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PKV PUBLIK AUSGABE 2/2009

TITEL

 

Wie solidarisch ist die die GKV?

Die Schwächen des Familienausgleichs


Eine neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt: Die Solidarität in den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keineswegs immer zu Gunsten von Familien.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezeichnet sich selbst gerne als solidarische Krankenversicherung. Gesundheitspolitisch hat das erhebliche Konsequenzen. Maßnahmen, die der GKV helfen, gelten dann als Stärkung der Solidarität, Eingriffe zu ihren Lasten hingegen als Einschränkung der Solidarität. Gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftsentwicklung ist der Ruf nach mehr Solidarität zudem deutlich lauter geworden.

Eine Studie, die den tatsächlichen Wert dieser Solidarität einer kritischen Prüfung unterzieht, kommt also genau zur richtigen Zeit. Nun hat Solidarität in der GKV viele Aspekte; ein stets als besonders wichtig hervorgehobener Teil ist der Familienausgleich in Form der beitragsfreien Familienmitversicherung. Dies hat nun das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (WIP) genauer untersucht. Die Ergebnisse sind bemerkenswert.

Die Minimalanforderung an gerechte Beiträge nach der Leistungsfähigkeit müsste lauten:
Haushalte mit gleichen Bruttoeinkommen sollen gleich belastet werden – und zwar unabhängig von der Personenzahl und davon, wie viel die einzelnen Personen zum Einkommen beitragen.
Entsprechend soll der Beitrag umso höher sein, je höher das Einkommen in Haushalten ist, und umgekehrt.
Beitragsberechnung orientiert sich nicht an der Kinderzahl. Ein Höchstbeitrag für GKV-Mitglieder ergibt sich durch die Beitragsbemessungsgrenze, auch wenn das Einkommen darüber liegt. Ab dieser Grenze zahlen alle den gleichen Beitrag, es wird nicht mehr nach der Einkommenshöhe unterschieden. Dieser Beitrag wird auch mit zunehmender Haushaltsgröße nicht erhöht. Die Beitragsberechnung der GKV unterscheidet nicht danach, ob es Haushalte mit oder ohne Kinder sind. Erzielt allerdings ein weiteres Familienmitglied ein beitragspflichtiges Einkommen, dann ist darauf ein weiterer Beitrag für die Familie zu bezahlen.

Ein-Verdiener-Haushalte können Singles sein, aber auch Alleinerziehende oder große Familien mit nur einem „Ernährer“. Für sie alle bemisst sich der GKV-Beitrag aber nur nach einer Größe, dem Bruttoeinkommen. Bei gleich hohem Einkommen ist ein Single-Haushalt zweifelsfrei wirtschaftlich leistungsfähiger als ein fünfköpfiger Haushalt mit einem Verdiener – doch beide müssen denselben GKV-Beitrag zahlen. Die GKV benachteiligt also tendenziell Familien gegenüber kleineren Haushalten.

Zwei-Verdiener-Haushalte, in denen beide Ehegatten berufstätig sind, können wiederum unterschiedliche Haushaltstypen mit oder ohne Kinder sein. Für sie kann die Krankenkasse deutlich teurer werden als für einen Alleinverdiener-Haushalt, wenn ihr gemeinsames Haushaltseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Denn für sie wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zwei Mal fällig. Dabei ist die Beitragshöhe davon abhängig, wie das Einkommen zwischen beiden aufgeteilt ist (s. Fallbeispiel 1).

Auch im Vergleich von Haushalten mit jeweils zwei Verdienern können sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stark unterscheiden, obwohl das gemeinsame Haushalts­einkommen gleich hoch ist. Das Fallbeispiel 2 zeigt die beträchtlichen Unterschiede.

Die Beispiele sind zwar nicht ganz neu, da die Studie aus Gründen der Vergleichbarkeit mit Daten aus dem Jahre 2006 arbeitet. Doch sie sind das Ergebnis der Tatsache, dass in der Beitragssystematik der GKV mehrere widersinnige Faktoren zusammenwirken – und die haben sich bis heute nicht verändert:

Das Anknüpfen am Erwerbseinkommen grenzt andere Einkommensarten aus und kann bei gleicher Familienkonstellation und gleichem Bruttoeinkommen, aber unterschiedlich hohem Erwerbseinkommen zu unterschiedlichen Belastungen führen.

Die Existenz der Bemessungsgrenze begünstigt Ein-Verdiener-Haushalte und benachteiligt Mehr-Verdiener-Haushalte.
Die Familiengröße selber ist für die Beitragsbemessung hingegen nicht relevant.

Höhere Belastung bei berufstätigen Kindern

Noch krasser werden die Beitragssprünge für Familien, wenn auch Kinder berufstätig sind und daher beitragspflichtig werden (Kinder bis 23 Jahre sind nur beitragsfrei mitversichert, solange sie kein eigenes Einkommen erzielen).

Die Familie eines Hochverdieners oberhalb der Bemessungsgrenze ist mit einem einzigen GKV-Beitrag komplett abgesichert, einschließlich eines studierenden Kindes (Kinder bis zu 25 Jahre sind beitragsfrei mitversichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden).
Eine Kleinverdiener-Familie, in der Vater, Mutter und Kind arbeiten gehen (müssen), zahlt hingegen drei Mal Beitrag auf das jeweils ganze Erwerbseinkommen, wenn es in allen drei Fällen unter der Bemessungsgrenze liegt.

Lange Ausbildungszeiten werden begünstigt

Hier zeigt sich eine Umverteilung zu Lasten von Familien mit Kindern, die eine relativ geringe Ausbildungszeit hatten (frühe Erwerbstätigkeit nach kurzer Ausbildung), und zu Gunsten von Familien mit Kindern in langer Ausbildungszeit (Studium). Dies ist keine Kleinigkeit, denn die jährlichen Beitrags­ersparnisse für die Gesamtzahl der GKV-familienversicherten Studierenden belaufen sich auf mehr als 1,2 Milliarden Euro (Stand 2004). Eine weitere gesellschaftspolitische Dimension erhält dieser Umstand vor dem Hintergrund, dass längere Bildungszeiten tendenziell eher von Kindern aus besser ausgebildeten, einkommensstarken Familien wahrgenommen werden und Kinder aus sozial schwachen Familien eher frühzeitig in das Berufsleben eintreten. Diese Umverteilungswirkung ist kaum vereinbar mit dem Anspruch der GKV, die Solidarität solle von Leistungsstarken zu Leistungsschwachen erfolgen und nicht umgekehrt.

Es gibt also nicht nur widersinnige Faktoren der Beitragsbemessung, es gibt auch schichtenspezifische Verteilungswirkungen. In den ersten Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts dominierten in der GKV typischerweise Familien mit nur einem Erwerbseinkommen und einer meist deutlich größeren Kinderzahl als heute. Damals kam es daher im Grundsatz kaum zu diesen Verwerfungen bei der Beitragslast. Die Biografien der Versicherten sind aber heute deutlich vielfältiger geworden. Die Ein-Verdiener-Familie mit vielen Kindern ist nicht mehr der Regelfall, sondern fast schon die Ausnahme. Die Beitragskonzepte aus den Frühzeiten der GKV passen deshalb heute nicht mehr.

Nun muss das nicht zwingend dazu führen, den Familienausgleich in der GKV aufzugeben und ihn allein in der Steuerpolitik wahrzunehmen. Die jüngste Gesundheitsreform weist durch die Steuerzuschüsse bereits in diese Richtung. Möglich wäre es aber auch, die Beitrags­erhebung in der GKV selbst nach den Grundsätzen der Familiensolidarität zu reformieren.
Dazu stellt das WIP zwei alternative Konzepte vor. Das am Steuersystem angelehnte Konzept des beitragsfreien Existenzminimums und das Konzept der Äquivalenzeinkommen. Die durchgerechneten Ergebnisse der Konzepte liegen dicht beieinander.

Gerechtigkeitslücke von 39 Milliarden Euro

Bei einem beitragsfreien Existenzminimum wäre die Entlastung in den unteren Einkommensgruppen wesentlich stärker als in den oberen, zudem steigt die Entlastung mit zunehmender Personenzahl im Haushalt. Die Studie beziffert die Kosten dieses Modells, also den Beitragsausfall der GKV, auf circa 39 Milliarden Euro. Mit anderen Worten: So groß ist die „Gerechtigkeitslücke“ in der GKV, wenn man die Beitragsfreiheit des Existenzminimums für gerecht hält. Beim Konzept des Äquivalenzeinkommens, das Haushalte entsprechend ihrer Personenzahl differenziert zu Beiträgen heranzieht, würden der gesetzlichen Krankenversicherung rund 27 Milliarden Euro fehlen, was ebenfalls einen entsprechenden Beitragsanstieg zur Folge hätte.

Der solidarische Ausgleich in der GKV funktioniert nicht

Somit wäre es mit diesen Konzepten zwar möglich, Familien entsprechend ihrer wirklichen Leistungsfähigkeit deutlich besser zu entlasten. Aber um das zu finanzieren, müsste der GKV-Beitragssatz auf die Erwerbseinkommen massiv steigen – je nach Modell auf bis zu 23 Prozent. Darunter hätten vor allem Singles zu leiden. Ob dies in Zeiten eines aus demografischen Gründen ohnehin steigenden Beitragssatzes realistisch ist, liegt naturgemäß außerhalb der Beantwortung der Studie.
Nach Lektüre der Studie steht fest, dass der solidarische Ausgleich zu Gunsten von Familien entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit im aktuellen System nicht funktioniert. Es zeigt sich, dass der Familienausgleich sinnvoller im Steuersystem zu erreichen wäre. Daraus folgt aber auch, dass die Anforderung der Familiensolidarität nicht als Begründung für das derzeitige Beitragssystem in der GKV herhalten kann.

Hinweis: Dr. Kornelia van der Beek und Christian Weber: „Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?“, ISBN 978-3-9810070-8-4; die Studie gibt es auch im Internet: www.wip-pkv.de


Fallbeispiel 1:
Bei Ehepaar A verdient ein Partner 70.000 Euro, der andere nichts. Sie zahlen bis zur Bemessungsgrenze (2006: 42.750 Euro) einen GKV-Beitragssatz (damals im Schnitt 14,22 Prozent), unter dem Strich also 6.079 Euro Beitrag.
Bei Ehepaar B verdienen beide Partner jeweils 35.000 Euro, also unterhalb der Bemessungsgrenze, und werden daher jeweils in voller Höhe beitragspflichtig. Die GKV-Beiträge für sie zusammen betragen 9.954 Euro pro Jahr, also 3.875 Euro mehr als bei Ehepaar A.

Beide Ehepaare haben ein gleich hohes Haushaltseinkommen von jeweils 70.000 Euro – aber dennoch krass unterschiedliche Beitragslasten. Der GKV-Versicherungsschutz von Ehepaar B kostet 64 Prozent mehr als der von Ehepaar A.


Fallbeispiel 2:
Ein Zwei-Verdiener-Haushalt mit zusammen 78.000 Euro Jahreseinkommen zahlte 2006 insgesamt 8.042 Euro GKV-Beitrag, wenn der eine Partner besonders viel verdiente (64.350 Euro) und der andere deutlich weniger (13.650 Euro).
Mit demselben gemeinsamen Jahreseinkommen, bei dem aber beide Partner gleich viel verdienten (je 39.000 Euro), wurde jedoch ein GKV-Beitrag von 11.092 Euro fällig. Das waren 3.050 Euro oder 38 Prozent mehr.
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