PRÄVENTION
Schutzimpfung für alle
Privat und gesetzlich Versicherte werden ab Herbst kostenlos gegen die Schweinegrippe geimpft
In wenigen Wochen beginnt die potenziell größte Impfaktion in der Geschichte des Landes. Die privaten Krankenversicherer beteiligen sich freiwillig – nach gleichen Spielregeln wie für die Krankenkassen.
Was haben Handball-Nationalspieler Dominik Klein, Rupert Grint aus den „Harry Potter“-Filmen und Kolumbiens Präsident Alvaro Uribe gemeinsam? Schweinegrippe. Die drei hatten sich wie weltweit hunderttausende andere Menschen mit der „Neuen Influenza A/H1N1“ angesteckt, wie die Krankheit unter Fachleuten heißt. Bei den meisten Infizierten verläuft die Schweinegrippe undramatisch, die Symptome sind wie bei der herkömmlichen Grippe vor allem Fieber, Atemwegsprobleme, Kopf- und Gliederschmerzen. Doch die Schweinegrippe kann auch tödlich sein: Mehrere tausend Menschen in aller Welt fielen dem neuen Virus bereits zum Opfer.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte die Schweinegrippe im Juni 2009 als Pandemie ein: Ihre weltweite Verbreitung ist Experten zufolge nicht mehr zu stoppen. Das Virus ist gut von Mensch zu Mensch übertragbar und es gibt keine oder kaum Immunität in der Bevölkerung.
In Deutschland gab es bis Anfang September noch keine Toten zu beklagen, doch mehr als 16.000 Bundesbürger waren an der Neuen Grippe erkrankt. Bislang verliefen fast alle Erkrankungen mild. Für die Grippesaison ab Herbst jedoch befürchtet das Robert Koch-Institut, zuständig für die Erfassung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, eine stärkere zweite Grippewelle mit ernsteren Verläufen. Das lege die Erfahrung aus früheren Pandemien nahe.
Rechtsanspruch auf Schutzimpfung
Zum Schutz der Bevölkerung hat die Bundesregierung am 19. August die „Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1)“ erlassen. Alle gesetzlich Versicherten haben damit einen Anspruch auf eine kostenlose Schutzimpfung, bestimmte Bevölkerungsgruppen sollen allerdings vorrangig geimpft werden. Dazu zählen laut Verordnung Schwangere, Personen mit chronischen Krankheiten, Fettleibigkeit und Immunschwächen, das Personal von Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Apotheken sowie Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr.
Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich um 22,5 Millionen Menschen. Die Bundesländer, die für die Gefahrenabwehr bei Pandemien zuständig sind, haben bereits 50 Millionen Impfdosen bestellt, da pro Person zwei Spritzen nötig sind. Desweiteren haben die Länder bei den Herstellern ausreichend Produktionskapazitäten für eine Durchimpfung der Gesamtbevölkerung reserviert. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet, dass sich bis zu 80 Prozent der Bürger tatsächlich impfen lassen. Die letzte vergleichbare Impfaktion in der Bundesrepublik gab es Anfang der 60er Jahre, damals gegen Kinderlähmung.
Die neue Großimpfung ist sinnvoll, aber teuer. Die gesetzlichen Kassen müssen laut Bundesregierung allein in diesem Jahr mit Mehrkosten von 600 Millionen Euro rechnen. Nach wochenlangem Streit einigten sich Bundesgesundheitsministerium und Kassen darauf, dass ab der Hälfte der Versicherten der Staat die weiteren Impfkosten übernimmt.
Freiwillige Beteiligung der privaten Krankenversicherung
Anders als die gesetzlichen Kassen kann die private Krankenversicherung nicht per Verordnung gezwungen werden, Impfkosten zu tragen. Eine solche Ermächtigungsgrundlage gibt es im Infektionsschutzgesetz nicht. Als Zeichen seiner gesundheitspolitischen Verantwortung hat der PKV-Verband aber bereits im Frühjahr zugesagt, dass sich seine Mitgliedsunternehmen entsprechend dem Anteil der Privatversicherten an den Impfkosten beteiligen. Voraussetzung für diese Zusage ist, dass die PKV nicht über Gebühr beansprucht wird und sich zum Beispiel auch die Beihilfe gemäß ihrem Anteil beteiligt. „Wir erwarten, dass für alle Beteiligten die gleichen Spielregeln gelten, also die Impfkosten für gesetzlich und privat Versicherte gleich hoch sind und die Mitfinanzierung durch den Staat auch für die Privatversicherung gilt“, führt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach aus.
Die Verordnung sieht solche Möglichkeiten zu einem fairen und unbürokratischen Vorgehen vor. Die Bundesregierung empfiehlt, dass die Schutzimpfung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt. Das sei sachgerecht, und in diesem Fall würden 28 Euro für zwei Spritzen ausreichen. Außerdem schreibt die Verordnung vor, auf Landesebene oder länderübergreifend Fonds einzurichten, an denen sich neben den Krankenkassen auch private Krankenversicherer, Sozialhilfe- und Beihilfeträger beteiligen können. In diesem Fall müssten die Ärzte die Geimpften nicht mehr nach ihrer Versicherung befragen, sondern jeder Kostenträger würde eine Pauschale in den Fonds einzahlen, die aus seinem Anteil an allen Versicherten im jeweiligen Bundesland und der Gesamtzahl der dort Geimpften berechnet wird.
Eine unkomplizierte Lösung. Doch der Bund kann nur Empfehlungen aussprechen, organisiert werden die Impfungen von den Bundesländern. Diese können beispielsweise festlegen, dass die Schutzimpfung nicht nur durch den öffentlichen Gesundheitsdienst, sondern auch durch niedergelassene Ärzte erfolgt. Ist letzteres der Fall, könnten die Kosten unter Umständen deutlich über die veranschlagten 28 Euro hinausgehen. Zum Vergleich: Jede einzelne Impfung gegen die normale Grippe, die nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wird, kostet bis zu 32 Euro – den Impfstoff nicht einmal mitgerechnet.
Wie alle Grippeviren wird auch die Neue Grippe vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Husten, Niesen, Sprechen. Auch eine Übertragung über die Hände ist möglich. Von dort gelangen die Viren später in Nase oder Mund. Das Robert Koch-Institut empfiehlt daher folgende Schutzmaßnahmen: