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Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform

Die Neuregelungen der Gesundheitsreform führen zu massiven Belastungen der rund 8,6 Millionen Privatversicherten und der Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV). Nie zuvor hat es so weitgehende Eingriffe in die PKV gegeben wie durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG).

Deshalb haben insgesamt 30 Unternehmen, die zusammen 95 Prozent aller privat Krankenversicherten repräsentieren, Verfassungsbeschwerde gegen die sie betreffenden Neuregelungen des Gesetzes eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat stellvertretend fünf dieser Beschwerden ausgewählt und dazu das Verfahren eröffnet. Im Dezember fand in Karlsruhe bereits eine ganztägige mündliche Verhandlung statt.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen mehrere Neuregelungen, von denen die private Krankenversicherung mittelbar und unmittelbar betroffen ist. In der Summe führen diese Maßnahmen zu erheblichen Belastungen der privaten Krankenversicherung und ihrer Versicherten insgesamt.

Dazu gehören unter anderem:
  • der Zwang zur Einführung eines Basistarifs - mit so vielen Einschränkungen, dass er gar nicht kostendeckend sein kann. Daher muss er von den Unternehmen quersubventioniert werden - auf Kosten der Bestandsversicherten, in deren Kalkulation damit rückwirkend eingegriffen wird;
  • die massive Einschränkung der Freiheit für Angestellte zum Wechsel in eine private Krankenversicherung, weil zu den hohen Einkommensgrenzen jetzt noch eine Drei-Jahres-Wartefrist verschärfend hinzukommt;
  • und das Angebot von Wahl- und Zusatztarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung als „Lockvogelangebot“ für freiwillig Versicherte, um sie von einem Wechsel in die PKV abzuhalten.

Die Neuregelungen des Gesetzes verletzen nach Auffassung der PKV gleich mehrere Verfassungsrechte, darunter die Berufsfreiheit, die Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz. In ihrer Gesamtheit überschreiten diese Eingriffe die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen.
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