PKV PUBLIK AUSGABE 3/2009
GASTKOMMENTAR
Untersuchung zu den Folgen der Vergütung nach Fallpauschalen
Seit nunmehr fünf Jahren rechnen die deutschen Krankenhäuser einen Großteil ihrer stationären Leistungen nach Fallpauschalen ab. Nun startet die offizielle Begleitforschung zu den Auswirkungen.
Von Dipl.-Kfm. Karsten Zich
Für die vom Gesetzgeber mit Einführung des Fallpauschalen-Systems (German - Diagnosis Related Groups / G-DRGs) im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) verankerte Begleitforschung zu den Auswirkungen des fallpauschalierenden Vergütungssystems hat das IGES Institut im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den Zuschlag erhalten und mit dem Forschungsprojekt begonnen.
Der Rahmen und die Ziele der Begleitforschung werden durch §17 b Abs. 8 KHG abgesteckt. Demnach soll die Begleitforschung untersuchen und darstellen, inwieweit die Umstellung der Vergütung der Krankenhausleistungen auf ein weitgehend fallpauschalierendes Vergütungssystem zu Veränderungen insbesondere der Versorgungsstrukturen und der Versorgungsqualität im stationären Bereich geführt hat und welche Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche resultieren. Zu den vom Gesetzgeber vorgegebenen Forschungsschwerpunkten wurde im Rahmen einer Vorstudie ein Katalog von Forschungsfragen entwickelt, der eine wesentliche Grundlage für die Begleitforschung darstellen soll. Zur Beantwortung der Forschungsfragen werden dem IGES Institut Routinedaten unterschiedlichster Institutionen in hochaggregierter Form zur Verfügung gestellt. Zudem sollen ergänzende Daten durch schriftliche Befragungen erhoben werden. Mit diesen Befragungen richtet sich das IGES sowohl an die privaten Krankenversicherungsunternehmen und die gesetzlichen Krankenkassen, die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und die nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser als auch an weitere beteiligte Akteure, wie zum Beispiel die Verbände der Kostenträger, die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Ärztekammern und zahlreiche andere Institutionen.
Die schriftliche Erhebung von Daten bei den Kostenträgern wird vollständig anonym durchgeführt. Die Anonymität der Erhebungsergebnisse wird durch einen Datentreuhänder gewährleistet. Die ausgefüllten und an den Datentreuhänder zurück gesendeten Fragebögen werden ohne Namen und Anschrift des Kostenträgers an das IGES Institut zur Erfassung und Auswertung weitergegeben. Eine Identifikation des Kostenträgers ist damit ausgeschlossen.
Über die Befragung der Kostenträger sollen Veränderungen zum Beispiel von Kosten und Strukturen, etwa in der EDV oder im Personalbereich, Veränderungen der Ergebnisqualität oder mögliche Leistungsverlagerungen erfasst werden.
Ein wissenschaftlich fundiertes und aussagekräftiges Ergebnis der Begleitforschung ist maßgeblich von einer hohen Beteiligung der befragten Kostenträger abhängig. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Verband der privaten Krankenversicherung, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft) und das InEK bitten als Auftraggeber der Begleitforschung daher die privaten Krankenversicherungsunternehmen um aktive Beteiligung an der bevorstehenden Befragung. Nur durch vollständig ausgefüllte und zeitnah zurückgesendete Fragebögen kann eine umfassende und repräsentative Datenbasis für die Begleitforschung nach § 17 b Abs. 8 KHG geschaffen werden.