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PKV Publik Ausgabe 02/2007

PRESSESCHAU

Gesundheit braucht Geld in Freiheit und Solidarität

Unter der Überschrift „Rauchen, Rasen, Trinken, Übergewicht und sonstige Versicherungsrisiken“ hat der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof in einem Beitrag für DIE WELT eine sachgerechte Finanzierung des Gesundheitssystems angemahnt. Der Text, den wir mit freundlicher Genehmigung des Axel Springer Verlags nachdrucken, wurde noch vor der heißen Phase der Gesundheitsgesetzgebung veröffentlicht, wird seine Argumentationskraft aber über das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ hinaus behalten.


Die Diskussion über die Krankenversicherung ist uns Anlass, über die freiheitsgerechte Finanzierung von Versicherungen systematisch neu nachzudenken. In einer freien Gesellschaft kauft sich grundsätzlich jeder die ärztliche Leistung und die Krankenversicherung, die er braucht und bezahlen kann. Die staatliche Zwangsversicherung soll lediglich Arbeitnehmer mit kleinerem Einkommen und damit geringerer Versicherungskraft langfristig vor den Risiken der Krankheit schützen.


Die hohe Zahl der Arbeitslosen und das Schrumpfen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse haben aber zur Folge, dass die Einnahmequellen dieser Sozialversicherung nicht mehr ausreichen. Die Solidargemeinschaft soll deshalb nicht mehr auf die Arbeitnehmer mit besonderem Sicherungsbedürfnis beschränkt, sondern auf weitere Versicherungsnehmer, insbesondere Vermieter und Kapitalanleger, erstreckt werden.


Mit dieser Ausweitung entfällt der Grund, die Bürger in einer Zwangsversicherung einzubinden. Die Erfahrung mit der Haftpflichtversicherung für Unfallverletzte lehrt uns, dass eine Vorsorge durch Versicherung auch privatwirtschaftlich organisiert und eine fehlende Versicherungsbereitschaft durch eine allgemeine Versicherungspflicht gewährleistet werden kann. Dabei wird die Versicherungsleistung je nach Risiko bemessen: Das Kleinfahrzeug kostet eine kleine, das Großfahrzeug eine große Prämie. Kein Kraftfahrer würde es verstehen, wenn er bei Versicherung desselben Fahrzeugtyps bei hohem Einkommen eine hohe Prämie, bei kleinem Einkommen eine kleine Prämie bezahlen müsste.


Dennoch kann die gesetzliche Pflichtversicherung allen Mitgliedern ein gleiches Durchschnittsrisiko zuweisen. Der Versicherungsbeitrag hängt dann nicht davon ab, ob jemand eine Risikosportart ausübt, ob er als Raser viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, ob er als Raucher oder Trinker sich selbst schädigt, ob sein Lebensgenuss sich in Übergewicht dokumentiert. Die Krankenversicherungsprämie wird dann nur noch durch Unterscheidung der Leistungen und durch Anreize zur Sparsamkeit abgestuft.


Wer die kleine Gripperechnung und die Ferienapotheke selbst bezahlt, auf die Versicherung von Zahnersatz und Brille verzichtet, findet eine Versicherung mit niedrigen Beiträgen.Wer die Vollversicherung sucht, zahlt einen dementsprechend höheren Beitrag. Anreize zum gesunden Leben und zum wirtschaftlichen Denken bietet das Gebührensystem, wenn es wesentliche Erstattungen für denjenigen vorsieht, der während des Jahres keine Versicherungsleistungen oder nur Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe in Anspruch genommen hat.


Die Mitversicherung von Bedürftigen, von Kindern und von Eltern, die um der Erziehung der Kinder willen auf einen Erwerbsberuf verzichten, ist Sache der Allgemeinheit. Die Finanzierungshilfe für Bedürftige obliegt nicht nur den Arbeitnehmern; gesunde Kinder sind Anliegen aller, nicht nur der Eltern. Diese Kosten müssen durch die Steuer finanziert werden, die Einkommensbezieher und Kapitalgesellschaften, Grundbesitzer und Erben, Energieverbraucher und Konsumenten tragen. Die Krankenversicherungsreform bietet die Chance, zu einem freiheitlichen Finanzierungssystem zurückzukehren: Der Preis finanziert den Normalbedarf, der Beitrag die erzwungene Sozialgemeinschaft, die Steuer die Allgemeinanliegen.

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