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Vorreiter im Gesundheitswesen
Privatversicherte profitieren von einer innovativen Branche
Die private Krankenversicherung ist eine innovative Branche. Dies zeigen die Produktvielfalt und die unbürokratische Kostenübernahme für den medizinisch-technischen Fortschritt. Das innovative Potenzial könnte noch mehr ausgeschöpft werden, wenn die Politik entsprechende Rahmenbedingungen schaffen würde.
Das deutsche Gesundheitssystem steht vor gewaltigen Herausforderungen. Ein Blick auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt dies deutlich: Bereits in diesem Jahr beträgt der Steuerzuschuss mitsamt den Mitteln aus dem Konjunkturpaket 15,7 Milliarden Euro. Damit werden rund 10 Prozent der Gesamtausgaben nicht durch Beiträge finanziert, sondern müssen durch die Steuerzahler subventioniert werden. Und das, obwohl in den vergangenen Jahren immer wieder Leistungen gekürzt und Zuzahlungen eingeführt wurden.
Hoffnung auf eine Stabilisierung der Finanzsituation besteht nicht. Denn durch die alternde Bevölkerung in Deutschland wird es in Zukunft immer mehr ältere Menschen mit hohen Gesundheitsausgaben geben. Im Gegenzug schrumpft der Anteil der jungen, arbeitenden Bevölkerung, die mit wenigen Leistungsausgaben und hohen Beiträgen das System finanziert. In einem System, das keinerlei Rücklagen für die Zukunft bildet und quasi von der Hand in den Mund lebt, ist diese Entwicklung fatal.
Dieses Problem hat die private Krankenversicherung (PKV) zwar nicht. Denn durch die Bildung von Alterungsrückstellungen ist sie gut auf den demografischen Wandel vorbereitet. Gleichwohl ist auch sie von einem Anstieg der Leistungsausgaben betroffen, den sie in den aktuellen Ausmaßen nicht mehr hinnehmen kann. Gründe hierfür gibt es viele: Da sind zum einen die veralteten Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, die zum Teil Anreize für überflüssige Mengenausweitungen enthalten. Hinzu kommt die Tendenz bei den Leistungserbringern, Einkommensausfälle, die sie durch Kürzungen im Bereich der GKV erfahren, auf Kosten von Privatversicherten auszugleichen.
Und schließlich hat auch die jüngste Gesundheitsreform die Wettbewerbsbedingungen für die PKV verschärft. Mit ihr wurden die Zugangsmöglichkeiten zu einer privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer deutlich erschwert. Statt einem muss ihr Einkommen nun drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.950 Euro liegen, bevor ein Wechsel zur PKV möglich ist. Hintergrund dieser Maßnahme ist auch hier die klamme Kassenlage der GKV. Durch die längere Bindung von Arbeitnehmern an das Kassen-System auch gegen deren Willen erhoffte man sich wohl eine kurzfristige Linderung der angespannten Finanzsituation.
Voraussetzung für die Lösung der bestehenden Probleme des deutschen Gesundheitssystems ist eine ausgeprägte Innovations-Fähigkeit der verantwortlichen Akteure. Wer den Versicherten die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen und gleichzeitig die Ausgaben nicht ins Uferlose steigen lassen will, muss die ausgetretenen Pfade verlassen und neue Wege beschreiten. Mit „Innovation“ ist dabei jedoch nicht allein der medizinisch-technische Fortschritt gemeint, mit dem der Begriff im Gesundheitswesen häufig gleichgesetzt wird. Vielmehr geht es um eine erweiterte Bedeutung, die auch technische, organisatorische, institutionelle und Versorgungsinnovation umfasst.
In diesem Sinne versteht sich die private Krankenversicherung als Vorreiter und Motor für Innovation. Das Innovations-Potenzial der PKV-Branche ergibt sich schon durch den Systemunterschied zur GKV. Denn anders als im gesetzlichen System gilt bei den Privaten das Individualprinzip. Das heißt, die Versicherten können sich ihren gewünschten Versicherungsschutz selbst zusammenstellen. Sie können aus einem breiten Tarifangebot den für sie passenden Schutz wählen. Von einem kostengünstigen Grundschutz bis zu einer umfassenden Spitzenversorgung ist alles möglich. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie mit ihren Produkten im permanenten Wettbewerb stehen und das Angebot für ihre Kunden stetig verbessern müssen. Allein diese Wettbewerbssituation zwingt jedes einzelne Unternehmen zu ständigen Produktinnovationen, wenn es im Markt bestehen will.
Anders sieht es in der GKV aus, wo die Kassenmitglieder weder Einfluss auf den Umfang des Versicherungsschutzes noch auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge haben. Hier entscheiden in der Regel nicht die individuellen Präferenzen der Versicherten über den Umfang der Absicherung, sondern ein von der Gesundheitspolitik definierter Leistungskatalog. Und da es sich bei der GKV um eine Pflichtversicherung handelt, die nicht mit dem besten Angebot um Kunden werben muss, fehlt ein wesentlicher Anreiz für die Aufnahme von innovativen Angeboten in den Leistungskatalog.
Für diesen staatlich festgeschriebenen Leistungsumfang gibt es zudem noch nicht einmal eine Bestandsgarantie. Im Gegenteil: Mit fast jeder Gesundheitsreform werden die Leistungen verringert oder mit Zuzahlungen verbunden. So hat es in jüngster Zeit Kürzungen etwa bei Zahnersatz, rezeptfreien Arzneimitteln und Sehhilfen gegeben.
In der privaten Krankenversicherung hingegen ist der gewählte Leistungsumfang ein Leben lang garantiert. Er ist vertraglich zugesichert und kann nicht durch die Politik eingeschränkt werden. Allein die Versicherten selbst können auf Wunsch ihren Versicherungsumfang anpassen.
Doch unabhängig davon, welcher individuelle Leistungsumfang gewählt wird, orientiert sich der Versicherungsschutz immer an der medizinischen Notwendigkeit. Dies umfasst grundsätzlich auch innovative Diagnose- und Therapieverfahren sowie Arzneimittel. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen werden ohne Rationierung erstattet und neue medizinische Erkenntnisse kommen ohne langwierige Abwägungsprozesse schnellstmöglich bei den Versicherten an.
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung kennt die PKV keine Genehmigungspflicht und keinen Erlaubnisvorbehalt bei ihren Leistungen. Es muss nicht erst ein Gremium wie der Gemeinsame Bundesausschuss eine Innovation als wirksam und wirtschaftlich anerkennen, damit die Versicherungen sie bezahlen. Aus diesem Grund kommen innovative Behandlungs- und Untersuchungsmethoden den Privatpatienten in der Regel früher zugute.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Magnetresonanz-Angiografie, eine Röntgenuntersuchung der Gefäße. Sie wurde lange Zeit nur von der PKV bezahlt, bevor sie später auch zur Kassenleistung wurde. Die Positronen-Emissions-Tomografie, ein modernes bildgebendes Verfahren der Nuklearmedizin, ist bis heute nicht vollständig als GKV-Leistung eingeführt.
Auch im Arzneimittelbereich profitieren Privatversicherte besonders vom medizinischen Fortschritt: Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Vielzahl von Zuzahlungen und Rationierungen gibt und beispielsweise die Kosten für nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel nur noch in Ausnahmefällen übernommen werden, orientiert sich die private Krankenversicherung einzig am Kriterium der medizinischen Notwendigkeit.
Der Versicherungsschutz umfasst somit ausdrücklich auch neue, patentgeschützte Präparate, die zwar oft teurer sind, aber dafür ein Mehr an Lebensqualität mit sich bringen können.
Ein Beispiel sind kurzwirksame Insulinanaloga für Diabetiker. Sie sorgen für eine schnellere Insulinabgabe ins Blut und verringern so die Gefahr von Unterzuckerungen und bieten Komfortvorteile bei der Nahrungsaufnahme. Das erleichtert zum Beispiel berufstätigen Diabetikern den Arbeitsalltag. In der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen diese Mittel aus Kostengründen nur noch verordnet werden, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Für die PKV zählt dagegen ausschließlich der medizinische Aspekt, also in diesem Fall der Mehrwert für die Patienten.
Ein weiteres Beispiel sind moderne Neuroleptika zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Sie wirken zwar wahrscheinlich nicht besser als die traditionellen Neuroleptika, rufen aber weniger motorische Nebenwirkungen hervor. Dessen ungeachtet gibt es in der GKV immer mehr so genannte „Zielvereinbarungen“ zwischen Krankenkassen-Landesverbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen, die diese Wirkstoffe als Analogpräparate einstufen und eine Höchstquote vorsehen. Das heißt: Sollte ein Arzt mehr davon verschreiben, drohen ihm Regressforderungen. In der PKV gibt es solche Quoten nicht, denn auch die Verträglichkeit eines Arzneimittels ist aus Sicht der privaten Krankenversicherung ein Zusatznutzen.
Weitere Unterschiede in der Arzneimittelversorgung zwischen Privat- und gesetzlich Versicherten hat unlängst eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP) herausgestellt: Demnach erhielten Privatpatienten 2008 im Vergleich öfter innovative Medikamente verschrieben als gesetzlich Versicherte. Zudem bekommen sie erheblich häufiger Originalarzneien anstelle von Nachahmer-Präparaten (Generika).
Demgegenüber stellt sich die Frage, wie innovationsfreundlich die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt sein kann und darf. So erlegt schon allein das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches V dem staatlichen System eine gewisse Zurückhaltung auf. Demnach müssen nämlich alle Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Weiter heißt es: „Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Angesichts der angespannten Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zudem anzunehmen, dass der Druck auf die Politik, den Leistungskatalog in Zukunft noch enger zu fassen, zunehmen wird. Da Eingriffe in bereits bestehende Leistungen unpopulär sind, liegt die Vermutung nahe, dass die Politik Einsparpotenziale künftig vor allem bei neuen Leistungen und damit im Bereich der Innovationen suchen wird.
Es zeigt sich also, dass die PKV beim angebotenen Versicherungsschutz und beim medizinisch-technischen Fortschritt deutlich innovativer ist als die GKV. Und auch in anderen Bereichen des Gesundheitssystems wäre das innovative Potenzial der Branche noch deutlich größer, wenn ihr von der Politik nicht häufig Steine in den Weg gelegt würden. So fehlt vor allem ein stabiler gesetzlicher Rahmen, der die private Krankenversicherung mit einem Verhandlungsmandat auf allen Ebenen ausstattet. Damit würde die Branche endlich einen wirksamen Hebel erhalten, um vernünftige Verhandlungen zum Beispiel mit Ärzten und Pharmaunternehmen über Qualität und sich daraus ergebende Mengen und Preise herbeizuführen. Nur durch solche Verhandlungen lassen sich in Zukunft Innovationen in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung herbeiführen und die Qualität der Versorgung vertraglich gewährleisten. Ein vertraglich gesicherter Qualitätsstandard würde außerdem dazu beitragen, Anreize zur Mengenausweitung, wie sie die aktuellen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte enthalten, zu verhindern. Das würde Kosten sparen und gleichzeitig die Qualität verbessern. Denn mehr Menge ist in der Medizin nicht gleichbedeutend mit einer besseren Versorgung.
Notwendig ist darüber hinaus die Aufnahme einer Öffnungsklausel in den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Damit wäre es der PKV möglich, mit Ärzten oder Gruppen von Ärzten auf freiwilliger Basis Vereinbarungen zu treffen, die von den staatlich verordneten Vorgaben abweichen. So könnten für bessere Leistungen auch angemessene Preise gezahlt werden.
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind permanent darum bemüht, die Qualität für ihre rund 30 Millionen Versicherten zu verbessern. Die Politik muss ihnen dafür allerdings einen verbindlichen rechtlichen Rahmen geben. Damit könnte die Branche viele innovative Ideen verwirklichen und zukünftige Herausforderungen schnell und unbürokratisch meistern.
Die private Krankenversicherung versteht sich als Innovationsmotor im deutschen Gesundheitswesen. Diese Rolle wird zurzeit auch in einer Anzeigenserie im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und anderen Zeitschriften aufgegriffen.
Illustriert wurde die Serie von dem Leipziger Künstler Michael Fischer alias „Fischer-Art“. Er gilt als einer der erfolgreichsten jungen Künstler Deutschlands und ist weltweit bekannt. Mehrfach traf er mit dem Dalai Lama zusammen, auf dessen Bitte er sich künstlerisch mit der tibetischen Religion und Kultur auseinandersetzte. Zu seinen Gästen zählte auch Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu. Er wurde vom sächsischen Landtag als Delegierter der Bundesversammlung am 23. Mai 2004 berufen, in der Horst Köhler zum Bundespräsidenten gewählt wurde.
Fischer-Art ist einer der vielseitigsten deutschen Künstler. Einen besonderen Namen machte er sich mit Wandgemälden: Zu seinen bekanntesten Werken zählen ein 3.000 Quadratmeter großes Wandbild in Leipzig zum 20. Jubiläum des Mauerfalls, die Wandbemalung des Hörsaalgebäudes der Technischen Universität Dresden sowie komplett bemalte Häuser in Sebnitz und Leipzig. Als Illustrator wirkte er bereits mit einem Porträt des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder für die Zeitschrift „Cicero“. 2009 brachte er ein gezeichnetes Schulbuch über den Mauerfall heraus.
Michael Fischer wurde am 13. März 1969 in Leipzig geboren. Er machte eine Lehre als Maurer und arbeitete anschließend unter anderem als Hausmeister und Krankenpfleger in der Psychiatrie. Sein künstlerisches Schaffen fand erstmals auf Transparenten für die Montagsdemonstrationen im Jahr 1989 einen öffentlichen Ausdruck. Nach der Wende holte er sein Abitur nach und studierte an der Leipziger Hochschule für Grafik und Buchkunst. Seit 2004 arbeitet „Fischer-Art“ als freischaffender Künstler.