KRANKENHAUS
Auf der falschen Seite des Ganges
Im Streit um die Ausgründung angeblicher Privatkliniken hat der PKV-Verband Verhandlungsergebnisse über faire Preise erzielt.
Zum Schutz der Versicherten geht die private Krankenversicherung gegen die Ausgründung so genannter Privatkliniken vor. Damit versuchen öffentliche Krankenhäuser, Preise für Privatpatienten nach Gutdünken festzusetzen.
Zwei Privatpatienten gehen in dasselbe Klinikgebäude. Sie werden durch dieselben Ärzte behandelt, im selben OP operiert und nehmen dieselben medizinischen Geräte in Anspruch. Dennoch gibt es einen Unterschied: Sie zahlen nicht dasselbe. Einer von beiden muss fast das Dreifache für seine Behandlung bezahlen als der andere. Denn er liegt nicht auf einer normalen Privatstation, sondern angeblich in einer „Privatklinik“.
So geht es zum Beispiel Patienten, die sich im Klinikum Kaufbeuren operieren lassen und dort in der Ausgründung „casa medica“ landen. Ihnen werden für eine gewöhnliche Blinddarm-OP über 6.000 Euro in Rechnung gestellt. Im Mutterhaus des Klinikums wären es für dieselbe OP nur etwa 2.100 Euro gewesen. Auch der Helios-Konzern greift Privatversicherten in seinen Ausgründungen tief in die Tasche: Die Helios Privatklinik GmbH stellt ihnen bei jeder Behandlung einen „Investitionszuschlag“ von 451 Euro in Rechnung, auch wenn die GmbH selbst gar keine Investitionen getätigt hat. Dazu kommt ein Zimmerzuschlag, der bis zu 300 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Oft werden die Patienten ohne ihr Wissen einer angeblichen Privatklinik zugewiesen, obwohl sie eigentlich bloß nach einem Ein- oder Zweibettzimmer gefragt haben. So klagt ein Versicherter nach der Behandlung im Helios Klinikum Siegburg: „Einen Hinweis darauf, dass ich in eine Privatklinik aufgenommen werden sollte, wurde mir weder bei der Voruntersuchung noch bei dem Aufnahmegespräch gegeben.“ Der Unterschied ist nicht nur eine Frage der Wortwahl: Auf Privat-Stationen darf ein öffentliches Krankenhaus für medizinische Leistungen keine höheren Entgelte abrechnen als bei gesetzlich Versicherten im Rest des Klinikums. Und ist zudem an Höchstgrenzen für Zimmerzuschläge gebunden. Privat-Kliniken sind in ihrer Preisgestaltung dagegen freier. Die Ausgründung einer Privatklinik scheint aus Sicht vieler Betreiber daher in erster Linie eine Lizenz zum Gelddrucken zu sein.
Da es sich bei den angeblichen Kliniken meist nur um umgewidmete Stationen handelt, kann es dazu kommen, dass auf derselben Etage des Krankenhauses Patienten auf der rechten Seite des Fahrstuhls für ihre Behandlung mehr als Patienten auf der linken Seite zahlen müssen. „Je nach Preisgestaltung zahlen die Versicherten über das Doppelte plus Umsatzsteuer für heiße Luft“, warnt Dr. Joachim Patt, Geschäftsführer der Leistungsabteilung im Verband der privaten Krankenversicherung. „Würden alle Kliniken so verfahren, drohten Mehrkosten in Milliardenhöhe“. Dabei sind die Ausgründungen juristisch höchst umstritten, wie ein Gutachten für den PKV-Verband beweist (siehe Kasten).
Um die Versicherten vor den ungerechtfertigten Mehrkosten zu schützen, geht der PKV-Verband daher juristisch gegen die Ausgründungen vor. Mehr als ein Dutzend Klagen wurden bereits in die Wege geleitet. Gleichzeitig scheint sich bei vielen Kliniken die Erkenntnis durchzusetzen, dass ein solches Geschäftsmodell aufgrund der vorprogrammierten Konflikte mit Patienten und Versicherern auf Dauer wenig tragfähig ist.
Daher gibt es durchaus Möglichkeiten für faire Kompromisse. So hat sich der PKV-Verband vor wenigen Wochen mit dem größten deutschen Klinikkonzern Asklepios geeinigt. Dieser stellt Privatpatienten im Rahmen seines „Privita-Konzeptes“ eine besonders hochwertige Wahlleistung Unterkunft zur Verfügung und darf dafür künftig Top-Zimmerzuschläge abrechnen. Für medizinische Leistungen rechnet Asklepios aber nun auch in „Privita“-Bereichen im Rahmen des Krankenhausentgeltrechts ab.
Weitere Klinikbetreiber haben ihren Streit mit dem PKV-Verband auf ähnliche Weise beigelegt. Dazu gehören vor allem Vivantes, der größte kommunale Klinikkonzern in Deutschland, sowie die HSK in Wiesbaden, die unter der Leitung des Präsidenten der Hessischen Krankenhausgesellschaft steht.
Demgegenüber isolieren sich Krankenhausträger wie etwa Helios oder das Klinikum Kaufbeuren mit ihrer rücksichtslosen Vorgehensweise zunehmend in der Kliniklandschaft. Der Verband der privaten Krankenversicherung wird weiter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und hat in einem Verfahren bereits den Bundesgerichtshof angerufen, um das Problem der Ausgründungen ein für allemal zu klären.
Ausgründung von Privatkliniken
Von der Ausgründung einer Privatklinik spricht man, wenn ein öffentliches Krankenhaus eine Bettenstation formal in ein eigenes Unternehmen umwandelt. Das hat vor allem finanzielle Gründe. Während öffentliche Krankenhäuser für ihre medizinischen Leistungen bei gesetzlich und privat versicherten Patienten keine Preisunterschiede machen dürfen, sind „echte“ Privatkliniken nicht ans Krankenhausentgeltgesetz gebunden. Sie können die Preise für ihre medizinischen Leistungen und die Zuschläge für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer erheblich freier festsetzen. Dass dieses Recht automatisch auch Ausgründungen zusteht, ist jedoch ein Trugschluss. So kommt ein Gutachten von Prof. Dr. Otto Depenheuer von der Universität zu Köln zum Schluss, dass sich ein Krankenhaus entscheiden müsse: Entweder es profitiert als so genanntes Plankrankenhaus von staatlichen Sicherheitsgarantien, oder es trägt als unabhängige Privatklinik das volle unternehmerische Risiko. Beides zusammen geht nicht. Zitat: „Krankenhausträger können grundsätzlich nicht zugleich Plankrankenhäuser und Privatkliniken betreiben“.