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PKV Publik Ausgabe 06/2008

PKV UND PFLEGE

Startschuss für PKV-Pflegeberatung:

Neues Unternehmen strebt hohen Qualitätsstandard an

Unter dem Motto „Zukunft Pflege – mehr Lebensqualität“ fiel auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der privaten Krankenversicherung der Startschuss für die Pflegeberatung der privaten Pflegeversicherung (PPV). Mit dem neu gegründeten Unternehmen COMPASS Private Pflegeberatung GmbH sollen ab dem 1. Januar 2009 qualitativ hochwertige Standards in der Pflegeberatung gesetzt werden.

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 14. März 2008 (PfWG) enthält neben den Schwerpunkten Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige und Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen die vom PKV-Verband bereits im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich begrüßte Einführung eines Anspruchs auf Pflegeberatung ab dem 1. Januar 2009. Diesen Anspruch ihrer Versicherten wollen die Unternehmen der PPV mit der zu diesem Zwecke am 17. Juni 2008 gegründeten gemeinnützigen COMPASS Private Pflegeberatung GmbH werthaltig und im Sinne einer sinnvollen und wirksamen Unterstützung der von Pflegebedürftigkeit Betroffenen einlösen. Angestrebt wird nicht mehr und nicht weniger als die „Qualitätsführerschaft“ in der Pflegeberatung – so das vom Verbandsvorsitzenden Reinhold Schulte und den Gremien des Verbandes vorgegebene Ziel des Projektes.

Rechtsrahmen in der PPV

In der Diskussion über das PfWG wurde in der zweiten Jahreshälfte 2007 deutlich, dass große Teile der Politik eine einheitliche Beratungslösung über eine flächendeckende Etablierung von Pflegestützpunkten anstrebten. Die private Pflegeversicherung sollte zu einer Beteiligung an diesen Stützpunkten gezwungen werden. Letztlich wurde der PPV mit dem PfWG jedoch ein eigenständiger Weg ermöglicht. Entscheidend ist dabei vor allem, dass sich die PPV nicht an den Pflegestützpunkten der sozialen Pflegeversicherung beteiligen muss, die aus ihrer Sicht nur einen eingeschränkten Nutzen für die Betroffenen haben und in erster Linie zu mehr Bürokratie führen werden.

Ein juristisches Gutachten des renommierten Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Otto Depenheuer bestätigte die eigenen Handlungsmöglichkeiten der PPV im Bereich der Pflegeberatung in Anbetracht der gesetzlichen Regelungen und der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich. Prof. Depenheuer formulierte insoweit eindeutig: „Verfassungsrechtlich legitimiert und gesetzlich respektiert verfügt die PPV hinsichtlich der Pflegeberatung über uneingeschränkte Organisationsfreiheit: Sie kann ein eigenständiges System der Pflegeberatung entwickeln, organisatorisch umsetzen und praktizieren.“ Die hiermit deutlich beschriebene Chance will die PPV nutzen.

Grundsätze der PPV-Pflegeberatung

Grundsätzliche Zielvorstellung der PPV ist dabei, den Versicherten einen erfahrbaren Zusatznutzen und eine qualitativ hochwertige Pflegeberatung zu bieten. Dazu bedarf es aus Sicht der PPV einer neutralen und unabhängigen Beratung, die von hoher Fachlichkeit geprägt ist und qualifiziert erfolgt. Dabei wird es zudem darauf ankommen, dass die Beratung im Bedarfsfalle zeitnah und umfassend erfolgt und auf eine Art und Weise angeboten wird, die eine komfortable Inanspruchnahme ermöglicht, was im Regelfall eine aufsuchende Beratung – durch den Vor-Ort-Besuch eines Pflegeberaters beim Klienten – bedeutet. So soll die Pflegeberatung der PPV den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen am besten gerecht werden, sie soll näher an den Menschen erfolgen und in der Praxis durch ein individuelles Pflege- und Hilfekonzept umgesetzt werden.

Pflegeberatungskonzept der PPV

Die fachliche Grundlage der Pflegeberatung in der PPV wird ein eigenständiges Beratungskonzept sein, das hohe fachliche Standards des Case- und Care-Managements aufgreift und eine umfassende anspruchsbezogene und pflegefachliche Beratung sicher stellt. Die Pflegeberatung selbst wird differenziert in fünf Stufen erfolgen: Zu der bereits bislang durch die Unternehmen der PPV erfolgten Pflegeberatung in Form von Information und Aufklärung tritt nunmehr als ergänzendes Angebot die Pflegeberatung vor Ort in vier weiteren Stufen hinzu: einmalige Pflegeberatung, wiederholte Pflegeberatung, komplexe Pflegeberatung und schließlich das Fallmanagement. Dazu wird eine große Zahl von Pflegeberatern bereit stehen, die die betroffenen Personen auch vor Ort aufsuchen können. Zudem wird die Information und Aufklärung zusätzlich zum Angebot der Unternehmen der PKV über eine zentrale Pflegehotline erfolgen.

Umfassende Beratung

Die Pflegeberatung der PPV ist wie folgt definiert: „Pflegeberatung ist eine Dienstleistung der PPV für pflege- und hilfebedürftige Menschen, deren Angehörige und/oder Betreuer sowie für allgemein Ratsuchende. Sie bietet diesem Personenkreis („Klienten“) gezielt Hilfe und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege, der Erkennung und Lösung von Problemlagen mittels Erstellung und Umsetzung individueller Pflege- und Hilfekonzepte. Dabei werden Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen sowie deren Umfeld in die Lage versetzt, Problemsituationen möglichst eigenständig zu bewältigen.“ Demnach wird ein umfassendes Beratungskonzept verfolgt, mit dem die individuell unterschiedlichen Problemlagen tatsächlich angesprochen und bewältigt werden können.

COMPASS Private Pflegeberatung

Zur Umsetzung des Pflegeberatungskonzepts haben sich die Unternehmen der PKV zur Gründung der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH mit Sitz in Köln entschlossen und diese anlässlich der Mitgliederversammlung vorgenommen. COMPASS wird ab dem 1. Januar 2009 anfänglich mit knapp 300 qualifizierten beziehungsweise nach den Maßgaben des PPV-Pflegeberatungskonzepts zu qualifizierenden Pflegeberatern die Beratung bundesweit vor Ort organisieren und durchführen. Die Beratungskapazitäten werden in der Folgezeit bedarfsgerecht durch die Anstellung weiterer Pflegeberater erhöht werden. Der Startschuss für die Pflegeberatung der PPV wird indes schon früher fallen: Ab Oktober 2008 wird die Pflegeberatung der PPV in zwei Startregionen, einem Ballungsraum und einer ländlich strukturierten Region, beginnen.

Wettbewerb um Qualität: Nutzen für alle

Die private Pflegepflichtversicherung bekennt sich mit dem Projekt einer eigenständigen Pflegeberatung zu ihrer Verantwortung für ihre Versicherten. Es geht tatsächlich darum, mehr Lebensqualität für die Pflegebedürftigen zu erreichen. Dass dafür der Weg über die wenig überzeugenden Pflegestützpunkte von der PPV nicht mitgegangen wird, wird in Zukunft Vergleiche der Beratungskonzepte und Beratungsergebnisse ermöglichen und Transparenz im Beratungsgeschehen schaffen, die Ansporn für eine wechselseitige Erhöhung der Anstrengungen und eine Verbesserung der unterschiedlichen Ansätze – letztlich zugunsten aller – sein werden. Insoweit wird sich nicht zuletzt am Beispiel der Pflegeberatung zeigen, wie wichtig Erhaltung und Aufbau wettbewerblicher Modelle auch im Bereich der Pflege sind. Ohne die PPV und ihr Pflegeberatungsprojekt gäbe es nur ein Einheitsmodell der Pflegeberatung ohne jeden Ansporn zur Verbesserung. Die PPV nimmt die Herausforderung an, hier einen guten, innovativen Beitrag zu leisten – zum Nutzen aller. jp
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