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PKV Publik Ausgabe 02/2007

AUS DER PKV

Brief aus Berlin und Köln

Das im Februar von Bundestag und Bundesrat verabschiedete „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKVWSG) erweitert die staatliche Einflussnahme auf die private Krankenversicherung (PKV) und greift erheblich in die Freiheitsrechte von Unternehmen und Versicherten ein.


Gesetzlich diktierter Systembruch

So werden die Privatversicherten durch den Basistarif belastet. Denn dieser Tarif, den die PKV ab dem 1. Januar 2009 anbieten muss, wird sich aufgrund der Beitragshöchstgrenzen und des Verbots von Risikozuschlägen nicht selbst finanzieren können. Er muss von den bereits heute Versicherten subventioniert werden. Auch die Mehrbelastung durch die Portabilität eines Teils der Alterungsrückstellungen muss von den Versicherten geschultert werden – ganz unabhängig davon, ob sie von ihrem Wechselrecht Gebrauch machen wollen oder nicht. Denn allein die Möglichkeit der Mitnahme stellt eine zusätzliche Versicherungsleistung dar, die von allen finanziert werden muss.


Ab 2009 muss jeder Bürger einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Wer dabei der PKV zuzurechnen ist, muss sich in einem ihrer Tarife absichern. Für die Unternehmen gilt Kontrahierungszwang. Mit dieser Pflicht zur Versicherung werden nicht nur originär staatliche Aufgaben bei der PKV abgeladen, sie ist auch ein deutlicher Schritt in Richtung einer Bürgerzwangsversicherung nach den Vorstellungen der SPD.


Selbstbewusst gegen Einheitssicherung

Die PKV-Unternehmen werden jedoch alles dafür tun, dass die gesetzlichen Neuregelungen nicht noch weiter in Richtung einer für alle Menschen in Deutschland nachteiligen Einheitssicherung führen. Auch weiterhin bieten die privaten Krankenversicherer umfassende Wahlmöglichkeiten, medizinischen Hochleistungsschutz und eine generationengerechte Finanzierung an. Daher wird für die Versicherten auch in Zukunft nicht der Basistarif die erste Wahl sein.


Die PKV bleibt nach dieser Reform ein unentbehrlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Das GKVWSG verstärkt den Staatseinfluss gerade auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne deren Finanzierungsprobleme zu lösen. Perspektivisch wird sich die GKV daher auf begrenzte Finanzierungsmittel und entsprechend zunehmenden Druck auf ihren Leistungskatalog einstellen müssen. Parallel dazu wird die Zahl der Menschen, die eine höherwertige, verlässliche und generationengerecht finanzierte Versorgung nachfragen, zunehmen. Diese Nachfrage wird die PKV zu bedienen wissen. Die Branche wird sich den Herausforderungen, die sich aus der Gesundheitsreform ergeben, selbstbewusst stellen.


Bewertung der Anderen

Mit ihrer kritischen Wahrnehmung der Gesundheitsreform steht die PKV bekanntermaßen nicht allein: Auch gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer klagen über gravierende Mängel des GKV-WSG. In den kommenden Ausgaben von PKV Publik werden zahlreiche maßgebliche Akteure des Gesundheitswesens mit ihrer Bewertung der Gesundheitsreform zu Wort kommen. Den Anfang macht in diesem Heft der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler.

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