Hauptnavigation

PKV PUBLIK AUSGABE 3/2010

KRANKENVERSICHERUNG

Ziemlich dünn
Aktuelle Studie zur privaten Krankenversicherung: Methodische Schwächen führen zu einem verzerrten Bild

Fot: Frau mit Krankenakte

Das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung hat eine Studie zum Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung vorgelegt. Darin werden allerdings wichtige Aspekte nicht angemessen berücksichtigt.


Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hat das Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) zusammen mit Prof. Bert Rürup eine Studie zum Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung (PKV) erarbeitet. Darin kommt das Institut unter anderem zu dem Ergebnis, dass die – verglichen mit den gesetzlichen Krankenkassen – relativ geringen Marktanteile der PKV-Unternehmen bessere Möglichkeiten zu Kooperationen und Zusammenschlüssen erfordern.


Solche Kooperationen bei Verträgen mit den Leistungsanbietern im Gesundheitswesen treffen bisher auf enge kartellrechtliche Schranken. Es ist auch aus Sicht der PKV in der Tat nicht einzusehen, dass sie mit ihren rund zehn Prozent der Versicherten bei der Frage von Vertragskompetenzen an kartellrechtliche Grenzen stoßen soll, während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit ihrem neunmal größeren Marktanteil keinerlei derartigen Beschränkungen unterliegt. Der PKV-Verband fordert seit langem eine andere, angemessene Abgrenzung der kartellrechtlich relevanten Märkte, wie es nun auch die IGES-Studie empfiehlt.


Einige kritische Anmerkungen der IGES-Studie etwa zu den Wechselmöglichkeiten innerhalb der PKV beruhen hingegen darauf, dass die längst geltenden Wechsel-Rechte der Versicherten sowie die versicherungstechnischen und kalkulatorischen Grundlagen nicht angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus zeigt die IGES-Studie methodische Schwächen, so bei ihrer Kritik an einer angeblichen „Vergreisung“ von Tarifen durch PKV-Unternehmen. Denn hier fehlt es an einer Gewichtung der untersuchten Tarife entsprechend ihrer jeweiligen Besetzungsstärke, worauf IGES selbst auch ausdrücklich hinweist.


Durch diese methodische Schwäche entsteht allerdings ein verzerrtes Bild: Einige seltene „vergreiste“ Tarife mit nur wenigen betroffenen Versicherten gehen genauso stark in die IGES-Bewertung ein wie die Mehrzahl der „ausgewogenen“ Tarife, die von Millionen von Privatversicherten gewählt worden sind. Damit wird der Effekt einer „Vergreisung“ in der IGES-Studie statistisch überschätzt.


Die in manchen Medienberichten unterstellten „Billigtarife für Junge“ gibt es in der PKV schon deshalb nicht, weil die Kalkulationsvorschriften für Alte und Junge gleichermaßen gelten. Etwas anderes lässt die Kalkulationsverordnung nicht zu. Falls es dennoch in einzelnen Fällen zu dem von IGES behaupteten Problem kommen sollte, so gibt es für die Versicherten eine ganz einfache Lösung: Sie können ihren Tarif verlassen und in einen anderen, günstigeren Tarif wechseln.


Schon seit 1994 besteht für alle Versicherten in der PKV das Recht, innerhalb desselben Unternehmens unter Anrechnung ihrer Alterungsrückstellungen in einen anderen, preiswerteren Tarif umzusteigen (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer bei jeder Prämienerhöhung auf sein Tarifwechselrecht aufmerksam machen (§ 6 Abs. 2 VVG). Allen Versicherten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, muss der Versicherer darüber hinaus bis zu zehn Umstufungsangebote machen. Dies ermöglicht es gerade älteren Versicherten, aufgrund einer ungünstigen Bestandszusammensetzung teuer gewordene Tarife zu verlassen und auf eine günstigere Variante umzustellen. Alle diese Instrumente werden in der IGES-Studie nicht angemessen berücksichtigt.


Kritische Fragen muss die Studie sich auch bei ihren Anmerkungen zur Reichweite der PKV-typischen Alterungsrückstellungen gefallen lassen. Sie unterschätzt nämlich die Wirksamkeit des sogenannten 10-Prozent-Zuschlags. Der wurde im Jahr 2000 als zusätzliche gezielte Vorkehrung gegen steigende Kosten durch den medizinisch-technischen Fortschritt in Verbindung mit dem demografischen Wandel eingeführt. Dieser Zuschlag wird ab dem Alter von 65 Jahren zur Begrenzung von Beitragsanpassungen oder sogar für Beitragssenkungen eingesetzt. Die volle Wirkung des Zuschlags ergibt sich erst durch den Zinseszins-Effekt. Dadurch wird diese zusätzliche Vorsorge in Zukunft starke Wirkung zeigen. Weil der Zuschlag für Neuversicherte erst seit dem 1. Januar 2000 verpflichtend gilt und für die damals bereits Versicherten nur auf freiwilliger Basis eingeführt wurde, sind die von IGES analysierten Beitragsverläufe aus der Vergangenheit nicht aussagekräftig für die zukünftige Entwicklung.


Wie auch immer man die Reichweite der kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen der PKV im Einzelnen bewertet, so ist jedenfalls generell festzustellen: Die Bildung solcher Rückstellungen ist allemal nachhaltiger als der völlige Verzicht auf finanzielle Vorsorge wie bei der Umlagefinanzierung in der GKV. Die lebt von der Hand in den Mund und kann schon heute ihre laufenden Gesundheitsausgaben nur durch milliardenschwere staatliche Zuschüsse finanzieren, wovon mehrere Milliarden Euro überdies zusätzliche Staatsschulden verursachen. Fakt ist, dass die PKV für ihre Versicherten bereits Alterungsrückstellungen von mehr als 140 Milliarden Euro gebildet hat, die zudem zwei Finanzkrisen unbeschadet überstanden haben. Fakt ist auch, dass der Rechnungszins in der PKV seit 1949 immer erwirtschaftet wurde und niemals gesenkt werden musste.

nach oben versenden