PKV Publik Ausgabe 05/2008
MEINUNG
GKV-Wahltarife: Marktmachtmissbrauch
Die Gesundheitsreform 2007 öffnet den Markt für Wahltarife und Zusatzversicherungen, der bisher allein den privaten Krankenversicherungen vorbehalten war, für die gesetzlichen Krankenkassen. Solche Wahltarife und Zusatzversicherungen werden in der Zukunft immer größere Bedeutung erlangen, denn Kürzungen bei den Grundtarifen für einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz, verlangen nach Deckung auf andere Weise.
Das europäische Recht stellt es dem deutschen Gesetzgeber zwar frei, innerhalb des Sektors der sogenannten Daseinsvorsorge das Sozialrecht mit dem Kern einer Gesundheitsversorgung national allein zu regeln. Trotzdem muss der deutsche Gesetzgeber den vorgegebenen Rahmen des europäischen Rechts beachten. Zusammengefasst hat der Europäische Gerichtshof hierzu mehrfach entschieden, dass der deutsche Gesetzgeber den Trägern der Sozialordnung nicht Aufgaben zuweisen darf, die von privaten Unternehmen auf freien Märkten erbracht werden können und insbesondere erbracht worden sind – es sei denn, der Markt hätte versagt. Die Öffnung der Märkte für Wahltarife und Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung ist ein solcher, gegen die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes verstoßender Fall.
Der Spielraum der privaten Krankenversicherungen ist durch die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre immer wieder eingeengt worden. Es ist letztlich eine klare Tendenz zu erkennen, dass verantwortliche politische Kräfte eine nationale Einheits-Krankenversicherung anstreben, wenn auch hierfür fälschlicherweise die Fahne des Wettbewerbs aufgesteckt wird. Mit der Öffnung der Märkte für Wahltarife und Zusatzversicherungen erfolgt ein weiterer, gravierender Schritt in diese Richtung.
Versteht man die gesetzlichen Krankenversicherungen als eine wirtschaftliche Einheit, dann ist dieser Block im Sinne des europäischen und des nationalen Wettbewerbsrechtes ein marktbeherrschendes Unternehmen, dem der Verdrängungswettbewerb von Wettbewerbern untersagt ist. Tritt dieses marktbeherrschende Unternehmen nun in die Märkte für Wahltarife und Zusatzversicherungen ein, ist folgendes absehbar: Während die privaten Anbieter solche Versicherungen wie bisher mehr oder weniger blind am Markt akquirieren müssen, verfügen die gesetzlichen Kassen über das Datenmaterial von 90 Prozent der deutschen Bevölkerung und können die Versicherungsnehmer gezielt bewerben. Benutzt man einen solchen Marktvorsprung, um Mitbewerber – hier: die privaten Versicherungsunternehmen – aus dem Markt zu werfen, so ist das ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Wettbewerbsrecht verboten.
Es kann den privaten Versicherungsunternehmen nur angeraten werden, mit dem Instrument des Wettbewerbsrechtes gegen jedes Angebot namentlich von Zusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenversicherungen vorzugehen, gleichgültig, ob solche Handlungsweisen von den Aufsichtsbehörden genehmigt worden sind oder nicht.