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PKV Publik Ausgabe 01/2009

MELDUNGEN


PKV will Klarheit für Gesundheitskarte

 

Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte verspricht einen Modernisierungsschub für das Gesundheitswesen, etwa mit ihrer Funktion als elektronisches Rezept und mit der Möglichkeit, Unverträglichkeiten bei verordneten Arzneimitteln rechtzeitig zu erkennen; bis hin zu einer Nutzung als elektronische Patientenakte.


Die privaten Krankenversicherungen (PKV) wollen an der Gesundheitskarte mitwirken und unterstützen deren Einführung von Beginn an. Aber sie brauchen jetzt endlich eine klare gesetzliche Grundlage für ihre Beteiligung, damit sichergestellt ist, dass die Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser diese Chipkarten auch akzeptieren müssen. Ohne diese Sicherheit können die PKV-Unternehmen keine Investitionen vornehmen.


Eine Regelung nur auf freiwilliger Basis könnte die private Krankenversicherung mit Blick auf diese hohen Investitionskos­ten nicht akzeptieren. Zudem wäre kaum vermittelbar, warum die Anwendung der Karte für gesetzlich Versicherte verpflichtend erfolgen soll, für Privatversicherte aber nur auf freiwilliger Basis.


Über die Gesamtkosten der Gesundheitskarte kursieren unterschiedliche Schätzungen. Das Bundesgesundheitsministerium spricht von 1,6 Milliarden Euro, ein Gutachten der Unternehmensberatung Booz-Allen-Hamilton beziffert sie auf rund 5,4 Milliarden Euro. Der Kostenanteil der PKV soll 7 Prozent betragen. Unter dem Strich bedeutet das einen PKV-Anteil von 110 bis 380 Millionen Euro. Somit hätte ein Rückzug der PKV große finanzielle Folgen für das Projekt.


Das Ministerium wollte die gesetzliche Einbeziehung der PKV ursprünglich in Verbindung mit der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes regeln, die gegenwärtig im Bundestag beraten wird. Doch dagegen gibt es offenbar Widerstände in der Großen Koalition. Die Entscheidung ist eilbedürftig, denn der Aufbau der Infrastruktur für die Gesundheitskarte verursacht schon in diesem Jahr Kosten in zweistelliger Millionenhöhe allein im Bereich der PKV. Dies ist ohne gesetzliche Grundlage kaum verantwortbar.


www.private-gesundheitskarte.de
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