MEINUNG
Eine ergänzende Steuerfinanzierung der Sozialversicherungen ist nur dann geboten, wenn die Steuermittel zur Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen verwendet werden. An deren Umfang sollte also der Bundeszuschuss bemessen werden. In der GKV zählen dazu hauptsächlich Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die insgesamt bei etwa drei Mrd. Euro liegen. Der geplante Zuschuss würde dieses Volumen weit übersteigen.Das liegt daran, dass der Gesetzgeber auch die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder zu den versicherungsfremden Leistungen zählt. Diese Begründung ist jedoch bei näherer Überprüfung nicht aufrechtzuerhalten.
Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV ist keine versicherungsfremde Leistung, die aus allgemeinen Haushalts- und Steuermitteln zu finanzieren wäre. Die Versicherten mit Kindern gewährleisten die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Umlagefinanzierung der GKV. Sie sorgen dafür, dass jeweils eine neue Beitragszahlergeneration die erhöhten Gesundheitsleistungen für die Alten maßgeblich finanziert. Die Versicherten mit Kindern erbringen also durch Aufziehen, Betreuung und Erziehung der Kinder beitragsähnliche Zusatzleistungen für die GKV, die durch die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in grob pauschalierter Weise ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich zwischen Versicherten mit und ohne Kinder erfolgt zu Recht innerhalb des Systems der GKV, weil diese nach dem Umlageverfahren finanziert wird und daher auf das Nachwachsen von Kindern angewiesen ist.
In der PKV hingegen wird das Kapitaldeckungsverfahren angewendet, bei dem jeder Versicherte Beiträge entrichtet, aus denen Rückstellungen für das Alter gebildet werden. Jeder privat Versicherte betreibt also finanzielle Eigenvorsorge in ausreichendem Maße.Auch für ihre Kinder zahlen die privat Versicherten Beiträge. Daher ist es nicht sachgerecht, die privat Versicherten über Steuerzahlungen in den Ausgleich der GKV zwischen Versicherten mit und ohne Kinder einzubeziehen und dafür zusätzlich zu belasten.
Darüber hinaus ist zu bemängeln, dass durch die Steuerfinanzierung das Finanzierungsgeflecht der GKV noch intransparenter würde. Die tatsächlichen Gesamtkosten des Systems würden verschleiert und unterschätzt, was den politischen Druck verringert, vorhandene Einspar- und Effizienzreserven auf der Ausgabenseite zu nutzen. Vielmehr würde das ineffiziente GKV-System durch zusätzliche Steuermittel alimentiert. Daher sollte der bestehende Leistungskatalog überprüft und gegebenenfalls reduziert werden. Einsparpotenziale könnten genutzt werden, um die Beitragszahler zu entlasten.