AUS DER PKV
Zu den postulierten Zielen der Gesundheitsreform gehört es, den Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) zu stärken. Im Falle des ab 2009 in der PKV vorgeschriebenen Basistarifs untergräbt das GKV-WSG diese Wettbewerbsfähigkeit allerdings. Denn
erstens wird der Basistarif keine Mischung sogenannter guter und schlechter Risiken sein. Hinzu kommt, dass der Beitrag auf den Höchstbeitrag in der GKV limitiert ist und bei Bedürftigkeit weiter deutlich reduziert wird.
Zweitens müssen Versicherte im Basistarif ihre Ärzte und Zahnärzte für die der GKV vergleichbaren Leistungen höher vergüten. Auch für Arzneimittel muss die PKV mehr zahlen als die gesetzlichen Kassen. Anders als diese erhält sie außerdem keine Abschläge auf Krankenhausrechungen. Der Basistarif soll also
GKV-ähnliche Leistungen anbieten, diese aber ungleich höher vergüten.
In Anbetracht dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen besteht kaum die Möglichkeit, im Basistarif mit der GKV auf Augenhöhe zu konkurrieren. Schlicht unmöglich wird es sein, dass die PKV mit dem Basistarif das bessere GKV-Produkt anbietet. Hier wird sich manche Hoffnung als trügerisch erweisen.
Das Konzept „vergleichbare Leistungen zu höheren Preisen“ wird für die meisten Versicherten verständlicherweise keine attraktive Alternative sein und der Basistarif wird deshalb auch ganz gewiss nicht zum bestimmenden PKV-Produkt werden. Die Perspektive und Zukunft der Branche ist nicht der Basistarif, sondern eine künftig noch attraktivere, weiterentwickelte Tarifwelt mit Produkten, die individuelle Wahlfreiheiten, generationengerechte Finanzierung und einen verlässlichen medizinischen Hochleistungsschutz anbieten. Es sollte jedem bewusst sein, dass die Rolle der PKV in einem Gesundheitssystem, das zunehmend in Richtung Einheitsversorgung steuert, nicht in der Abbildung eben dieser Einheitsversorgung liegen kann. Die Bedürfnisse der Menschen gehen in eine andere Richtung.
Der in der Zukunft enger werdende Finanzierungsrahmen der GKV wird sich weiter einschränkend auf das Leistungsangebot auswirken. Bei anhaltend hohem Pflichtbeitrag wird eine GKV mit sinkendem Leistungsspektrum auf zunehmende Akzeptanzprobleme bei ihren Versicherten stoßen. Gleichzeitig wird die Zahl der Menschen, die eine höherwertige Versorgung nachfragen, zunehmen. Auf diese Nachfrage wird die PKV mit qualitativ hochwertigen Produkten antworten. Die private Krankenversicherung wird die Herausforderungen, die sich aus der Gesundheitsreform ergeben, ungeachtet der noch offenen Frage der Rechtmäßigkeit des Gesetzes selbstbewusst annehmen.
Die PKV-Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2009 einen mit der GKV vergleichbaren Basistarif anbieten, so wie es das Gesetz vorsieht.Aber sie werden auch alles dafür tun, dass die Neuregelungen nicht zu einem für alle letztlich nachteiligen staatlichen Einheitssystem führen.