Hauptnavigation

PKV PUBLIK AUSGABE 8/2009

DIALOG

„Die private Krankenversicherung hat auch nach Karlsruhe große Überzeugungskraft“

Prof. Wolfgang Römer, früher Richter am Bundesgerichtshof und Ombudsmann für Versicherungen, über mögliche Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils zur Gesundheitsreform. Karlsruhe hatte im Juni über die Beschwerden der PKV entschieden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform gab es eine breite politische Debatte über die Folgen. Inzwischen hat sich der „Rauch“ verzogen, heute sieht man vielleicht klarer: Was bleibt aus Ihrer Sicht auf Dauer vom Karlsruher Urteil?


Römer: Das Urteil umfasst im Wesentlichen drei für die private Versicherung wirklich wichtige Komplexe. Zum einen hat das Gericht den durch das Gesetz geschaffenen Basistarif für wirksam erklärt. Zum anderen hat es sich mit der Portabilität der Alterungsrückstellungen befasst. Zum Dritten hat es die Drei-Jahres-Frist gebilligt, die ein Versicherungswilliger warten muss, ehe er eine private Krankenversicherung abschließen kann. Alle drei Punkte sind von erheblichem Gewicht. Vor allem der Basistarif kann noch große Sorgen bereiten, selbst wenn das Gericht ihn unter eine Beobachtungspflicht durch den Gesetzgeber gestellt hat.


Der Stellenwert dieser Beobachtungspflicht ist recht unterschiedlich bewertet wor­den: Die einen tun sie als quasi belanglose Selbstverständlichkeit ab, die anderen halten sie für sehr bedeutsam, schon weil sie einer von vier Leitsätzen des Urteils sei. Wie sehen Sie das?


Römer: Sicherlich gilt, dass der Gesetzgeber immer alles beobachten muss. Aber gerade daran, dass das Urteil diese Beobachtungspflicht im Text ausdrücklich erwähnt und sogar noch in den Leitsatz aufgenommen hat, was sehr ungewöhnlich ist, sieht man, welche Bedeutung das Gericht dieser Beobachtungspflicht beigemessen hat. Ich meine, dass die privaten Krankenversicherer aufgerufen sind, dem Gesetzgeber bei der Beobachtung zu helfen. Sie sollten deshalb zum Beispiel von sich aus, nicht erst auf Anfrage, alle Zahlen zur Verfügung stellen, wenn der Basistarif zu einer Gefahr für die Versicherten in den anderen Tarifen wird. Denn diese sind es ja, die für die Quersubventionierung der im Basistarif Versicherten mit erhöhten Prämien rechnen müssen. Das ist aus meiner Sicht eine nicht unbedenkliche Zwangs-Umverteilung.


In der mündlichen Verhandlung wurde klar, dass auch die Senatsmitglieder die Entwicklung als nicht unbedenklich ansehen, aber eben auch als aktuell noch hinnehmbar. Im Urteil ist ausdrücklich gesagt, dass zur Zeit auf Grund der Aussagen der Sachverständigen noch keine Bedenken bestehen, aber man im Moment noch nicht sehen könne, wohin die Entwicklung geht. Deshalb hat das Gericht die Beobachtungspflicht ausdrücklich in das Urteil aufgenommen.


Bietet das Urteil „Leitplanken“ für zukünftige Gesundheitsreformen?


Römer: Nicht so viele. Eine ist, dass nach Auffassung des Verfassungsgerichts der Staat durchaus die Angelegenheiten der finanziellen Vorsorge gegen Krankheiten auch durch gesetzliche Versicherer regeln darf. Aber aus dem Urteil wird auch deutlich, dass private Krankenversicherer ihren Raum haben können. Ansonsten lässt sich dem Urteil an grundsätzlichen Richtlinien nicht viel entnehmen. Ich halte das aber für sehr gut, weil damit künftige Entwicklungen nicht von vorneherein abgeschnitten werden. Die privaten Krankenversicherer können also ihre Chancen suchen und nutzen.


Gibt das Urteil Orientierungshilfen für die zukünftige Ausrichtung der privaten Krankenversicherung?


Römer: Leitlinien für die privaten Krankenversicherer sind hier meiner Ansicht nach nicht gegeben worden. Ich verstehe das Urteil auch so, dass das nicht die Absicht des Gerichts war. Aber nochmals: Ich halte das gerade für einen Vorteil, weil dadurch Freiraum für die privaten Krankenversicherer gegeben ist.


Relativ knapp war das Votum der Verfassungsrichter bei der Drei-Jahres-Wartefrist für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, bevor sie in eine private Krankenversicherung wechseln können. Können Sie das Urteil an dieser Stelle nachvollziehen?


Römer: Es war keine einhellige Auffassung des Gerichts, das ist richtig. Nachvollziehen im logischen Sinne kann ich das schon. Ich sehe auch nicht, dass sich das Urteil in diesem Punkt in einen Widerspruch mit anderen Leitlinien begibt. Dennoch: Ich hätte mir eine andere Entscheidung gewünscht, die ich auch für verfassungsrechtlich möglich gehalten hätte. Man hätte diese Regelung aus dem Gesetz einfach streichen können. Das wäre aus meiner Sicht besser gewesen, weil die Funktionsfähigkeit dadurch eher gewährleistet worden wäre.


Ich halte es auch nicht für richtig, dass man Bürgern vorschreibt, wie lange sie warten müssen, um einen Versicherungsvertrag ihrer Wahl abzuschließen. Aber logisch und rechtlich ist das, was das Verfassungsgericht dazu gesagt hat, nicht angreifbar. Und die Wertung der Verfassungsrichter wird nach einem Urteil eben zum Recht.


Durch jene Drei-Jahres-Regelung müssen selbst jahrzehntelang privat versicherte Selbstständige in die gesetzliche Krankenkasse eintreten, wenn sie formal in einen Angestelltenstatus wechseln – auch wenn sie stets oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Durch den Zwangswechsel verlieren die Betroffenen zudem hohe Alterungsrückstellungen. Ist dieser Aspekt hinreichend gewürdigt worden?


Römer: Was die Verfassungsrichter im Einzelnen gewürdigt haben, kann man nicht immer sehen. Aus dem Urteilstext geht jedenfalls eine intensive Würdigung dieser Belange nicht hervor. Ich bin aber überzeugt, dass die Richter selbstverständlich die Schriftsätze der Anwälte aufmerksam gelesen haben.


Vor allem aber meine ich, dass dieses Urteil für die PKV kein Hinderungsgrund ist, ihre Geschäftspolitik aktiv zu betreiben. Das Geschäftsmodell der PKV ist ja ansonsten unbeschädigt geblieben und hat auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus sich heraus eine so große Überzeugungskraft, dass es schade wäre, wenn die Chancen der privaten Krankenversicherung nicht ausgeschöpft würden.

nach oben versenden

Prof. Wolfgang Römer

Foto Prof. Wolfgang Römer

hat das Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden der PKV gegen die Gesundheitsreform aus nächster Nähe verfolgt: Im Dezember 2008 wirkte er für den Bund der Versicherten als Sachverständiger an der mündlichen Anhörung des Karlsruher Gerichts mit.