MEINUNG
Drei-Klassen-MedizinNoch ist er nicht da, der Basistarif der privaten Krankenversicherungen. Aber die Erkenntnis ist angekommen: Der Basistarif ist das Instrument des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Einstieg in die Egalisierung und Nivellierung. Was mit dem geplanten großen Schritt, nämlich der Einführung einer Bürgerversicherung, nicht geklappt hat, wird nun scheibchenweise eingeführt. Der Basistarif ist dabei eine dicke Schnitte.
Die politisch erzwungene Prämien-Limitierung für den Basistarif und die damit verbundene Unterdeckung des Tarifs sind der politisch gewollte Beitrag der privaten Vollversicherung zur Finanzierung der Versicherungspflicht der bislang Unversicherten. Die Unterdeckung wird Deckungsbeiträge aus dem Topf der Vollversicherten erzwingen. Der damit verbundene Kostendruck in den Vollversicherungstarifen wird die Wanderungsbewegung zum Basistarif vermutlich beschleunigen.
Ulla Schmidts Endziel dürfte sein, dass alle PKV-Versicherten im Basistarif gelandet sind, den man dann mit der GKV zusammenlegen kann. Endergebnis: einheitlicher Leistungskatalog für GKV und PKV, also Einheitsversicherung. Der Weg dahin jedoch ist noch lang und steinig und wird vermutlich über Karlsruhe führen – sofern nicht eine neue Bundesregierung einlenkt.
Mit den ins Auge gefassten Honorarlimitierungen für Basistarif-Patienten stellt das BMG perfide Spielregeln auf: Die vorgesehene Limitierung im zahnärztlichen Bereich auf GOZ 2.0 ist eben nicht das Doppelte vom Kassenhonorar, sondern liegt aufgrund des nahezu zwanzigjährigen Honorarstillstands für viele Leistungen schon unterhalb der Sozialhonorare der GKV. So gesehen schafft die Politik hier Patienten dritter Klasse.
Jedenfalls wird kein Privatversicherter, der glaubt, mit dem Basistarif ein Schnäppchen zu erlangen, künftig in der Zahnarztpraxis auf dem gewohnten Niveau behandelt werden können. Wenn die Honorierung unter das Krankenkassenniveau gedrückt werden soll, wird das Leistungsniveau dem folgen müssen. Alles andere wäre betriebswirtschaftlicher Suizid.
Die Schnäppchenjäger werden lernen müssen, dass mit einem Wechsel in den Basistarif auch ein Statuswechsel verbunden ist. Während nämlich die PKV-Vollversicherung alle medizinisch notwendigen Leistungen erstattet, ist der Anspruch in der GKV auf das Maß„ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“ begrenzt. In der Zahnheilkunde ist durch den medizinischen Fortschritt mittlerweile ein erheblicher Teil des Leistungsspektrums keine Kassenleistung und damit in Zukunft auch keine Leistung des Basistarifs.
Die Zahnärzteschaft wird ihren Patienten deutlich kommunizieren, mit welchen Nachteilen ein Wechsel in den Basistarif verbunden ist. Wer unbedingt günstiger fahren will, sollte lieber über Leistungsausgrenzung im Tarif oder Selbstbehalte nachdenken. Im Übrigen fährt man „dental“ am sichersten, wenn der halbjährliche Check beim Zahnarzt nicht versäumt wird und nach der Prophylaxe erneut gesagt werden kann: „Wieder nicht gebohrt!“