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PKV Publik Ausgabe 2/2010

DIALOG

Im Gespräch: Wolfgang Zöller, MdB, Patientenbeauftragter der Bundesregierung

Patienten müssen als Partner im Gesundheitswesen anerkannt werden


Der neue Patientenbeauftrage der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, setzt sich für die Stärkung der Patientenrechte im Gesundheitswesen ein. Mit PKV Publik sprach er über Transparenz bei Arztbesuchen, Behandlungsfehler und bessere Kontrollinstrumente.

Herr Zöller, seit rund vier Monaten sind Sie Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Mit welchen Anliegen kommen die Patienten am häufigsten zu Ihnen?

Zöller: Die Hauptanliegen sind derzeit der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte und die Ablehnung von Leistungen durch die Kassen. Auch die Intransparenz bei den Arzneimittelverordnungen verunsichert die Patienten. Ihnen ist häufig unklar, auf welche Leistung sie einen Anspruch haben. Viele Patienten fühlen sich dann als Bittsteller bei den Versicherungen oder Ärzten. Gemeinsam mit 12 Mitarbeitern möchte ich die an mich gerichteten Anfragen verständlich und zügig beantworten und den Patienten einen Lösungsweg aufzeigen. Zudem werden die Anfragen systematisch ausgewertet. Bei Schwerpunktthemen setze ich mich mit den Beteiligten in Verbindung und suche nach einer Lösung. Wenn das nicht hilft, werbe ich auch für Gesetzesänderungen.


Sie setzen sich für die zügige Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes ein. Dies entspricht auch der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. In welchen Punkten wollen Sie die Rechte der Patienten stärken?

Zöller: Der Koalitionsvertrag sieht ein Patientenschutzgesetz vor. Ich spreche hier lieber von einem Patientenrechtegesetz, denn mein Hauptanliegen ist es, dass die Patienten im Gesundheitswesen als Partner anerkannt werden. Die bislang zersplitterten Patientenrechte und Vorschriften müssen in einem Gesetz gebündelt werden. Patienten, aber auch Ärzte benötigen Klarheit. Man denke hier nun an die Rechte, die unmittelbar aus dem Behandlungsvertrag resultieren, wie das Recht auf Aufklärung, Dokumentation oder Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Insbesondere bei Letzterem haben Patienten bisher Schwierigkeiten. Ein weiterer Punkt sind Behandlungsfehler: Einerseits müssen hier Fehler- und Risikomanagementsysteme eingeführt und umgesetzt werden, aber andererseits muss auch die Stellung der Opfer eines Behandlungsfehlers gestärkt werden. Bislang stoßen Patienten vor Gericht auf erhebliche Probleme, da die Beweislastverteilung oft zu ihren Ungunsten ausfällt. Beweiserleichterungen könnten hier helfen. Aber auch die Erhöhung der Transparenz bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen bei den Ärzte- und Zahnärztekammern ist ein Thema. Ein weiterer Punkt wird die Stärkung der Rechte der Patienten gegenüber Leistungsträgern sein. Denn es kann nicht sein, dass Patienten unter Umständen mehrere Monate auf eine ihnen zustehende Leistung warten müssen und hierdurch das Vertrauen in unser nach wie vor gutes Gesundheitssystem verlieren.


Ein Hauptproblem der Patienten ist die Ablehnung von Leistungen durch die Kassen


Viele Patienten klagen über mangelnde Transparenz bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten. Oft bleibt unklar, ob Leistungen medizinisch notwendig sind. Werden Sie hier die Situation der Patienten verbessern?

Zöller: Dieser Punkt ist mir ganz wichtig. Als erste sehe ich hier ganz klar Ärztinnen und Ärzte in der Pflicht, ihre Patienten vor einer Maßnahme ausreichend aufzuklären. Patienten müssen aber auch außerhalb des Gespräches mit ihrem Arzt Zugang zu Informationen über die Qualität und auch Preise der Leistungen erhalten. Denn nur wer über die Qualifikation eines Leistungserbringers oder verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden informiert wird, kann auch selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln.


Vielfach ist den Patienten zudem auch nicht klar, ob die Abrechnungen medizinischer Leistungen und das Geschäftsgebaren - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebots- und Abrechnungsverhalten, Vorkasse etc. – von Anbietern medizinisch notwendiger Leistungen rechtmäßig ist. Wie können konkret Kontrollrechte in diesen Bereichen gestärkt werden?

Zöller: Für Privatversicherte ist die Auseinandersetzung über die Abrechnung medizinischer Leistungen oft nicht leicht. Sie können häufig kaum beurteilen, ob sie die Rechnung des Leistungserbringers so bezahlen müssen und ob die Versicherung den Betrag erstatten muss. Im Konfliktfall sitzen sie dann zwischen den Stühlen, weil sie sich auf der einen Seite mit dem Leistungserbringer und auf der anderen Seite mit der Versicherung streiten müssen.

Der erste Schritt zur Stärkung der Position der Patienten ist auch hier meiner Meinung nach, allen Beteiligten ihre Rechte und Pflichten klar zu machen. Gerade im Bereich der Abrechnung medizinischer Leistungen sehe ich hier große Unsicherheiten. Zweitens muss das vorhandene Instrumentarium effektiv ausgeschöpft werden. Das heißt für mich zum Beispiel, dass ich von den Landesärztekammern erwarte, dass sie im Einzelfall gegen unlauteres Gebaren eines Arztes oder einer Ärztin einschreiten. Und erst dann sollte man prüfen, ob weitere Kontrollinstrumente oder Sanktionen notwendig sind.


Wann wollen Sie den Gesetzgebungsprozess anstoßen und wann rechnen Sie mit der Verabschiedung des Gesetzes? 

Zöller: Die Arbeit an dem Patientenrechtegesetz habe ich bereits aufgenommen. Ich führe derzeit mit allen Beteiligten einen offenen Dialog, in dem ich umfassend die verschiedenen Belange, den Handlungsbedarf, aber auch die Regelungsmöglichkeiten prüfen und berücksichtigen will. Was später Bestandteil des Patientenrechtegesetzes werden wird, wird das Ergebnis eines Diskussionsprozesses sein und ist noch nicht in Stein gemeißelt. Meine Aufgabe sehe ich darin, zwischen den Ressorts und den verschiedenen Akteuren als Koordinator tätig zu sein. Bis Ende des Jahres werde ich ein Eckpunktepapier erstellt haben, auf dessen Grundlage im kommenden Jahr eine Gesetzesvorlage eingebracht werden soll.

www.patientenbeauftragter.de

Patientenbeauftragter der Bundesregierung

Die Position des Patientenbeauftragen wurde 2004 geschaffen. Seine Funktion ist im Sozialgesetzbuch V, § 140h umschrieben:


„Aufgabe der beauftragten Person ist es, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden.“


Die erste Patientenbeauftragte war Helga-Kühn Mengel, frühere gesundheitspolitische Sprecherin und Behindertenbeauftragte der SPD.

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Wolfgang Zöller, MdB

Wolfgang Zöller, MdB, ist seit November 2009 Patientenbeauftragter der Bundesregierung.
Zudem ist er Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages.