MELDUNGEN
Waua!
Den PKV-Ombudsmann erreichen mitunter auch skurrile Beschwerden. Jüngstes Beispiel: Die Klage eines Versicherten über eine von seinem Unternehmen abgelehnte Erstattung. „Da hatte der Arzt eine komplette Behandlung nach der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet“, berichtet Ombudsmann Dr. Helmut Müller.
Den Versicherer brauchte Müller nicht zu fragen, warum er die Rechnung beanstandet hatte. „Stattdessen habe ich den Versicherten angerufen und gefragt, ob er sich selbst oder seinen Hund hat versorgen lassen.“ Es war das Herrchen – und das hatte Pech: Die Beschwerde gegen sein Versicherungsunternehmen war offenkundig nicht berechtigt und gegen den Arzt kann der Ombudsmann nicht vorgehen. Das muss der Versicherte selbst tun.