AUS DER PKV
Im ersten Heft des noch jungen neuen Jahres sei hier einmal der Sachstand einiger der 2008 für die PKV besonders relevanten Themen geschildert, Ausblick inklusive:
Noch vor Weihnachten hat der Regierungsentwurf für ein Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die erste Hürde im Bundesrat genommen. Die Stellungnahme der Länderkammer enthält zwar zahlreiche Änderungswünsche, im Kern ist der Gesetzentwurf jedoch auf Zustimmung gestoßen. Das gilt insbesondere für das Konzept von Pflegestützpunkten, mit denen der Rechtsanspruch auf Pflegeberatung umgesetzt werden soll. Während die Bundestagsfraktion der Union noch vor den Finanzierungslücken warnt und alternativ Beratungsgutscheine für die Betroffenen favorisiert, beharrt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf dem flächendeckenden Aufbau einer zusätzlichen Bürokratie.
Wie auch immer dieser Streit in der Koalition ausgeht: Die PKV als Träger der privaten Pflegepflichtversicherung verfolgt einen eigenständigen Weg der aufsuchenden Pflegeberatung, der die Bedürftigen in den Mittelpunkt stellt. Ein entsprechendes Rahmenkonzept haben die Verbandsgremien zwischenzeitlich beschlossen.
Der vorerst gescheiterte Referentenentwurf des BMG für ein Präventionsgesetz sah vor, die PKV über eine Sonderabgabe an der Finanzierung der geplanten Präventionsräte zu beteiligen. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch die angekündigte Überarbeitung des Entwurfs eine entsprechende Einbeziehung der PKV enthalten wird. Dies ist aus ordnungspolitischen wie verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen: Primärprävention, und um diese geht es hier, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und insofern über Steuern zu finanzieren. Möglich sind allenfalls gezielte Projekte auf freiwilliger Basis Ein solches Engagement ist die PKV in der Aids-Prävention eingegangen.
Die Branche bereitet derzeit intensiv die Verfassungsbeschwerde gegen das jüngste Gesundheitsreformgesetz vor, in deren Zentrum unter anderem die Argumentation gegen den Basistarif stehen wird. Da die Betroffenheit jedes einzelnen Unternehmens dargelegt werden muss, erstellen die privaten Krankenversicherungen individuelle Prognosen zur Auswirkung des Basistarifs. Die Beschwerde wird rechtzeitig, das heißt vor dem 1. April 2008, eingereicht werden.
Das Sozialgericht Köln hat den Antrag des PKV-Verbandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Angebot von Zusatzversicherungen durch die AOK Rheinland zwar abgelehnt. Damit hat es aber nicht die Auffassung der PKV verworfen, sondern nur die Notwendigkeit verneint, in einem Eilverfahren zu entscheiden. Der PKV-Verband sieht in dem Angebot von Zusatzversicherungen wie zum Beispiel der Unterbringung im Einbettzimmer durch die Kassen einen eindeutigen Rechtsverstoß und wird diese Auffassung im Hauptsacheverfahren weiter vertreten.
In diesen Tagen ist der Startschuss für eine neue Informationskampagne der PKV gefallen. Ein erstes Motiv aus der Reihe "Gut für alle" sehen Sie unten, weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.pkv-gut-fuer-alle.de.
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