GASTKOMMENTAR
Die Pflegeversicherung ist ungenügend auf den demografischen Wandel vorbereitet.
Angesichts der demografischen Entwicklung ist eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung erforderlich, damit auch in Zukunft angemessene Leistungen möglich sind.
Von Prof. Dr. Eckart Bomsdorf
Wir wissen alle, dass die Lebenserwartung in den vergangenen 100 Jahren deutlich gestiegen ist. Aktuelle Modellrechnungen unter Verwendung von Generationensterbetafeln zeigen, dass die Lebenserwartung in Deutschland neue Rekordhöhen erreichen wird: Bei in diesem Jahr geborenen Mädchen könnte sie demnach über 92,5 Jahre und bei Jungen 87,5 Jahre betragen.
Auch in anderen Altern steigt die Lebenserwartung. Für 50-Jährige beträgt sie rund 38 Jahre bei Frauen und 33 Jahre bei Männern. Dies könnte dazu führen, dass von den derzeit über 1,3 Millionen 50-Jährigen mindestens 100.000 das Alter von 100 Jahren erreichen. Damit würde sich die Anzahl der Hundertjährigen in fünfzig Jahren gegenüber heute nahezu verzwanzigfachen - und das bei sinkender Bevölkerungszahl und massiver Veränderung der Alterstruktur der Bevölkerung.
Welche Konsequenzen das beispielsweise für die sozialen Sicherungssysteme hat, ist unmittelbar einsichtig, denn diese werden in erster Linie von den Älteren in Anspruch genommen und wegen des in den sozialen Sicherungssystemen geltenden Umlageverfahrens vorwiegend von der mittleren Generation finanziert.
Bei den Renten und Pensionen ist Deutschland relativ gut auf den demografischen Wandel vorbereitet. Bei der Pflegepflichtversicherung müssen wir ohne Änderungen am System in den nächsten 40 Jahren mindestens mit einer Verdoppelung des Beitragssatzes rechnen. Dies ergibt sich unter anderem durch die auch bei sinkenden Pflegequoten und zurückgehender Bevölkerungszahl starke Zunahme der Anzahl der Pflegebedürftigen von ca. 2,2 Millionen auf über 4,5 Millionen bis 2050. Die größten Probleme wird jedoch die Krankenversicherung bereiten, wie momentan bereits bei den gesetzlichen Krankenkassen erkennbar ist. Bei der Krankenversicherung werden, weil dort eine Doppelbelastung durch die demografische Entwicklung einerseits und den medizinischen Fortschritt andererseits vorliegt, langfristig deutliche Beitragssteigerungen erforderlich sein – und das gilt nicht nur für die gesetzliche, sondern auch für die private Krankenversicherung, was viele Privatversicherte heute schon schmerzlich spüren.
Nachdem bekannt ist, dass sich wegen der geringen Kinderzahl gegenwärtig jede Generation nur zu zwei Dritteln reproduziert, ist es evident, dass das Umlageverfahren in den sozialen Sicherungssystemen nur begrenzt funktionieren kann. Um angesichts der demografischen Entwicklung sicherzustellen, dass Pflegebedürftige auch in Zukunft die Pflegeleistungen erhalten, die sie für eine ausreichende und angemessene Pflege brauchen, ist die Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente notwendig. Sowohl im Koalitionsvertrag von 2005 als auch in dem von 2009 war zwischen den jeweiligen Koalitionspartnern eine kapitalgedeckte Komponente in der Pflegeversicherung vereinbart worden. Verwirklicht worden ist sie bisher nicht. Kapitaldeckung ist nicht per se besser als das Umlageverfahren, eine Mischung aus beiden verteilt jedoch auch das demografische Risiko besser. Der Aufbau einer finanziellen Demografiereserve kann zudem im reinen Umlageverfahren nur schwer verwirklicht werden.
Die Pflegepflichtversicherung ist bewusst nur als Teilkaskoversicherung konzipiert worden. Insoweit ist es für jeden, der das Pflegerisiko voll abdecken will, unerlässlich, eine zusätzliche private – und damit kapitalgedeckte – Versicherung abzuschließen. Ob man dies tut, bleibt eine individuelle Entscheidung.
Universität zu Köln. Seit über fünfzehn Jahren befasst sich der Wirtschaftswissenschaftler und Mathematiker mit der Bevölkerungsentwicklung und ihren Folgen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Arbeitsmarkt.