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PKV Publik Ausgabe 3/2007

ARZNEIMITTEL
Höhere Innovationsquote bei Arzneiversorgung von Privatversicherten

Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat untersucht, welche Bedeutung innovative Wirkstoffe für Privatversicherte haben. Es zeigte sich, dass Privatversicherten anteilig mehr neue Medikamente verschrieben werden als Kassenpatienten.

Auf dem deutschen Arzneimittelmarkt werden jedes Jahr durchschnittlich 25 neue Wirkstoffe eingeführt. Die meisten Substanzen sind Weiterentwicklungen früherer Präparate, was die Kleinschrittigkeit des medizinisch-technischen Fortschritts illustriert.Völlig neue Wirkmechanismen stellen die Ausnahme dar. Neue Wirkstoffe sind häufig teure Wirkstoffe. Im Vergleich mit der herkömmlichen Therapie führt die Verordnung von neuen Wirkstoffen oft zu höheren Arzneimittelausgaben. Wenn die neuen Medikamente allerdings bessere Wirksamkeit und geringere Nebenwirkungen aufweisen, können den höheren Medikamentenkosten an anderer Stelle niedrigere Ausgaben gegenüberstehen. Im Grundsatz können die neuen Medikamente nach ihrer Zulassung sowohl Kassen- als auch Privatpatienten verordnet werden. In der Realität hat der Arzt bei gesetzlich Versicherten allerdings wirtschaftliche Restriktionen zu beachten. Er hat sich bei der Verordnung für GKVVersicherte an Richtgrößen zu orientieren. Insbesondere bei teuren Arzneimitteln wird sich der Arzt bei Kassenpatienten vielfach überlegen müssen, ob nicht eine preisgünstige Alternative ausreichend ist. Bei Privatversicherten kann der Gemeinsame Bundesausschuss den Ärzten keine Vorgaben hinsichtlich ihres Verordnungsverhaltens machen.

Die betrachteten Wirkstoffe
Für die Untersuchung der Bedeutung von neuen Wirkstoffen wurden die Umsätze des Jahres 2005 aller zwischen 1995 und 2004 neu eingeführten Wirksubstanzen herangezogen. Als Datenquelle dienen die Arzneiverordnungsdaten von vier PKV-Unternehmen sowie für die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der aktuelle Arzneiverordnungsreport. Es wurden nur diejenigen Wirkstoffe berücksichtigt, für die dem WIP auch GKV-Daten vorliegen. Einige Wirkstoffe mit geringen Verordnungszahlen sind im Arzneiverordnungsreport nicht detailliert ausgewiesen. Von den 254 neuen Wirkstoffen des erwähnten Zeitraums wurden damit 158 untersucht. Bei den PKV-Arzneimitteldaten handelt es sich um die bei den jeweiligen Unternehmen eingereichten Rezepte. Wenn Privatversicherte ein Rezept – zum Beispiel aufgrund einer erwarteten Beitragsrückerstattung – nicht zur Erstattung einreichen, ist dieses in der Auswertung auch nicht erfasst. Die Tabelle unten zeigt die umsatzstärksten Wirkstoffe jedes Jahrgangs mit ihren jeweiligen Handelsnamen. Unter den neuen Wirkstoffen der letzten zehn Jahre befinden sich Substanzen, die heute die umsatzstärksten Arzneien überhaupt darstellen. Der Cholesterinsenker Atorvastatin (Handelsname: Sortis), der umsatzstärkste Wirkstoff der PKV und bis vor zwei Jahren auch der GKV, kam 1997 auf den Markt.Weitere bedeutende Wirkstoffe sind unter anderem der Magensäurehemmer Esomeprazol (2000 eingeführt), der Blutverdünner Clopidogrel (1998) und der Blutdrucksenker Candesartan (1997). Die von 1995 bis 2004 eingeführten Wirkstoffe nehmen bei der PKV im Jahr 2005 einen Anteil von 27,39 Prozent am gesamten Arzneimittelumsatz ein. In der GKV liegt der Anteil bei 24,11 Prozent. Bei der Interpretation dieser Quoten ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Leistungskatalog der PKV umfangreicher ist als der der GKV. Der Gesamtumsatz, der hier als Bezugsgröße verwendet wird, enthält bei der PKV auch Umsätze von Medikamenten, die von der GKV nicht erstattet werden. Dazu gehören zum Beispiel nicht-verschreibungspflichtige Medikamente.Zudem ist der Medikamentenverbrauch sehr stark altersabhängig.

Indikationsbezogene Innovationsquote
Um beantworten zu können, welche Verordnungsunterschiede bei neuen Medikamenten zwischen Privatversicherten und GKV-Versicherten existieren, bildete das WIP deshalb eine indikationsbezogene Innovationsquote. Diese indikationsbezogene Innovationsquote wird aus dem Umsatz der betrachteten Wirkstoffe und dem Umsatz der zugehörigen therapeutischen Untergruppe gebildet. Es wird also beispielweise der Umsatzanteil von Sortis an den Cholesterinsenkern berechnet. Mit Hilfe dieser Vorgehensweise wird die unterschiedliche Altersstruktur beziehungsweise die eventuell abweichende Morbidität der Versicherten berücksichtigt. Es ist somit zum Beispiel unerheblich,ob in der GKV generell mehr Cholesterinsenker verschrieben werden als in der PKV. Es gilt nur zu ermitteln, ob ein Patient, der ein bestimmtes Krankheitsbild aufweist, eher einen neuen oder einen älteren Wirkstoff erhält. Die neuen Wirkstoffe der Jahrgänge 1995 bis 2004 nehmen bei der PKV im Jahr 2005 im Schnitt einen Umsatzanteil von 7,34 Prozent an den jeweiligen therapeutischen Untergruppen ein. Für Kassenpatienten wurde ein entsprechender Umsatzanteil von 5,30 Prozent berechnet. Damit liegt der Innovationsanteil bei Privatpatienten um 38 Prozent höher als bei GKVPatienten. Wie die Tabelle oben zeigt, ist bei allen zehn Jahrgängen die errechnete Innovationsquote bei der PKV höher als bei der GKV. So erreichen die Wirkstoffe des Jahres 2004 bei der PKV einen Umsatzanteil an den zugehörigen therapeutischen Untergruppen von 3,42 Prozent, während bei der GKV nur ein Anteil von 2,44 Prozent erreicht wird. Die größte Wichtigkeit in Bezug auf die jeweilige Indikation besitzen im Jahr 2005 sowohl bei der PKV als auch der GKV die Wirkstoffe der Jahre 2000 und 2001. So nehmen die Arzneimittel des Jahrgangs 2001 im Jahre 2005 in der PKV im Durchschnitt einen Umsatzanteil an der jeweiligen therapeutischen Untergruppe von 11,80 Prozent ein. In der GKV liegt die entsprechende Quote bei 10,03 Prozent. Umsatzstärkster neuer Wirkstoff des Jahrgangs 2001 war das Leukämiemittel Imatinib (Handelsname: Glivec). Inwieweit sich die neuen Medikamente auch durch eine größere Wirksamkeit auszeichnen, kann an dieser Stelle nicht überprüft werden. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung eines Medikamentes nicht trivial ist. Hierbei gibt es auch voneinander abweichende Auffassungen über die methodische Vorgehensweise. Letztlich ist es die Aufgabe des Arztes, in Abstimmung mit dem Patienten, die unter den gegebenen Umständen individuell beste Arznei zu verordnen.

Fazit
Der Vergleich der indikationsbezogenen Innovationsquote verdeutlicht, dass Privatpatienten einen besseren Zugang zu neuen Medikamenten besitzen. Das Verordnungsverhalten der Ärzte wird hier – im Gegensatz zur Behandlung von GKV-Versicherten – von keiner Restriktion des Gesetzgebers oder des Gemeinsamen Bundesausschusses beeinflusst. wi
Die zugehörige Studie kann als Diskussionspapier 1/07 von der Internetseite des WIP unter
http://www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.
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