AUS DER PKV
In diesen Tagen wird der jüngste Gesundheitskompromiss zwischen Union und SPD in Gesetzesform gegossen. Unabhängig von einigen Nachbesserungen im Detail bleiben dabei aus Sicht der PKV die zentralen Kritikpunkte bestehen:
So führt der Basistarif zu Belastungen für die heutigen Privatversicherten. Für den Basistarif – der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein soll – sollen laut Einigung unter anderem Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Beitragshöchstgrenzen gelten. Dies bedeutet letztlich eine Art Einkommensausgleich auch in der PKV sowie eine Quersubventionierung des Basistarifs durch die bereits heute Privatversicherten. Die Folge wären politisch gewollte Beitragssteigerungen, die sachlich und verfassungsrechtlich nicht zu begründen sind.
Auch durch die Portabilität der Alterungsrückstellungen für Bestandsversicherte sind – trotz zeitlicher Begrenzung auf ein halbes Jahr – spürbare Belastungen der Versicherten zu erwarten. Die Mitgabe von Alterungsrückstellungen müsste, unabhängig davon, dass diese eben nicht individuell zurechenbar sind, letztlich über Prämienerhöhungen finanziert werden. Denn die Wechselleistung ist eine zu vergütende Versicherungsleistung. Das gilt immer, auch wenn der Wechsel unter Mitgabe der Alterungsrückstellungen nur befristet erlaubt wird.
Problematisch für die PKV kann darüber hinaus die Pflicht zur Versicherung für Nichtversicherte werden. Wer weder gesetzlich versichert ist noch einen Anspruch auf Leistungen eines anderen Versorgungssystems hat, soll verpflichtet werden, sich in einem der angebotenen Tarife der PKV abzusichern. Allerdings besteht hier Interpretationsspielraum. Denn schon wird in der SPD von der Versicherungspflicht gesprochen. Diese würde einer Bürger(zwangs-)versicherung entsprechen und ist etwas gänzlich anderes als die Pflicht zur Versicherung, der jeder mit einer Versicherung seiner Wahl nachkommen kann. Darum muss jetzt darauf geachtet werden, dass die Pflicht zur Versicherung vom Bundesgesundheitsministerium nicht zur Versicherungspflicht „weiterentwickelt“ wird.
Insgesamt führen die geplanten Maßnahmen der Gesundheitsreform zu einer erheblichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die PKV und ihre Versicherten. Mit dem wie auch immer ausgestalteten Basistarif und der Portabilität der Alterungsrückstellungen im Bestand wird das Kalkulationsprinzip der PKV, risikoadäquate Prämien zu erheben, schrittweise ausgehebelt. Dafür sollen Kostenteile, die nicht durch die individuelle Prämie gedeckt werden, in zunehmendem Maße von den übrigen Versicherten getragen werden. Damit wird ein deutlicher Schritt in Richtung Bürgerversicherung getan. Soll dieser fundamentale ordnungspolitische Fehler vermieden werden, muss es dringlichst weitere gesundheitspolitische Korrekturen geben.
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