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PKV Publik Ausgabe 3/2007

MEINUNG
Der Gesundheitsreform trotzen

Mit dem ersten April ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten. Letzte Hoffnungen, der Bundespräsident würde dem Gesetz seine Unterschrift verweigern, erfüllten sich nicht. Diese Reform tritt an, das traditionell zweigliedrige Versicherungssystem gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu unterminieren.

Die jetzt Gesetz gewordenen Regelungen leiten eine Konvergenz der Versicherungssysteme ein. Am Ende des Weges steht die staatliche Einheitsversicherung. Während im gesetzlichen Bereich zwar mit den Wahltarifen traditionelle Tarifoptionen aus dem privaten Versicherungssektor Einzug halten, sprechen der staatlich festgelegte Beitragssatz und der durch die staatlichen Eingriffe immer geringer werdende Spielraum für ein differenziertes Leistungsportfolio eine deutliche Sprache. Im Gegenzug wird von den Privatassekuranzen gefordert, einen Basistarif zu offerieren, der systemfremd auf Risikoäquivalenz verzichtet und einer Beitragsbegrenzung unterliegt.

Politisch gewollt ist, die private Krankenversicherung langfristig zu schwächen, wenn nicht gar auszubluten. Der erschwerte Zugang zur privaten Krankenversicherung durch die Dreijahresregel und die Pflicht zur Versicherung werden das Ihrige dazu beitragen. Die Politik verkennt die Situation der medizinischen Versorgung in unserem Land. Mit fortwährenden Neidkampagnen wird das Klischee einer Zweiklassenmedizin bedient. Doch die Realität sieht anders aus. Ohne die privatärztlichen Honorare wäre der heutige Standard der medizinischen Versorgung auch der gesetzlich versicherten Patienten nicht möglich.

Unser Gesundheitswesen ist auf ein gut funktionierendes privates Versicherungssystem angewiesen. Wir wissen aus den Abrechnungsdaten von mehr als 38.000 Ärzten, dass viele von ihnen schon heute unter wirtschaftlich bedrohlichen Bedingungen praktizieren. Das Gesetz verfügt eine Höchstgrenze der ärztlichen Honorare für die Behandlung der Basistarifversicherten und damit erhebliche Honorareinbußen; davon abweichende Vertragslösungen werden gesetzlich eingeräumt. Weitere Honorarabsenkungen wären für die Ärzte jedoch inakzeptabel und unzumutbar.

Die private Krankenversicherung ist Garant für eine langfristig finanzierbare medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Gemeinsam müssen wir dafür Sorge tragen, dass die politische Intention, die PKV in einer staatlich definierten Einheitsversicherung aufzuschlucken, nicht Realität wird. Deshalb sind wir gefordert, wirtschaftliche Ressourcen zu bergen. In der Optimierung der Zahlungswege bei der Kostenerstattung liegt eine Chance. Der Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen hat in der Vergangenheit bereits moderne Clearingverfahren unter Berücksichtigung insbesondere des Datenschutzes und der Patientenhoheit entwickelt. Hier gilt es, gemeinsam mit der PKV neue Standards zu definieren, um so dazu beizutragen, der Bedrohung der PKV entgegenzuwirken. Denn unser Ziel muss es sein, das Zukunftsmodell private Krankenversicherung langfristig zu erhalten.
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