PKV PUBLIK AUSGABE 2/2009
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,
vielen Dank für Ihre positiven Reaktionen auf die erste Ausgabe von PKV Publik in neuer Gestalt. Das Magazin des Verbandes der privaten Krankenversicherung will Sie auch mit Heft 2 ausführlich über Fakten und Hintergründe aktueller Gesundheitsthemen informieren. Ich wünsche Ihnen wieder viel Vergnügen beim Lesen.
Die Bundesregierung hat inzwischen einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf den Weg gebracht, der jetzt im Parlament beraten wird (Bürgerentlastungsgesetz). Das neue Recht soll ab 2010 gelten und zieht die Konsequenzen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Absicherung gegen Krankheit zum steuerfreien Existenzminimum gehören, und zwar einschließlich der Beiträge für Ehepartner und Kinder.
Der Regierungsentwurf ist für die PKV mit bürokratischen Erschwernissen verbunden. Er sieht vor, die steuerlich nicht begünstigten PKV-typischen Mehrleistungen oberhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenkassen durch brancheneinheitliche pauschale, prozentuale Abschläge auszuklammern. Es ist richtig und notwendig, dass die PKV-typischen Mehrleistungen brancheneinheitlich und nur pauschal berücksichtigt werden, doch der Regierungsentwurf lässt noch kein praktikables Regelungskonzept für die Rechtsverordnung erkennen, die die Anwendung der Abschläge im Einzelnen regeln soll.
Ein solches Konzept wäre allerdings dringend notwendig: Die individuelle Wahlfreiheit, aus einer enormen Vielfalt von Versicherungstarifen einen „maßgeschneiderten“ Vertrag vereinbaren zu können, gehört zu den großen Vorzügen der PKV. Daraus sind über 24.000 selbstständig kalkulierte und sehr unterschiedliche Tarife bzw. Beihilfestufen entstanden. Wenn die pauschalen Abschläge mangels Regelungskonzept nicht zur Anwendung kommen, droht eine Situation, für jeden einzelnen Tarif den Steuerabschlag separat und exakt ausrechnen zu müssen.
Dies gäbe gigantische Bürokratiekosten, nach Schätzung des Finanzministeriums in dreistelliger Millionenhöhe. Am Ende müssten die Versicherten für diesen unnötigen bürokratischen Perfektionismus aufkommen. Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsverordnung nicht erneut auf eine komplizierte und bürokratische Lösung zurückfällt. Wir engagieren uns für eine sachgerechte und unbürokratische Regelung zum Steuerabzug der Beiträge. Dabei setzen wir weiter auf die Kraft der pragmatischen Argumente.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Dr. Volker Leienbach