PKV Publik Ausgabe 06/2008
AUS DER PKV
Mitgliederversammlung 2008:
Private Krankenversicherung startet eigenständige Pflegeberatung
Auf seiner Jahrestagung am 17. Juni 2008 hat der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. eine eigene Pflegeberatungsgesellschaft gegründet und damit eines der anspruchsvollsten Projekte seiner Geschichte gestartet. Das Unternehmen soll eine „aufsuchende“ Pflegeberatung bieten und sich deutlich vom Angebot in der sozialen Pflegeversicherung abheben. Gleichzeitig bekannte sich die Mitgliederversammlung einstimmig zur privaten Krankenvollversicherung.
„Die Menschen wollen und brauchen die bestmögliche Pflegequalität. Sie suchen eine gute, unabhängige und ‚aufsuchende‘ Pflegeberatung. Wir wollen mit der privaten Pflegeberatung genau das anbieten. Wir werden die Menschen dort abholen, wo sie mit ihren Sorgen bei drohender oder eintretender Pflegebedürftigkeit stehen“, sagte der Vorsitzende des Verbandes Reinhold Schulte zum Start der PKV-Pflegeberatung.
Hintergründe, Leitgedanken und Umsetzung des Pflegekonzepts wurden auf der Mitgliederversammlung von der Projektleiterin Elisabeth Beikirch und Dr. Joachim Patt, Geschäftsführer des Bereichs Leistung im PKV-Verband, vorgestellt (siehe Seite 66). Dass leicht zugängliche, zielgruppenspezifisch zugeschnittene und verständlich aufbereitete Informationen in der Pflegeberatung angesichts der demografischen Entwicklung in Zukunft eine herausragende Rolle spielen werden, belegte Frau Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie an der Charité Berlin, in ihrem Vortrag „Pflege im 21. Jahrhundert - die wissenschaftliche Perspektive“ (Seite 68).
Höheres Qualitätsangebot in der PKV
Schulte betonte, dass sich die PKV-Branche nicht nur im Bereich der Pflege, sondern auch in der Krankenversicherung auf den Weg gemacht hat, ein höherwertiges Qualitätsangebot für ihre Versicherten zu organisieren: „Dabei wird sich die private Krankenversicherung – wo immer dies sinnvoll und möglich ist – vom Kostenerstatter zum Gesundheitsmanager entwickeln“, sagte er in Berlin. So wurde bereits begonnen, einen eigenen Qualitätsstandard „Privatmedizin“ zu entwickeln, der sich positiv von der gesetzlichen Krankenversicherung der Zukunft unterscheiden wird. Der Verbandsvorsitzende wies darauf hin, dass im stationären Bereich bereits erste Erfolge erzielt werden konnten. Auch für den Bereich der ambulanten Versorgung würden Gespräche mit Vertretern der Ärzteschaft geführt.
Außerdem will die Branche auf Preise, Mengen und Qualität von Arzneien, Methoden und Heilbehandlungen in Zukunft stärker Einfluss nehmen als heute – in Partnerschaft mit allen Leistungserbringern. „Hier erwarten wir, dass wir im Zuge der neuen Gebührenordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Zahnärzte endlich ein Verhandlungsmandat mit der Ärzteschaft bekommen, um uns auf freiwilliger Basis mit unseren Partnern Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen“, sagte der Verbandsvorsitzende.
Zukunft der PKV
Thematisiert wurde auch das erkennbare Ziel der gegenwärtigen Gesundheitspolitik, eine Angleichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung herbeizuführen. Die Branche ist sich darin einig, dass ihre größte Herausforderung darin besteht, genau dies zu verhindern. Vor den Vertretern der Medien machte Schulte deutlich, dass alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung eine geschlossene und gemeinsame ordnungspolitische Grundüberzeugung hinsichtlich des Stellenwerts und der künftigen Rolle der PKV im deutschen Gesundheitswesen haben: „Ich bin sicher, dass die Bestrebungen zur Vereinheitlichung von GKV und PKV nicht erfolgreich sein werden, weil die Menschen sich zu der von ihnen erahnten und auch zunehmend stärker erlebten Grundversorgung in der GKV Alternativen wünschen. Wir wollen diesem Wunsch in Zukunft noch stärker als heute nachkommen. Wir sind die marktwirtschaftliche Alternative zur staatlich regulierten Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung.“
Bekenntnis zur Krankenvollversicherung
Vor diesem Hintergrund bezog die Branche noch einmal eindeutig Stellung zu einer irreführenden Medienberichterstattung, in der behauptet wurde, einige PKV-Unternehmen hätten die Aufgabe der Krankenvollversicherung beschlossen und strebten ein einheitliches Versicherungssystem an. Die Mitglieder des Verbandes erteilten derartigen Spekulationen eine klare Absage und sprachen sich im Rahmen der Versammlung geschlossen für die Stärkung der privaten, kapitalgedeckten Krankenvollversicherung aus.
Schulte sagte unmissverständlich: „Die PKV steht uneingeschränkt zu einem Gesundheitssystem mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Zu einem Einheitssystem wird niemand in der privaten Krankenversicherung die Hand reichen. Auch eine Beschränkung auf die Zusatzversicherung kommt für niemanden in der PKV infrage. Den Folgen der demografischen Entwicklung können wir nur dann erfolgreich begegnen, wenn mehr Menschen und mehr Leistungen in der kapitalgedeckten PKV abgesichert werden.“
Als Beleg für die große Einigkeit der Branche wertete Schulte die Tatsache, dass die privaten Krankenversicherer im März in beeindruckender Geschlossenheit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt haben, um sich gegen eine Schwächung der privaten Krankenvollversicherung durch die jüngste Gesundheitsreform zur Wehr zu setzen. 30 private Krankenversicherer haben gegen das Wettbewerbsstärkungsgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zusammen repräsentieren diese Unternehmen rund 95 Prozent aller Privatversicherten. „Das macht deutlich, dass sich die Kritik am Wettbewerbsstärkungsgesetz durch die gesamte Branche zieht“, sagte der Verbandsvorsitzende. „Das Wettbewerbsstärkungsgesetz beschneidet die Verträge aller Versicherten und stellt einen massiven Eingriff in alle Unternehmen dar. Deshalb bin ich auch optimistisch, wenn ich nach Karlsruhe schaue.“
Umsetzung der Gesundheitsreform
Ungeachtet der eingelegten Verfassungsbeschwerden setzen der Verband und die einzelnen Unternehmen die Gesundheitsreform, die ja geltendes Recht ist, um.
Schulte wies darauf hin, dass die Arbeiten am Basistarif, mit dessen konkreter Ausgestaltung der Verband der privaten Krankenversicherung vom Gesetzgeber beliehen wurde, so gut wie abgeschlossen sind: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Poolvertrag sind – bis auf kleinere Anpassungen – mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt.
Noch nicht abgeschlossen, aber aus PKV-Sicht auf einem sehr guten Weg, sind die Verhandlungen mit der Ärzte- und Zahnärzteschaft zur Vergütung der Leistungen im Basistarif. Gemeinsame Zielsetzung ist es, dass die Vergütung im Basistarif vergleichbar sein soll zu der in der GKV.
An die Vorgabe des Gesetzgebers, dass der Basistarif in Art, Umfang und Höhe vergleichbar zur gesetzlichen Krankenversicherung sein muss, hat sich der PKV-Verband streng gehalten: Der Basistarif wird mit Leistungslimitierungen, Kostendämpfungs- und Steuerungsinstrumenten ausgestattet sein wie es sie auch in der GKV gibt. Künftige Leistungsausschlüsse und -reduktionen der GKV werden sich im Basistarif eins zu eins auswirken.
Wechselrecht im Basistarif
Ungeklärt war zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung noch die Frage, wie lange Bestandsversicherte nach einem Unternehmenswechsel im Jahr 2009 im Basistarif verweilen müssen, bevor sie bei einem erneuten Tarifwechsel ihre mitgebrachten Alterungsrückstellungen mitnehmen können.
Der PKV-Verband plädierte für eine Verweildauer von 36 Monaten, da diese Frist auch bei einem „Tarifwechsel“ in der gesetzlichen Krankenversicherung gelte. Mit einer entsprechenden Änderung der Kalkulationsverordnung würde die Regelungslücke des Gesetzes geschlossen werden. Auch aus Sicht der Versicherten ist dies zwingend notwendig, um eine Risikoentmischung in bestehenden Versichertenkollektiven und im Basistarif zu vermeiden. Leidtragende einer solchen Entmischung wären die Nicht-Wechsler, wären die alten und kranken Versicherten. Sie hätten den Weggang der Wechsler mit steigenden Beiträgen zu bezahlen.
Inzwischen hat das Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben, dass die Kalkulationsverordnung lediglich eine Mindestverweildauer von 18 Monaten vorsehen wird. Diese Halbierung ist aus Sicht der PKV nicht zu begründen und lädt zur Entsolidarisierung ein. jw