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PKV Publik Ausgabe 04/2007

MEINUNG

Der Basistarif schwächt die Versorgung

Der von der PKV ab 2009 anzubietende Basistarif wird – im Gegensatz zu dem, was Privatpatienten bisher gewohnt waren – lediglich eine eingeschränkte Versorgung bieten. Das Ziel des Gesetzgebers scheint hier, GKV und PKV zu nivellieren und über kurz oder lang eine Bürgerversicherung zu etablieren.

Das Ziel der Einheitsversicherung mutet insofern eigenartig an, als alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem tatsächlich stärkerem Wettbewerb ausgesetzt sind. Befremdlich ist ebenfalls, dass die Verordnung des Basistarifs – nach Auffassung anerkannter Rechtsexperten – rechtswidrig in einen funktionierenden, privat organisierten Markt sowie in die Berufsfreiheit der privaten Krankenversicherungsunternehmen eingreift. Darüberhinaus, so die Rechtsexperten, stellen auch die Wahltarife der GKV einen Verstoß gegen nationales und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht dar. Die angestrebte Einheitsversicherung ist somit eindeutig ein Element sozialistischer Gesellschaftspolitik.

Die Einheitsversicherung richtet sich gleichfalls gegen das Prinzip der Wahl- und Gestaltungsfreiheit von Bürgern und Patienten im Dualismus privater und staatlicher Versicherungssysteme. Der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) spricht sich wohl für eine Versicherungspflicht aller Bürger aus. Andererseits bekräftigt der BVOU ein System verschiedener, risiko- und komfortorientierter Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten sowohl gesetzlicher als auch privater Art. Unter diesem Aspekt setzt eine risikoadaptierte Gestaltungsmöglichkeit die entsprechende Aufklärung der Bürger über Gesundheitsrisiken voraus. Sie bedarf kalkulierter Selbstbeteiligungsgrenzen, um eine ungezielte ärztliche Inanspruchnahme einzuschränken. Andererseits muss verhindert werden, dass Patienten bei selbst nicht zu beurteilenden Erkrankungen aufgrund eines persönlichen Sparziels darauf verzichten, ärztliche Leistungen nachzufragen. Somit sollte auch das Angebot von Wahltarifen im Rahmen der PKV darauf abzielen, einer Unterversorgung von Erkrankungen durch Nichtinanspruchnahme vorzubeugen.

Das Ziel muss sein, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen und zeitnah zu behandeln, um später unausweichliche und kostenintensive Behandlungen zu vermeiden. Dem sollte insbesondere in Anbetracht der bereits bestehenden Unterversorgung muskuloskelettaler Erkrankungen und Verletzungen Rechnung getragen werden. Eine ausreichende Versorgung muskuloskelettaler Erkrankungen und Verletzungen bedarf der ausreichenden Präsenz kompetenter Versorger im ambulanten wie auch stationären Bereich. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist die wirtschaftliche Grundlage für die verschiedenen Versorgereinheiten.

Die PKV spielt in diesem Zusammenhang eine ganz wesentliche Rolle und ist ein vielfach unterschätzter Faktor innovativer Entwicklungen im Gesundheitssystem. Sollte das Prinzip privater Leistungskomponenten neben kommunalen und staatlichen Vorhaltungen aufgegeben werden, müsste sich das deutsche Gesundheitswesen von seiner bisherigen Leistungsfähigkeit und Flexibilität verabschieden.



Dr. med. Siegfried Götte ist Präsident des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU). Er praktiziert als Orthopäde in Unterhaching.
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