MELDUNGEN
Scheidung und PKV
Ein bislang privat krankenversichertes Kind muss nach einer Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn es seit seiner Geburt privat krankenversichert war und der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert bleibt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Januar.
Die private Krankenversicherung zähle in diesem Fall zum angemessenen Unterhalt. Der unterhaltsverpflichtete Vater müsse die Beitragszahlungen übernehmen, so die Richter.
Urteil vom 19.1.2010
Az.: 11 UF 620/09