsam sein müssen.Viele Wohlfühlangebote, die in diesem Zusammenhang angeboten werden, erfüllen die genannten Kriterien eher nicht.
Anstatt neue Institutionen zu schaffen, was nicht nur Geld kostet, sondern sachlich wie personell immer die Gefahr der Klientelpolitik in sich birgt, sollten erfahrene Präventionsträger gestärkt werden. Auf Bundesebene haben sich bislang unter anderem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundesvereinigung für Gesundheit, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen sowie der Deutsche Sportbund bewährt. Außerdem existiert mit dem bei der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung angesiedelten Forum „gesundheitsziele. de“ schon eine Plattform, an der viele verantwortliche Akteure von der Politik über die Kostenträger bis hin zu Patientenorganisationen beteiligt sind. Aktuelle Schwerpunkte sind hier die Vermeidung von Depressionskrankheiten, Reduktion des Tabakkonsums und die Stärkung der Patientensouveränität und Partizipation.
Von politischer Seite wird immer wieder gefordert, dass sich alle Sozialversicherungsträger sowie die private Krankenversicherung an der Finanzierung gesetzlich definierter Präventionsleistungen beteiligen müssen,weil Prävention schließlich alle etwas angehe.Dabei wird oft übersehen, dass die private wie auch die gesetzliche Krankenversicherung heute bereits Kostenträger zahlreicher Präventionsmaßnahmen für ihre Versicherten sind. Die PKV schuldet dieses Leistungsversprechen ihren Versicherten sogar vertraglich.
Die PKV bejaht dabei den Präventionsgedanken uneingeschränkt. Im Idealfall kann Prävention zusätzliche Jahre in Gesundheit bei hoher Lebensqualität bewirken und dabei auch noch Kosten sparen. In einer alternden Gesellschaft wird der Prävention in Kombination mit Pflege und Rehabilitation eine immer größere Bedeutung zukommen. Sekundäre Prävention (Früherkennung) und tertiäre Prävention (Verhütung der Verschlimmerung von Erkrankungen) sind Bestandteil der heutigen Tarifwelt in der PKV.Außerdem enthalten die Tarife in der PKV Instrumente zur Stärkung der Eigenverantwortung (Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung) und damit besondere Anreize für eine gesundheitsbewusste Lebensweise. Der folgende Überblick verdeutlicht das Engagement der PKV:
Im Unterschied zur Sekundär- und Tertiärprävention handelt es sich bei der Primärprävention um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,bei der Maßnahmen kollektiv wirken sollen und in der Regel nicht individuell zurechenbar sind. Primärprävention beinhaltet vor allem Kampagnen zur Aufklärung über Gesundheitsgefahren und zur Motivierung der Menschen, ihr Verhalten zu ändern. Wichtige Präventionsgebiete in diesem Zusammenhang sind Bewegungsmangel, Fehlernährung, Rauchen und Alkoholmissbrauch. Auf diesen Themenfeldern geht Gesundheitspolitik allerdings in Gesellschaftspolitik über. Die Finanzierung ist daher nicht von der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe über das Steuersystem zu finanzieren. Der Staat darf sich hier nicht aus seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung zurückziehen.
Neben diesem ordnungspolitischen Argument sprechen aber auch versicherungsvertragsrechtliche Gründe gegen eine finanzielle Beteiligung der PKV an einem Gesetz zur Primärprävention. Die Beitragsgelderder Privatversicherten,die einen Vertrag für ein bestimmtes Leistungspaket abgeschlossen haben, können nicht für beliebige versicherungsfremde Leistungen ausgegeben werden. Dies ließe sich auch nicht durch die Vertragsgestaltung im Neugeschäft ändern, da die Aufklärung über Gesundheitsgefahren – im Unterschied zu den anderen Präventionsarten – kein individuell versicherbares Risiko darstellt.
Eine erzwungene Finanzierung von gesetzlich definierten Präventionsleistungen würde daher einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellen und auf verfassungsrechtliche Schranken stoßen. Ausdiesem Grund hatte die Koalition aus SPD und Grünen bei ihrem Anlauf zu einem Präventionsgesetz 2004/2005 auch keine Beteiligung der PKV vorgesehen.Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat dies am 18.März 2005 im Bundesrat – bedauernd, aber deutlich – wie folgt erläutert: „Die private Krankenversicherung muss sich beteiligen. Dafür gibt es aber keine rechtliche Handhabe. Niemand vonuns wird ein Gesetz auf den Weg bringen, das Privatunternehmen verpflichtet, Geld für Prävention auszugeben. Insofern müssen wir weiter werben und an die private Krankenversicherung appellieren, sich zu beteiligen beziehungsweise zuzustiften. Gleiches gilt für die Unternehmen.“
Allenfalls gezielte Projekte, deren Nutzen und Effizienz über jeden Zweifel erhaben sein müssen, sind auf freiwilliger Basis in einem sehr begrenzten Umfang denkbar. Denn nicht nur die Beitragsgelder sind hier als finanzielle Ressource tabu, auch die Überschüsse derPKV gehören zum allergrößten Teil den Versicherten. Vor diesem Hintergrund muss jede Investition in Primärprävention den Kriterien der Effizienz und der Relevanz genügen. Ein solches gezieltes Projekt im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat die PKV mit der Finanzierung der Aids-Prävention bereits 2005 gestartet. Dieses ist einerseits von gesamtgesellschaftlichem Nutzen, kommt also allen zugute. Andererseits trägt es den Interessen der in der PKV Versicherten wegen der dort überproportionalen Aids-Quote besonders Rechnung. Denn die Aufklärungskampagne trägt dazu bei, durch Verhaltensänderung eine tödliche Krankheit zu vermeiden und dem Versichertenkollektiv hohe Krankheitskosten zu ersparen.
tg