MELDUNGEN
Neue Grippe: Impfstoff nicht verbraucht
Bisher haben sich nur rund 5 Prozent der Bevölkerung gegen die so genannte Schweinegrippe impfen lassen (Stand: Dezember 2009). Ursprünglich haben die Bundesländer jedoch Impfstoff für 30 Prozent eingekauft. Nachdem Studien gezeigt haben, dass eine einzige Impfdosis für einen wirkungsvollen Schutz ausreicht, würde der Impfstoff sogar für mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausreichen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Inanspruchnahme der Impfung noch diese Dimension erreichen wird.
Daher stellt sich die Frage, was mit den verbleibenden Imfpdosen geschieht und welche Folgen dies für die Kostenträger hat, zu denen auch die private Krankenversicherung gehört (siehe PKV Publik 9/2009). Die Impfvereinbarungen der Bundesländer sehen vor, dass die verbrauchten Dosen im Besitz des jeweiligen Bundeslandes verbleiben und nur für die tatsächlich erfolgten Impfungen eine Kostenerstattung aus den Fonds an das jeweilige Bundesland erfolgt. Bleibt es also bei der geringen Impfquote, werden die von den Kostenträgern eingezahlten Gelder bei weitem nicht ausgeschöpft.
Dies bedeutet, dass die gesetzliche und die private Krankenversicherung die Kosten der nicht verimpften Dosen nicht übernehmen müssen. Es wird also aller Wahrscheinlichkeit nach zu Rückzahlungen an die Kostenträger kommen. In der Regel sehen die Vereinbarungen dafür Rückzahlungen bis Juli 2010 vor.